Angenommen ein Firmenschlüssel mit Zusatzchip für die Alarmanlage kommt samt des privaten Schlüssbundes auf der eigenen Privatparty abhanden, der an der Haustür von innen hing. Angeblich will den keiner der Gäste haben und es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass dieser ggf. mutwillig mitgenommen wurde oder einfach nur „ausversehen“, weil jemand zum Kiosk wollte und den Schlüssel vergessen hat wieder zurück zu hängen o.ä. 1. private Maßnahme ist das Haustürschloss sicherheitshalber auszuwechseln.
Wie ist nun der Sachverhalt mit dem Firmenschlüssel? Chef meint, die private Haftpflicht greift in diesem Fall, da nun die Türschlösser der Firma ausgetauscht werden müssen, die Alarmanlage neu programmiert und die Einlass-Chips eingesammelt und neu programmiert werden müssen und neue Schlüssel her müssen. Aber greift in diesem Fall nicht die Haftpflichtversicherung der Firma, wenn man bei Herausgabe des Schlüssels nichts derartiges unterschrieben hat, welche solches ausschließt?
Du musst dir mal klarmachen, was eine Haftpflichtversicherung ist.
A verursacht bei B einen Schaden. Für diesen Schaden muss er haften. Und für diese Haftung tritt die Versicherung statt A ein.
Levay
Hallo Phytia,
eigentlich sollte dein Arbeitgeber den „Schlüsselverlust“ von Mitarbeitern über seine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit
„abgesichert“ haben…
Ansonsten wirst du aber „schlechte“ Karten haben,da bei den meisten
Privat-Haftpflichtversicherungen „nur“ der Verlust von Schlüsseln zur
gemieteten oder eigenen Wohnung (in der Regel bis 15.000 € ) mitversichert ist.
Der Verlust „Beruflich genutzter Schlüssel“ muß in der Regel gesondert
vereinbart werden (weil hier die Auswechselkosten schon mal bis zu 100.000 € betragen können bei „General-Schlüsseln“).
mfg
eigentlich sollte dein Arbeitgeber den „Schlüsselverlust“ von
Mitarbeitern über seine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit
„abgesichert“ haben…
Für die Betriebshaftpflicht ist dieser Fall ein „Eigenschaden“, sie deckt nur Schäden, die der Betrieb und seine Mitarbeiter Dritten zufügt. Schäden versicherter Personen untereinander (das liegt hier vor) sind in der Betriebshaftpflicht in der Regel ausgeschlossen.
Ansonsten wirst du aber „schlechte“ Karten haben,da bei den
meisten
Privat-Haftpflichtversicherungen „nur“ der Verlust von
Schlüsseln zur
gemieteten oder eigenen Wohnung (in der Regel bis 15.000 € )
mitversichert ist.
Der Verlust „Beruflich genutzter Schlüssel“ muß in der Regel
gesondert
vereinbart werden (weil hier die Auswechselkosten schon mal
bis zu 100.000 € betragen können bei „General-Schlüsseln“).
Das ist völlig richtig.
A verursacht bei B einen Schaden. Für diesen Schaden muss er
haften. Und für diese Haftung tritt die Versicherung statt A
ein.
Haftung und Deckung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Nicht jeder Fall, bei dem Haftung besteht, ist auch durch eine Versicherung gedeckt. Gerade dieser Fall beinhaltet einiges an Fallstricken. Es ist entscheidend, was in diesem konkreten Fall in den Versicherungsbedingungen des Vertrages steht.
Und?
Was hat das mit der Frage und meiner Antwort darauf zu tun?
Levay
Für die Betriebshaftpflicht ist dieser Fall ein
„Eigenschaden“, sie deckt nur Schäden, die der Betrieb und
seine Mitarbeiter Dritten zufügt.
Genau darauf habe ich hinweisen wollen, als du dann plötzlich anfingst, mir zu erklären, dass SEA-Pflicht und Deckung nicht identisch sind…
Levay
Was hat das mit der Frage und meiner Antwort darauf zu tun?
Dass es durchaus sein kann, dass A einen Schaden verursacht, für den er haften muß, seine Versicherung aber eben nicht deckt, weil dieser Schaden bedingunsgemäß ausgescglossen ist.
Dieser Zusammenhang könnte im ursprünglich geschilderten Fall vorliegen.
Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten
Hallo,
grobe Fahrlässigkeit führt zur vollen Haftung. Grobe Fahrlässigkeit ist ein Verhalten, das die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schweren Maße verletzt, wer also die naheliegensten Überlegungen nicht anstellt, den Schadenseintritt zu vermeiden.
Wer eine große Party gibt, mit Gästen, die er teilweise nicht kennt und seinen Firmenschlüssel offen herumhängen lässt, sogar duldet, dass dieser von Dritten einfach benutzt wird, handelt grob fahrlässig. Wer ein paar Freunde einlädt und den Schlüssel z.B. in seiner Handtasche hat und trotzdem beklaut wird, handelt sicher nicht grob fahrlässig, so dass er nur einen Teil des Schadens tragen muss (oder bei leichtester Fahrlässigkeit auch nichts).
