Straftaten ja oder nein? Wenn ja welche?

Person A eröffnet einen Ebayaccount und fungiert als Accountbetreiber. Und macht rein garnichts mit Ebay. Person B wickelt die Geschäfte ab und gibt bei dem Ebayaccount sein Konto an. Person A sind die Eltern/Schwiegereltern von Person B.
Person B versteigert in 2 Auktionen jeweils an den Käufer X.
Also zwei Ebayverträge wurden mit dem Käufer X getätigt.
Auktion1:
es wurde vom Käufer umgehend gezahlt. Es wurde 4 Wochenlang nichts geliefert, nach Drohung mit rechtlichen Schritten kommt Geld vom Verkäufer ohne Absprache zurück.
Auktion2:
es wurde vereinbart Artikel von Auktion 1 und diesen Artikel per Nachnahme zu schicken. Es wird auch nach 3 Wochen nichts geschickt.

Während der gesamten Zeit wirde der Käufer mit irgendwelchen Argumenten hingehalten/belogen.

Der Verkäufer mahnt die Zahlung von Auktion Nr.1 bei Ebay an, obwohl nicht geliefert wurde und das Geld vom Verkäufer an den Käufer zurückerstattet wurde.

Meine Fragen:

  1. Kann man Strafanzeige bei der Polizei stellen?
    Wenn ja, welche Straftat?
  2. Kann man privatrechtlich Vorgehen?
    Wenn ja welche Straftat?
    Kann man gegen Person A oder Person B vorgehen,
    oder gegen beide Personen?

Danke für Hilfe!!!

Gruß
Sebastian

Hallo,

  1. Der Ansprech-/Vertragspartner für X ist immer A. A ist für alle Vorgänge unter seinem ebay-Login verantwortlich.
  2. Für den ersten Kauf ist das Geld mittlerweile zurückerstattet, daher ist die Sache gegessen.
  3. Für den zweiten Kauf hat X bezahlt, aber keine Ware erhalten. Daher kann nun das übliche Mahnverfahren durchgezogen werden. Wie das geht steht in den FAQs des ebay-Brettes.

Gruß,

Myriam

Kleine Korrektur
Hallo,

  1. Für den zweiten Kauf hat X bezahlt, aber keine Ware
    erhalten.

Korrektur: da stand:
‚Auktion2:
es wurde vereinbart Artikel von Auktion 1 und diesen Artikel per Nachnahme zu schicken. Es wird auch nach 3 Wochen nichts geschickt.‘
Also auch hier nichts bezahlt.
Schlechte Wertung bei ebay abgeben, A und B bei ebay melden. Das war’s.
Gruß
Axel

Es ist ein bißchen anders!
Danke Myriam!
Ich darf dich unten etwas ‚verbessern‘!?
In der Hoffnung auf nochmalige Rückmeldung.
Danke!

Grüße
Sebastian

  1. Der Ansprech-/Vertragspartner für X ist immer A. A ist für
    alle Vorgänge unter seinem ebay-Login verantwortlich.

OK, Danke

  1. Für den ersten Kauf ist das Geld mittlerweile
    zurückerstattet, daher ist die Sache gegessen.

Der Vertrag besteht weiterhin denke ich? Der Verkäufer lieferte einfach nicht, ohne Einigung mit dem Käufer.

  1. Für den zweiten Kauf hat X bezahlt, aber keine Ware
    erhalten. Daher kann nun das übliche Mahnverfahren
    durchgezogen werden. Wie das geht steht in den FAQs des
    ebay-Brettes.

Der zweite Kauf wurde nicht bezahlt, da per Nachnahme geliefert werden sollte, darauf wartet der Käufer heute noch.

Mahnverfahren, es wurde bereits letzte Lieferfristen gesetzt und überzogen, so dass jetzt Handlungen vom Käufer für beide Vorgänge erfolgen sollten.
Stellt sich die Frage welche.
Übrigens Ebay Account wurde bereits vom Verkäufer gesperrt und Unterstützung seitens Ebay zugesichert

Grüße Sebastian

Gruß,

Myriam

Danke!
a. für die ‚Korrektur‘
b. für deine Meinung

Aber ich will die Sache weiter verfolgen, da Person B. sowas von frech und unverschämt war und wohl noch ist.
Daher suche ich hier jetzt ‚Angriffspunkte‘.
Dazu suche ich Hinweise.

