Datenfehler keine Ausrede bei Fristversäumnis

Hallo,

ich habe gerade einen Artikel in der „FR“ (05.04.2006, S.8) gelesen, ganz knapp zusammengefasst: ein RA hat durch einen Fehler im elektronischen Kalender eine Frist versäumt, dadurch wird eine Berufung in einem Unterhaltsprozess abgelehnt.
Schlusssatz: Der Mandant wiederum müsse sich in solchen Fällen das Verschulden seines Anwalts anrechnen lassen.

Hm, das heisst im Klartext, ich muss den Kalender des RA und evtl. Fristen selbst überwachen. Muss ich dann auch noch inhaltlich irgendwelche Äußerungen des RA überprüfen, gegebenenfalls korrigieren???

Ich hab häufig gesagt, „Jura und Medizin muss man selbst studieren“. Irgendwie ist das garnicht so falsch.

Wird eine Haftpflichtversicherung des RA die Unterhaltszahlungen zu 100% übernehmen, wenn davon auszugehen ist, das die Berufung Erfolg gehabt hätte???

Danke für eure Infos.

Gruß Volker

Hallo Volker,

vielleicht leuchtet es dir mehr ein, wenn du differenzierst.

Ausgangssituation ist die: Es gibt Fristen, damit nach Ablauf derselben Rechtsfriede und Rechtssicherheit einkehren. Die Gegenseite im Zivilprozess soll sich darauf verlassen können, dass nach Ablauf der Frist keine Berufung und keine Revision mehr erfolgen; sie soll disponieren können.

Der Anwalt handelt für seinen Mandanten. Also ist es doch nur logisch, dass sich der Mandant dessen Fehlverhalten zurechnen lassen muss. Sonst stünde der Mandant und die Gegenseite besser da, als wenn der Mandant selbst versäumt hätte, die Frist einzulegen.

Auch ist der Mandant der einzige, der sich den Anwalt aussucht; die Gegenseite hat darauf keinen Einfluss. Würde man die Versäumnis der Gegenseite anlasten, dann ausgerechnet der Person, die am allerwenigstens dafür kann. Den ordentlichen und guten Anwalt muss man sich schon selbst suchen.

Aber davon unberührt bleibt die Frage nach dem Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Der Anwalt kann sich ja schadensersatzpflichtig machen!

Levay

Hallo Levay,

zunächst mal „Danke“ für die ausführliche Antwort, Du triffst denke ich genau die Punkte an denen ich Probleme habe.

Ausgangssituation ist die: Es gibt Fristen, damit nach Ablauf
derselben Rechtsfriede und Rechtssicherheit einkehren. Die
Gegenseite im Zivilprozess soll sich darauf verlassen können,
dass nach Ablauf der Frist keine Berufung und keine Revision
mehr erfolgen; sie soll disponieren können.

Akzeptiert.

Der Anwalt handelt für seinen Mandanten. Also ist es doch nur
logisch, dass sich der Mandant dessen Fehlverhalten zurechnen
lassen muss. Sonst stünde der Mandant und die Gegenseite
besser da, als wenn der Mandant selbst versäumt hätte, die
Frist einzulegen.

Auch ist der Mandant der einzige, der sich den Anwalt
aussucht; die Gegenseite hat darauf keinen Einfluss. Würde man
die Versäumnis der Gegenseite anlasten, dann ausgerechnet der
Person, die am allerwenigstens dafür kann. Den ordentlichen
und guten Anwalt muss man sich schon selbst suchen.

Da ist doch das Problem, wie soll ich als Laie erkennen, dass ein Anwalt „gut“ ist??? Also muss ich doch erst Jura studieren, dann kann ich meinen Kram aber selber erledigen!

Aber davon unberührt bleibt die Frage nach dem Innenverhältnis
zwischen Anwalt und Mandant. Der Anwalt kann sich ja
schadensersatzpflichtig machen!

Das war ja meine letzte Frage, haftet er dann über die gesamte Zeit für die Unterhaltszahlung??? Meiner Meinung nach ja!

Wenn mir ein Architekt i.V.m. einem Statiker das Haus falsch berechnet
und es kracht, sind sie dran.

Juristen sind da wohl ziehmlich sicher, genau wie die Haftung des Staates ja auch sehr mäßig ist (verstl. Erschießen einer Person, fehlerhafte Ampelanlagen, falsche Auskünfte pp.)

