Hallo zusammen,
folgender fiktiver fall raubt mir im moment den schlaf:
in einer wohneigentümergemeinschaft wurde bei der versammlung vom verwalter mitgeteilt, daß sich nebenkosten in höhe von ca. 15.000€
angesammelt haben (ca. 2,5 jahre) welche vom eigentümer nicht bezahlt wurden. der eigentümer ist zahlungsunfähig welches die liquiden mieter wissen/wussten.
hätte in diesem angenommenen beispiel eine klage gegen den verwalter erfolg, da meiner meinung zu spät reagiert wurde bzw. keine mitteilung erging? ist der verwaltungsbeirat haftbar zu machen, welcher dies wusste?
wäre um jede info dankbar!
cu
alex
Die Informationen reichen nicht aus, um auch nur zu spekulieren, wo das Problem liegt.
Hallo zusammen,
folgender fiktiver fall raubt mir im moment den schlaf:
in einer wohneigentümergemeinschaft wurde bei der versammlung
vom verwalter mitgeteilt, daß sich nebenkosten in höhe von ca.
15.000€
angesammelt haben (ca. 2,5 jahre) welche vom eigentümer nicht
bezahlt wurden. der eigentümer ist zahlungsunfähig welches die
liquiden mieter wissen/wussten.
Welche Mieter? Ich gehe davon aus, du meinst die die übrigen Eigentümer?
hätte in diesem angenommenen beispiel eine klage gegen den
verwalter erfolg, da meiner meinung zu spät reagiert wurde
bzw. keine mitteilung erging?
Warum willst du eine Mitteilung? Oben schreibst du, das die finanzielle Situation bekannt war.
Ich gehe mal davon aus, das auch bei euch jährlich eine Eigentümerversammlung stattfindet. Da sich das Drama seit 2,5 Jahren hinzieht - habt ihr doch sicherlich schon mal darüber gesprochen?
Was hätte denn der Verwalter deiner Meinung nach tun sollen?
Hat die Eigentümergemeinschaft den Verwalter mit irgendwas beauftragt.
Hat er inzwischen einen Titel gegen den Schuldner?
Sind denn die Wohnungen vermietet?
ist der verwaltungsbeirat
haftbar zu machen, welcher dies wusste?
Was wußte?
Haftbar für was?
Das der Eigentümer nicht zahlt? Das der Verwalter nichts tut (tun kann)?
gruß n.