Danke!

Gruß
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der zweite Kauf wurde nicht bezahlt, da per Nachnahme
geliefert werden sollte, darauf wartet der Käufer heute noch.

OK, hier hatte ich nicht genau genug gelesen. Der Verkäufer schuldet dem Käufer demnach „lediglich“ die Lieferung der Ware, es wurde aber noch kein Geld bezahlt, weil „Nachnahme“ vereinbart ist.

Dann fällt der Mahnbescheid flach, da kein Geld geschuldet wird. Der Käufer müsste nun zum Anwalt gehen und auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen.

Gruß,

Myriam

Danke Myriam,
die andere Geschichte von Accountbetreiber und Kontoinhaber ist legal?
Ist doch eindeutig, dass hier Schindluder getrieben wir…

Gruß
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die andere Geschichte von Accountbetreiber und Kontoinhaber
ist legal?

Es widerspricht den ebay-Bedingungen, aber da ist er ja schon rausgeflogen. Illegal ist es nicht.

Gruß,

Myriam

die andere Geschichte von Accountbetreiber und Kontoinhaber
ist legal?
Ist doch eindeutig, dass hier Schindluder getrieben wir…

Hallo,

neee, da übertreibst du glaube ich. Habe schon einige Bücher und Dinge für meine Freundin via Ebay verhöckert, dass das illegal wäre, das glaub ich nicht.

Wie gesagt: klage auf Erfüllung wäre der nächste Schritt. Sollte man aber nur wählen, wenn man ein erhöhtes Affektionsinteresse am Kaufgegenstand hat. Wer weiss, vielleicht gibt es die Kaufsache ja schon nicht mehr bzw. wurde an Dritte übereignet. Dann würde Erfüllung des Kaufvertrages scheitern, dann hätte man max. Schadensersatzanspruch der idR dem Kaufpreis entspricht. Nach Aufrechnung würde sich eine Null plus Gerichtskosten ergeben.

Da würde ich keinen Streß investieren, lehn dich zurück und erfreue dich des Frühlings… hast du mehr davon!

Mfg vom

showbee

Hi

Aber ich will die Sache weiter verfolgen, da Person B. sowas
von frech und unverschämt war und wohl noch ist.
Daher suche ich hier jetzt ‚Angriffspunkte‘.

Spar dir weiteren Ärger.
Lass es sein und in einer Woche biste froh darüber dich nicht weiter damit beschäftigen zu müssen.

Mehr als eBay melden und ne entsprechende Bewertung zu hinterlassen ist nicht drin.

MfG
Lilly

Dogmatiache Korrekturen

  1. Der Ansprech-/Vertragspartner für X ist immer A. A ist für
    alle Vorgänge unter seinem ebay-Login verantwortlich.

Das sehe ich anders. Von etwaigen (schwierigen) Beweisproblemen einmal abgesehen, ist zunächst einmal derjenige verantwortlich, der aktiv handelt. Eine Ausnahme läge im Fall der Vertretungsmacht vor, wovon hier aber so nicht ausgegangen werden kann. Worüber man nachdenken könnte, wäre eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht. Allein die Aussage aber, für As Account sei A voll verantwortlich, ist falsch.

  1. Für den ersten Kauf ist das Geld mittlerweile
    zurückerstattet, daher ist die Sache gegessen.

Die Frage war ja unter anderem die nach der strafrechtlichen Bewertung. Der Straftatbestand des Betruges, an den man hier denken könnte, ist lange vor der Rückzahlung des Geldes vollendet; wenn er denn überhaupt vollendet ist, was ja eine Täuschung voraussetzt. Diese Täuschung wäre zumindest kaum nachweisbar, wenn sie überhaupt vorgelegen hat. Im Ergebnis ist dir also insofern beizupflichten, dass man die Sache als erledigt ansehen sollte. Die Rückzahlugn des Geldes hat allerdings mit der Frage, ob hier materiell-rechtlich gesehen ein Betrug vorliegt, nichts zu tun.

Levay