Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Hallo liebe Rechtskundigen!

Ich hoffe, ihr könnt mir hier eine Verständnisfrage beantworten.

Es geht um die Anerkennung einer im EU-Ausland geschlossenen Ehe durch die deutschen Behörden. Man nehme folgendes an: Beide Partner leben in dem fraglichen Land, wobei einer deutsch ist und der andere einheimisch. Beide sind aber dort gemeldet und wollen dort auch in Zukunft wohnen bleiben. Die Eheschließung soll wiegesagt vor Ort stattfinden, und die örtlichen Behörden scheinen auch zur Bestätigung der Ehefähigkeit keinerlei deutsche Unterlagen zu benötigen (mit der Begründung, dass die Daten des deutschen Parts den Behörden durch die Meldung vor Ort ja bekannt sind). Es sieht also so aus, als ob die Eheschließung selbst völlig unkompliziert ist.

Nun aber das „Problem“, bzw das, was ich nicht so ganz verstehe… um der Ehe auch in Deutschland Gültigkeit zu verschaffen, müssen diverse Papiere eingesammelt und rumgereicht werden, wobei anscheinend die deutschen Behörden irgendwie von anderen Papieren ausgehen als die ausländischen Ämter. So weit, so gut - das ist eben Bürokratie.

Meine eigentliche Frage ist ganz einfach: Warum muss man die Eheschließung überhaupt in Deutschland anerkennen lassen?

Was würde passieren, wenn man das nicht täte?

Heiraten kann man ja anscheinend trotzdem, denn wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist der Akt der Eheschließung ansich nicht von der Entscheidung der deutschen Behörden abhängig.

Auf Erleuchtung hoffend,
Annika

Meine eigentliche Frage ist ganz einfach: Warum muss man die
Eheschließung überhaupt in Deutschland anerkennen lassen?

Damit die Wirkungen eintreten können, die mit der Ehe zusammenhängen, zB. Ehegattensplitting, Unterhaltsregelungen, erleichterte Anerkennung der Vaterschaft…

Was würde passieren, wenn man das nicht täte?

Man würde behandelt, als wäre man nicht verheiratet.

Heiraten kann man ja anscheinend trotzdem, denn wenn ich das
alles richtig verstanden habe, ist der Akt der Eheschließung
ansich nicht von der Entscheidung der deutschen Behörden
abhängig.

Heiraten kann man immer, aber für die Anerkennung als Ehe ist es wichtig, daß auch im Ausland die Voraussetzungen erfüllt sind, die das deutsche Recht an eine Ehe stellt. Wenn ein deutscher Mann beispielsweise in einem gewissen arabischen Land rechtmäßig 3 Frauen gleichzeitig heiratet und anschließend nach Deutschland zurückkehrt, kann es nicht sein, daß diese Ehe mit 3 Frauen als gültig anerkannt wird, obwohl sie unserem Verständnis der Ehe völlig widerspricht.

Hallo!

Damit die Wirkungen eintreten können, die mit der Ehe
zusammenhängen, zB. Ehegattensplitting, Unterhaltsregelungen,
erleichterte Anerkennung der Vaterschaft…

Man muss die Ehe nicht in deutschland in irgendeiner Form anerkennen lassen. Ob eine wirksame Eheschließung vorliegt, ist immer nur eine Vorfrage, die dann beantwortet wird, wenn sie aktuell wird. Zum Beispiel, wenn eine in Australien geschlossene Ehe in Deutschland geschieden werden soll.
Was das Ehegattensplitting angeht, denke ich, dass das für zwei deutsche, die im Ausland leben, momentan wohl weniger interessant ist…ich würde meinen, man ist in Deutschland sowieso nicht steuerpflichtig in diesem Falle.
Ich denke, einen guten und verlässlichen Einstieg in diese Fragen bietet:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/k…

Gruß,

Florian.