Hallo Experten,
habe zwar während des WiWi Studiums eine Grundrunde durchs deustche Recht gedreht, aber folgende Frage:
Muss eine Beleidigung dem „Beleidigten“ gegenüber direkt ausgesprochen werden oder reicht auch eine Schrift- oder E-Mail Form gegenüber Dritten ?
Hat evtl. jemand einen weiterführenden Link ?
Thx
Stephan