BTW. Es gibt ja das Recht der „Nacheile“, ich hoffe, dass ich das so richtig zitiere, es ist in Gesetzt gekommen, da einer der Beteiligten Hobby-Imker war. Wurde uns im Rechtskundeunterricht gesagt.

Gruß Volker

Da ist doch das Problem, wie soll ich als Laie erkennen, dass
ein Anwalt „gut“ ist???

Die Frage stelle ich mir übrigens immer bei Ärzten.

Also muss ich doch erst Jura
studieren, dann kann ich meinen Kram aber selber erledigen!

Was die Qualität von Anwälten angeht, so ist das von dir beigebrachte Beispiel doch ein hübsches Beispiel dafür, dass die Beurteilung der anwaltlichen Qualität eben NICHT nur vom eigenen Jurastudium abhängt. Du selbst hast ja ein Beispiel gebracht, in dem ein Anwalt eine Frist versäumt hat. Ok, das ist wohl - insofern - ein „schlechter“ Anwalt. Ich z.B. habe Jura studiert. Und? Hätte ich darum vorher gewusst, dass der Anwalt die Frist versäumt?

Wenn es allgemein darum geht zu sagen, dass der Mandant nichts dafür kann, dann ist das sicher richtig; nur irgendwer muss nun das Nachsehen haben, und das muss doch richtigerweise der Mandant des schlechten Anwalts sein - und nicht die Gegenseite, die *noch* weniger dafür kann!

Das war ja meine letzte Frage, haftet er dann über die gesamte
Zeit für die Unterhaltszahlung??? Meiner Meinung nach ja!

Ich bin nun wirklich kein Experte für Haftpflicht von Anwälten. Grundsätzlich ist es ja so, dass zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ein Dienstvertrag besteht. Bei Pflichtverletzung gelten wie immer §§ 280 ff. BGB und als Folge steht dann Schadensersatz i.S.v. §§ 249 ff. BGB. Dabei ist der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, hätte es die Pflichtverletzung nicht gegeben. Insofern würde ich deine Ansicht spontan - und unter dem deutlichen Hinweis, dass es mehr als eine spontane Vermutung ist - teilen. Nicht umsonst müssen sich Anwälte ziemlich hoch versichern.

Juristen sind da wohl ziehmlich sicher

Woher kommt diese Annahme? Ich halte ein Fristversäumnis grundsätzlich eher für eine Sache, die den Anwalt bzw. seine Versicherung teuer zu stehen kommt.

BTW. Es gibt ja das Recht der „Nacheile“, ich hoffe, dass ich
das so richtig zitiere, es ist in Gesetzt gekommen, da einer
der Beteiligten Hobby-Imker war. Wurde uns im
Rechtskundeunterricht gesagt.

Den Zusammenhang verstehe ich gerade nicht.

Levay

Hallo,

Die Frage stelle ich mir übrigens immer bei Ärzten.

Ich sagte ja oben „Medizin und Jura muss man selbst studieren“

Was die Qualität von Anwälten angeht, so ist das von dir
beigebrachte Beispiel doch ein hübsches Beispiel dafür, dass
die Beurteilung der anwaltlichen Qualität eben NICHT nur vom
eigenen Jurastudium abhängt. Du selbst hast ja ein Beispiel
gebracht, in dem ein Anwalt eine Frist versäumt hat. Ok, das
ist wohl - insofern - ein „schlechter“ Anwalt. Ich z.B. habe
Jura studiert. Und? Hätte ich darum vorher gewusst, dass der
Anwalt die Frist versäumt?

Nur erfahre ich hier erst etwas über die Qualität des Anwaltes wenn es zu spät ist.

Wenn es allgemein darum geht zu sagen, dass der Mandant nichts
dafür kann, dann ist das sicher richtig; nur irgendwer muss
nun das Nachsehen haben, und das muss doch richtigerweise der
Mandant des schlechten Anwalts sein - und nicht die
Gegenseite, die *noch* weniger dafür kann!

Schon richtig, der Anwalt müsste haften.

