Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Apr 2006
Angenommen ein Firmenschlüssel mit Zusatzchip für die Alarmanlage kommt samt des privaten Schlüssbundes auf der eigenen Privatparty abhanden, der an der Haustür von innen hing. Angeblich will den keiner der Gäste haben und es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass dieser ggf. mutwillig mitgenommen wurde oder einfach nur "ausversehen", weil jemand zum Kiosk wollte und den Schlüssel vergessen hat wieder zurück zu hängen o.ä. 1. private Maßnahme ist das Haustürschloss sicherheitshalber auszuwechseln.
Wie ist nun der Sachverhalt mit dem Firmenschlüssel? Chef meint, die private Haftpflicht greift in diesem Fall, da nun die Türschlösser der Firma ausgetauscht werden müssen, die Alarmanlage neu programmiert und die Einlass-Chips eingesammelt und neu programmiert werden müssen und neue Schlüssel her müssen. Aber greift in diesem Fall nicht die Haftpflichtversicherung der Firma, wenn man bei Herausgabe des Schlüssels nichts derartiges unterschrieben hat, welche solches ausschließt?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten 1 hilfreich
    Re: Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut
    Du musst dir mal klarmachen, was eine Haftpflichtversicherung ist.

    A verursacht bei B einen Schaden. Für diesen Schaden muss er haften. Und für diese Haftung tritt die Versicherung statt A ein.

    Levay
    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut
      A verursacht bei B einen Schaden. Für diesen Schaden muss er
      haften. Und für diese Haftung tritt die Versicherung statt A
      ein.
      Haftung und Deckung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nicht jeder Fall, bei dem Haftung besteht, ist auch durch eine Versicherung gedeckt. Gerade dieser Fall beinhaltet einiges an Fallstricken. Es ist entscheidend, was in diesem konkreten Fall in den Versicherungsbedingungen des Vertrages steht.
      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut
        Und?

        Was hat das mit der Frage und meiner Antwort darauf zu tun?

        Levay
        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut
          Was hat das mit der Frage und meiner Antwort darauf zu tun?
          Dass es durchaus sein kann, dass A einen Schaden verursacht, für den er haften muß, seine Versicherung aber eben nicht deckt, weil dieser Schaden bedingunsgemäß ausgescglossen ist.

          Dieser Zusammenhang könnte im ursprünglich geschilderten Fall vorliegen.
          • Antwort von nach 12 Stunden 2 hilfreich
            Re^5: Firmenschlüssel futsch/evtl. geklaut
            Dass es durchaus sein kann, dass A einen Schaden verursacht,
            für den er haften muß, seine Versicherung aber eben
            nicht
            deckt, weil dieser Schaden bedingunsgemäß
            ausgescglossen ist.
            Wenn du dir die Frage ansiehst, die gestellt wurde, und dann daraufhin meine Antwort liest, dann musst du doch eigentlich erkennen, worauf meine Antwort abzielt: Auf den Hinweis, dass eine Haftpflichtversicherung dafür da ist, einen Schaden auszugleichen, den einer beim anderen, nicht aber bei sich selbst verursacht hat. Deswegen kann nicht die Firmenhaftpflicht eintreten.

            Und deswegen verstehe ich partout nicht, wieso du in meine Antwort hineinliest, ich hätte gesagt: Die Haftpflicht muss *jeden* Schaden übernehmen. Dass ich darauf, dass das nicht stimmt, nicht hingewiesen habe, hat zwei Gründe: Erstens halte ich es für völlig selbstverständlich. Zweitens aber hat es doch mit dem Hinweis, den ich geben wollte, überhaupt gar nichts zu tun.

            Levay
  2. Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
    Re: Versicherung des Arbeitgebers oder....
    Hallo Phytia,

    eigentlich sollte dein Arbeitgeber den "Schlüsselverlust" von Mitarbeitern über seine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit
    "abgesichert" haben........

    Ansonsten wirst du aber "schlechte" Karten haben,da bei den meisten
    Privat-Haftpflichtversicherungen "nur" der Verlust von Schlüsseln zur
    gemieteten oder eigenen Wohnung (in der Regel bis 15.000 € ) mitversichert ist.
    Der Verlust "Beruflich genutzter Schlüssel" muß in der Regel gesondert
    vereinbart werden (weil hier die Auswechselkosten schon mal bis zu 100.000 € betragen können bei "General-Schlüsseln").

    mfg
    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Versicherung des Arbeitgebers oder....
      eigentlich sollte dein Arbeitgeber den "Schlüsselverlust" von
      Mitarbeitern über seine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit
      "abgesichert" haben........
      Für die Betriebshaftpflicht ist dieser Fall ein "Eigenschaden", sie deckt nur Schäden, die der Betrieb und seine Mitarbeiter Dritten zufügt. Schäden versicherter Personen untereinander (das liegt hier vor) sind in der Betriebshaftpflicht in der Regel ausgeschlossen. Ansonsten wirst du aber "schlechte" Karten haben,da bei den
      meisten
      Privat-Haftpflichtversicherungen "nur" der Verlust von
      Schlüsseln zur
      gemieteten oder eigenen Wohnung (in der Regel bis 15.000 € )
      mitversichert ist.
      Der Verlust "Beruflich genutzter Schlüssel" muß in der Regel
      gesondert
      vereinbart werden (weil hier die Auswechselkosten schon mal
      bis zu 100.000 € betragen können bei "General-Schlüsseln").
      Das ist völlig richtig.
      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Versicherung des Arbeitgebers oder....
        Für die Betriebshaftpflicht ist dieser Fall ein
        "Eigenschaden", sie deckt nur Schäden, die der Betrieb und
        seine Mitarbeiter Dritten zufügt.
        Genau darauf habe ich hinweisen wollen, als du dann plötzlich anfingst, mir zu erklären, dass SEA-Pflicht und Deckung nicht identisch sind...

        Levay
        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten
          Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten


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