Die Haftung wird mittlerweile aber bei grober Fahrlässigkeit von manchen Gerichten begrenzt auf bis zu 3 Monatsgehälter. Bestehende Versicherungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ist der Schaden versicherbar (Schlüsselschadensversicherungen gibt es vermutlich auch für den Betrieb des Arbeitgebers), dann muss sich der Arbeitgeber so behandeln lassen, als hätte er versichert, d.h. die Haftung ist auf den Selbstbehalt reduziert.
Mal am Rande: Der Grund für elektronische Schließsysteme ist nicht nur die Sicherheit, sondern auch das einfache Procedere beim Schlüsselverlust. Dieser wird einfach deaktiviert, ein neuer Chip mit dem mitgelieferten Programm programmiert = Kosten 10 Euro.
Grüße
EK
Dass es durchaus sein kann, dass A einen Schaden verursacht,
für den er haften muß, seine Versicherung aber eben
nicht deckt, weil dieser Schaden bedingunsgemäß
ausgescglossen ist.
Wenn du dir die Frage ansiehst, die gestellt wurde, und dann daraufhin meine Antwort liest, dann musst du doch eigentlich erkennen, worauf meine Antwort abzielt: Auf den Hinweis, dass eine Haftpflichtversicherung dafür da ist, einen Schaden auszugleichen, den einer beim anderen, nicht aber bei sich selbst verursacht hat. Deswegen kann nicht die Firmenhaftpflicht eintreten.
Und deswegen verstehe ich partout nicht, wieso du in meine Antwort hineinliest, ich hätte gesagt: Die Haftpflicht muss *jeden* Schaden übernehmen. Dass ich darauf, dass das nicht stimmt, nicht hingewiesen habe, hat zwei Gründe: Erstens halte ich es für völlig selbstverständlich. Zweitens aber hat es doch mit dem Hinweis, den ich geben wollte, überhaupt gar nichts zu tun.
Levay
Wie du Goldrichtig feststellst ‚in der Regel‘
Hallo Nordlicht,
wenn der Arbeitgeber aber aufgrund der Umstände
(Man denke nur an Universitäten …*grinz*…)
damit „rechnen“ muß,das es zu einem Schlüsselverlust kommt,
so sollte er dieses Risiko auch entsprechend absichern…
und das macht nun einmal seine Betriebshaftplicht…
(aus diesem Grunde erhalten ja auch zum B. Mitarbeiter großer Konzerne
wie IBM keine "Firmenschlüssel sondern nur
„elektronische Karten“…
).
Diese „Absicherung“ ist auch schon alleine aus rein technischen
Gründen zu empfehlen…
Sogennante „Generalschlüssel“ sind,da sie ja für ALLE Schließzylinder
passen müssen weitaus filigraner (und damit empfindlicher) als ein
„Normaler Haustürschlüssel“…
Während du mit deinem Wohnungsschlüssel meistens 20 Jahre und mehr „Schließen“ kannst,sind „Generalschlüssel“ oft schon nach 1 bis 2 Jahren „am Ende“ und müssen ersetzt werden…
mfg
Rückfrage
Hallo,
wenn der Arbeitgeber aber aufgrund der Umstände
damit „rechnen“ muß,das es zu einem Schlüsselverlust kommt,
so sollte er dieses Risiko auch entsprechend absichern…
Warum? Ist doch nicht sein Risiko?
und das macht nun einmal seine Betriebshaftplicht…
(aus diesem Grunde erhalten ja auch zum B. Mitarbeiter großer
Konzerne wie IBM keine "Firmenschlüssel sondern nur
„elektronische Karten“…).
Wo genau ist da nochmal der Unterschied? Und was unterscheidet jetzt IBM von einer Uni? Hat IBM dann also eine Betriebshaftpflicht, die die Schlüssel versichert oder nicht? Und was genau hat das nun hier mit dem Thema zu tun?
Diese „Absicherung“ ist auch schon alleine aus rein
technischen Gründen zu empfehlen…
Welche Absicherung meinst Du? Die Haftpflicht oder die Karten?
Sogennante „Generalschlüssel“ sind,da sie ja für ALLE
Schließzylinder passen müssen weitaus filigraner (und damit
empfindlicher) als ein „Normaler Haustürschlüssel“…
Ach? Und was hat jetzt das nun wieder mit der Versicherung zu tun? Verliert man filigrane Schlüssel leichter?
Während du mit deinem Wohnungsschlüssel meistens 20 Jahre und
mehr „Schließen“ kannst,sind „Generalschlüssel“ oft schon nach
1 bis 2 Jahren „am Ende“ und müssen ersetzt werden…
Quatsch. Mein Schlüssel ist mittlerweile 20Jahre alt.
Ich glaube, Du solltest mal über ein Zitat von Herrn Nuuhr nachdenken.
Gruß
loderunner