Ich bin nun wirklich kein Experte für Haftpflicht von
Anwälten. Grundsätzlich ist es ja so, dass zwischen dem Anwalt
und seinem Mandanten ein Dienstvertrag besteht. Bei
Pflichtverletzung gelten wie immer §§ 280 ff. BGB und als
Folge steht dann Schadensersatz i.S.v. §§ 249 ff. BGB. Dabei
ist der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen, wie er
stünde, hätte es die Pflichtverletzung nicht gegeben. Insofern
würde ich deine Ansicht spontan - und unter dem deutlichen
Hinweis, dass es mehr als eine spontane Vermutung ist -
teilen. Nicht umsonst müssen sich Anwälte ziemlich hoch
versichern.

Schön, soweit sind wir uns einig, bei aller Vorsicht!

Juristen sind da wohl ziehmlich sicher

Woher kommt diese Annahme? Ich halte ein Fristversäumnis
grundsätzlich eher für eine Sache, die den Anwalt bzw. seine
Versicherung teuer zu stehen kommt.

Ich habe mehrfach, ohne es jetzt im einzelnen belegen zu können, Entscheidungen ähnlicher Art gelese und mich immer gefragt, weshalb die RAs nicht stärker zur Verantwortung gezogen werden.

BTW. Es gibt ja das Recht der „Nacheile“, ich hoffe, dass ich
das so richtig zitiere, es ist in Gesetzt gekommen, da einer
der Beteiligten Hobby-Imker war. Wurde uns im
Rechtskundeunterricht gesagt.

Den Zusammenhang verstehe ich gerade nicht.

Ok, ich wollte nur andeuten, dass Gesetze eher zum Nutzen und Schutz von Juristen gemacht werden.

Einen schönen Abend,

Volker

Hallo!

Ich habe mehrfach, ohne es jetzt im einzelnen belegen zu
können, Entscheidungen ähnlicher Art gelese und mich immer
gefragt, weshalb die RAs nicht stärker zur Verantwortung
gezogen werden.

Du kannst doch gar nicht wissen, wie und ob der Mandant seinen Anwalt für das Fristversäumnis zur Rechenschaft ziehen wird. Die Entscheidung lautet lediglich, dass wegen des vertretbaren Fristversäumnisses (denn das war wohl die Hauptfrage der Entscheidung) keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bezüglich der versäumten Berufungsfrist möglich war. Ob der Mandant seinen Anwalt daür haftbar machen wird, stand da nicht, ist aber wohl anzunehmen.
Als Rechtsanwalt ist man sehr schnell in der Haftung, weil er gegenüber dem Mandanten einen Haufen von Pflichten zu beachten hat, eine darunter die sorgfältige Beachtung von Fristen und eine umfassende Aufklärung über Risiken und Kosten usw.
Wenn Du denkst, dass Anwälte „immer irgendwie davonkommen“, irrst Du Dich.
Ein kleines prominentes Beispiel aus der Rechstprechung des BGH: Der Rechtsanwalt hatte bei einem Scheidungsverfahren übersehen, dass die Ehe gar keine nach deutschem Recht gültige Ehe war. Das bedeutet, die Ehe hat nicht bestanden und hätte nicht geschieden werden müssen, es hätte vielmehr gar keine Scheidung betrieben werden dürfen, sondern der Anwalt hätte auf Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe klagen müssen, mit den Folgen, das keine Unterhaltsverpflichtung eintritt und kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Selbst die Richter am Familiengericht haben das nicht gemerkt, auch sie haben die Ungültigkeit der Ehe nicht erkannt. Dennoch: Der Mandant ist aus dem Schneider, die Unterhaltskosten von knapp 200.000 Mark musste der Anwalt (oder wenigstens seine Versicherung) dem Ehemann erstatten.
Also ich denke nicht, man könne behaupten, Anwälte müssten stärker zur Verantwortung gezogen werden können.
Was Deine Anspielung auf die Bienenschwärme angeht - das Imker-Argument habe ich auch schonmal gehört, aber noch nicht verifiziert bekommen :wink:

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

Danke für die Antwort, tja, die Laien verstehen halt vieles nicht.

Wenn Du denkst, dass Anwälte „immer irgendwie davonkommen“,
irrst Du Dich.

Ich möchte nicht behaupten, dass sie immer davonkommen.

Also ich denke nicht, man könne behaupten, Anwälte müssten
stärker zur Verantwortung gezogen werden können.

Jetzt lege ich noch einen drauf, hm, ich erinnere mich an ein Verfahren, allerdings in Italien, es hatte ein RA eine Frist versäumt um Revision gegen ein Urteil einzulegen, in dem jemand zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt wurde und das Urteil (möglicherweise zunächst) rechtskräftig wurde.
Wer geht dann in den Knast, der Anwalt???

Was Deine Anspielung auf die Bienenschwärme angeht - das
Imker-Argument habe ich auch schonmal gehört, aber noch nicht
verifiziert bekommen :wink:

Schade, wenn das keine „Story“ war, muss es eigentlich irgendjemand hier wissen, der Rechtskundeunterricht ist schon 30 J. her, der Herr RA ist wohl nicht mehr unter uns.
Der Unterricht war super, hat viel Spaß gemacht, deshalb auch mein Interesse an diesen Fragen.

Gruß Volker

Hallo!

Nur erfahre ich hier erst etwas über die Qualität des Anwaltes
wenn es zu spät ist.

Das ist einmal eine Feststellung, die richtig ist, eine Feststellung allein nutzt aber noch niemandem etwas. Hast du also eine Alternative außer, dass Anwälte im Unterschied zu anderen Unternehmern eben einer wesentlich verstärkten Aufsicht unterliegen (immerhin ist das eines der Hauptargumente, warum man Anwälte nicht einfach wie andere Unternehmer behandelt werden - dort gibt es diese Aufsicht nämlich nicht und man löst alles erst ex post im Haftungsfall)? Wenn du eine solche hättest, wären viele sehr froh darüber.

Wenn es allgemein darum geht zu sagen, dass der Mandant nichts
dafür kann, dann ist das sicher richtig; nur irgendwer muss
nun das Nachsehen haben, und das muss doch richtigerweise der
Mandant des schlechten Anwalts sein - und nicht die
Gegenseite, die *noch* weniger dafür kann!

Schon richtig, der Anwalt müsste haften.

Tut er ja auch - da gibt es auch nichts dran zu rütteln. Der Sorgfaltsmaßstab ist bei der Anwaltshaftung, wie bei der Haftung aller Sachverständigen, gegenüber „normalen“ Personen erhöht. Wenn jemand behauptet, dass Anwälte nicht haften, dann ist das einfach Unsinn.

Ich bin nun wirklich kein Experte für Haftpflicht von
Anwälten. Grundsätzlich ist es ja so, dass zwischen dem Anwalt
und seinem Mandanten ein Dienstvertrag besteht. Bei
Pflichtverletzung gelten wie immer §§ 280 ff. BGB und als
Folge steht dann Schadensersatz i.S.v. §§ 249 ff. BGB. Dabei
ist der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen, wie er
stünde, hätte es die Pflichtverletzung nicht gegeben. Insofern
würde ich deine Ansicht spontan - und unter dem deutlichen
Hinweis, dass es mehr als eine spontane Vermutung ist -
teilen. Nicht umsonst müssen sich Anwälte ziemlich hoch
versichern.

Schön, soweit sind wir uns einig, bei aller Vorsicht!

Wie gesagt, die Sache mit der Haftung ist völlig klar und eindeutig.

Juristen sind da wohl ziehmlich sicher

Woher kommt diese Annahme? Ich halte ein Fristversäumnis
grundsätzlich eher für eine Sache, die den Anwalt bzw. seine
Versicherung teuer zu stehen kommt.

Ich habe mehrfach, ohne es jetzt im einzelnen belegen zu
können, Entscheidungen ähnlicher Art gelese und mich immer
gefragt, weshalb die RAs nicht stärker zur Verantwortung
gezogen werden.

Da würde mich interessieren, welche Entscheidungen du gelesen hast und ob du die Entscheidungen gelesen hast oder irgendetwas über Entscheidungen. Wenn ein Anwalt (verschuldet) eine Frist versäumt und hieraus für den Mandanten ein Schaden entsteht, dann ist und bleibt das ein klarer Haftungsfall, da gibt es nichts dran zu rütteln und es wird auch von den Gerichten nicht anders judiziert. Wenn jemand etwas anderes behautpet kennt er sich endweder nicht aus oder lügt.

BTW. Es gibt ja das Recht der „Nacheile“, ich hoffe, dass ich
das so richtig zitiere, es ist in Gesetzt gekommen, da einer
der Beteiligten Hobby-Imker war. Wurde uns im
Rechtskundeunterricht gesagt.

Den Zusammenhang verstehe ich gerade nicht.

Ok, ich wollte nur andeuten, dass Gesetze eher zum Nutzen und
Schutz von Juristen gemacht werden.

Die Nacheile hat mit dem „Schutz“ von Juristen gar nichts zu tun - da verstehe ich den Zusammenhang ehrlich gesagt auch überhaupt nicht, nicht einmal ansatzweise.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Danke für Deine ausführliche Antwort

Das ist einmal eine Feststellung, die richtig ist, eine
Feststellung allein nutzt aber noch niemandem etwas. Hast du
also eine Alternative außer, dass Anwälte im Unterschied zu
anderen Unternehmern eben einer wesentlich verstärkten
Aufsicht unterliegen (immerhin ist das eines der
Hauptargumente, warum man Anwälte nicht einfach wie andere
Unternehmer behandelt werden - dort gibt es diese Aufsicht
nämlich nicht und man löst alles erst ex post im
Haftungsfall)? Wenn du eine solche hättest, wären viele sehr
froh darüber.

Nein.

Schon richtig, der Anwalt müsste haften.

Das war ja letzlich der Kern meiner Frage, da sind wir uns also einig.

Da würde mich interessieren, welche Entscheidungen du gelesen
hast und ob du die Entscheidungen gelesen hast oder
irgendetwas über Entscheidungen. Wenn ein Anwalt (verschuldet)
eine Frist versäumt und hieraus für den Mandanten ein Schaden
entsteht, dann ist und bleibt das ein klarer Haftungsfall, da
gibt es nichts dran zu rütteln und es wird auch von den
Gerichten nicht anders judiziert. Wenn jemand etwas anderes
behautpet kennt er sich endweder nicht aus oder lügt.

Das ist natürlich ein Problem, da sich meine Sicht, vielleicht fehlerhaft, über viele Jahre entwickelt hat und ich nun nicht wirklich jeden Artikel kopiere und archiviere. Ich rede von Artikeln, die in Zeitungungen standen, nicht in B…, natürlich weiss ich auch, dass u.U. manches Verfahren weitergeführt wurde und evtl. zu einem anderen Ergebnis kommt.

BTW. Es gibt ja das Recht der „Nacheile“, ich hoffe, dass ich
das so richtig zitiere, es ist in Gesetzt gekommen, da einer
der Beteiligten Hobby-Imker war. Wurde uns im
Rechtskundeunterricht gesagt.

Den Zusammenhang verstehe ich gerade nicht.

Ok, ich wollte nur andeuten, dass Gesetze eher zum Nutzen und
Schutz von Juristen gemacht werden.

Die Nacheile hat mit dem „Schutz“ von Juristen gar nichts zu
tun - da verstehe ich den Zusammenhang ehrlich gesagt auch
überhaupt nicht, nicht einmal ansatzweise.

Hm, mir als Schüler fiel damals sofort ein, „Die Juristen können alles für sich bestimmen“.
Vielleicht ist diese Voreinstellung ein Grund, dass ich so penetrant nachhake. Ich wollte nur andeuten, dass Dinge zugunsten von Machtinhabern, dies sehe ich bei Gestaltern des GG als gegeben an, recht leicht gestaltet werden können.
WEnn ich jetzt vergleiche, was ist wichtiger das Bienenvolk wieder einzufangen oder die Privatssphäre zu wahren???
Es macht schon Sinn, da dieses Gesetz mittlerweile, soweit ich weiss, auch auf andere Tiere angewendet wird. Wenn mein Hund entläuft möchte ich ihn natürlich auch gerne zurückholen.
Trotzdem ist der Eingriff in die Privatssphäre des Betroffenen recht gross! Angemessen???

Gruß Volker

Hallo!

WEnn ich jetzt vergleiche, was ist wichtiger das Bienenvolk
wieder einzufangen oder die Privatssphäre zu wahren???

Also ich habe eben mal in einer recht großen Datenbank nach Rechtsprechung zu eben Deinem § 962 BGB gesucht und nicht einen einzigen Treffer gefunden. Auch in den kleineren Kommentaren findet sich dazu gar nichts, inden größeren kaum etwas. Du kannst getrost davon ausgehen, dass diese Norm absolut ohne prakische Bedeutung ist.
Und jetzt mal ganz im ernst: Welche Folgen sollte es haben, wenn ich meine Katze aus Nachbars Garten zurückhole? Ob es nun rechtlich erlaub ist, oder nicht.
Man sollte bei aller Theorie die Praxis nicht vergessen. Wenn ich meiner Schwester, die mit Jura nichts zu tun hat, erzähle, was sie mit Garantie meine gebe es im Kaufhaus eigentlich selten und das nenne sich Gewährleistung und es gebe in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, dann sagt sie „Ist mir vollkommen egal, ob die wegen einer Garantie oder wegen der Gewährleistung und Beweislastumkehr den Kaputten Fernseher austauschen“. Und Recht hat sie :wink:
Hier im Forum wird das übrigens gern anders gehandhabt, von meiner Schwester bekomme ich dann nur böse Blicke und den Hinweis, dass das doch für die Beantwortung ihrer Frage absolut egal ist.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Trotzdem ist der Eingriff in die Privatssphäre des Betroffenen
recht gross! Angemessen???

Ein klassischer Fall von Interessenskollision, wie er immer wieder vorkommt. Beide Interessen sind berechtigt, aber gegenläufig. Es ist Aufgabe der Politik diese Gegensätze rechtspolitisch zu entscheiden - daher ist Politik ja auch so interessant.

Im Übrigen finde ich es gut, wenn du Dinge so kritisch hinterfragst, man soll alles kritisch hinterfragen.

Gruß
Tom

Anekdote ohne Sinn und Zweck und absolut o.T.
Hallo!

Jetzt lege ich noch einen drauf, hm, ich erinnere mich an ein
Verfahren, allerdings in Italien, es hatte ein RA eine Frist
versäumt um Revision gegen ein Urteil einzulegen, in dem
jemand zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt wurde und das
Urteil (möglicherweise zunächst) rechtskräftig wurde.
Wer geht dann in den Knast, der Anwalt???

Na der Anwalt natürlich :wink:
Bei der Gelegenheit fällt mir ein Fall ein von zwei Zwillingsbrüdern, von denen der eine sowieso grade arbeitslos war und dann für den anderen in den Knast gegangen ist. Leider flog die Sache auf. Wenn ich mich recht erinnere, musste er die Kosten für die Unterkunft erstatten und der Bruder musste auch noch in den Bau…aber das führt jetzt zu weit.

Gruß,

Florian.

Und wäre das nicht auch noch Strafvereitelung…?

Levay

Hm, mir als Schüler fiel damals sofort ein, „Die Juristen
können alles für sich bestimmen“.

Aber wie kommst du auf so was? Juristen können das sowieso schon mal gar nicht als solche, denn die Macht hat der Staat; nun sind da auch Juristen beteiligt, aber die entscheiden - als solche - auch nur im Rahmen der Gesetze.

Vielleicht ist diese Voreinstellung ein Grund, dass ich so
penetrant nachhake.

Das zu tun, ist an sich ok; schade finde ich, dass du nicht unvoreingenommen zu sein scheinst.

Ich wollte nur andeuten, dass Dinge
zugunsten von Machtinhabern, dies sehe ich bei Gestaltern des
GG als gegeben an, recht leicht gestaltet werden können.

Kannst du mir das erklären? Ich versteh es wirklich nicht.

WEnn ich jetzt vergleiche, was ist wichtiger das Bienenvolk
wieder einzufangen oder die Privatssphäre zu wahren???

Man sollte auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Bienen mögen, als das BGB verabschiedet wurde, eine entsprechende Bedeutung gehabt haben. In der Rechtspraxis heute hat die Norm überhaupt keine Bedeutung.

Es macht schon Sinn, da dieses Gesetz mittlerweile, soweit ich
weiss, auch auf andere Tiere angewendet wird. Wenn mein Hund
entläuft möchte ich ihn natürlich auch gerne zurückholen.

Ich glaube nicht, dass man da auf die Bienenparagrafen zurückgreifen kann oder auch nur muss. Denn das Besondere und insofern Regelungsbedürftige an den Bienen ist ja, dass sie in Schwärmen auftreten und dass sie als solche auch mal komplett die Sause machen.

Trotzdem ist der Eingriff in die Privatssphäre des Betroffenen
recht gross! Angemessen???

Beispiel?

Levay