Hallo,
bei der Firma x steht in den AGB Bilderklau ist strafbar. Nun sieht A bei Ebay vieler solcher Bilder. Kann A bzw. die Firma dagegen vorgehen, oder gilt die Ausrede der Verkäufer bei Ebay, die Bilder sind nicht von der Firma x, sondern von anderen Verkäufern bei Ebay. Wie kann Firma x beweisen, das die Bilder von der Homepage sind??
bei der Firma x steht in den AGB Bilderklau ist strafbar.
Ist das so? Also ich kenne keinen Straftatbestand „Bilderklau“. Ich würde vielleicht irgendwelche Urheberrechtsverletzungen annehmen. Aber strafbar sind die doch meines Wissens nach eigentlich nicht, oder etwa doch? Nur, weil ich in meine AGB schreibe:„Nichtzahlung bei Fälligkeit ist strafbar“ wird’s ja dadurch noch nicht wirklich so. Genauso wenig wie der Satz am Supermarkt quatsch ist „Wer einen Einkaufswagen vom Parkplatz entfernt begeht einen Diebstahl“. Ob ich einen Diebstahl begehe oder nicht entscheide immer noch ich, nicht der Supermarkt mit irgendeinem Aushang.
Hallo,
bei der Firma x steht in den AGB Bilderklau ist strafbar. Nun
sieht A bei Ebay vieler solcher Bilder. Kann A bzw. die Firma
dagegen vorgehen, oder gilt die Ausrede der Verkäufer bei
Ebay, die Bilder sind nicht von der Firma x, sondern von
anderen Verkäufern bei Ebay. Wie kann Firma x beweisen, das
die Bilder von der Homepage sind??
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne
Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung
oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder
öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hi,
ab wann ist ein Werk den urheberrechtlich geschützt?
Reicht es wenn ein selbstgemachtes Bild eines Artikels ist, das dann in ebay verwendet wird? Wenn dem so ist, ist dann eine Anzeige möglich?
ab wann ist ein Werk den urheberrechtlich geschützt?
Es muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ich glaube, das ist Kasuistik.
Reicht es wenn ein selbstgemachtes Bild eines Artikels ist,
das dann in ebay verwendet wird?
Ich denke schon, ja!
Wenn dem so ist, ist dann
eine Anzeige möglich?
Natürlich. Die ist auf jeden Fall möglich. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden zu prüfen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Man muss sich als Anzeigensteller nicht sicher sein, sonst könnten ja in vielen Fällen nur Experten Anzeige erstatten.
Kommt noch drauf an, ob die Bilder 1:1 wiedergegeben werden. Zitate - auch Bildzitate - sind bis zu einem gewissen Maß natürlich erlaubt.
Und dieses Maß ist natürlich wieder nicht so haargenau festzulegen.
Genauso wenig wie der Satz am Supermarkt quatsch ist „Wer
einen Einkaufswagen vom Parkplatz entfernt begeht einen
Diebstahl“. Ob ich einen Diebstahl begehe oder nicht
entscheide immer noch ich, nicht der Supermarkt mit
irgendeinem Aushang.
Ich würde das mit deiner Erlaubnis gern kommentieren. Ob du den Diebstahl begehst, entscheidest du, das ist sicher keine Frage. So, wie du es schreibst, klingt es aber, als könne nicht der Supermarkt, sondern nur der Kunde entscheiden, wann ein Verhalten als Diebstahl einzustufen ist. Und das ist - wie du natürlich weißt - nicht richtig. Du weißt ja: Das Unrechtsbewusstsein ist kein Bestandteil des Vorsatzes (arg. ex. § 17 S. 2 StGB).
Was du eigentlich sagen wolltest, war doch sicher eher: Was ein Diebstahl ist, entscheidet der Gesetzgeber.
Der potenzielle Dieb entscheidet sich nur, die Merkmale des Tatbestandes zu erfüllen.
Hi,
doch natürlich ist es erstens ein Raub und zweitens dürfte das Bild
schon gar nicht ohne der Zustimmung des Urhebers verändert werden.
ist die Veränderung allerdings so stark dass das ursprüngliche Bild
nicht mehr erkennbar ist, gelingt natürlich auch kein Nachweis der
Ur-urheberschaft.
einen blauen Volvo in einen gelben umfärben ist ziemlich Eindeutig
erkennbar kein Eigentumsübergang
Hingegen den selben Wagen so umzuwandeln, daß er wie ein Scania Trak
aussieht, naja da muß man dann sehr genau hinsehen da der Diebstahl
nun nicht mehr so offensichtlich, und schwerer Nachweisbar wird.
Was im Falle einer Urheberrechtverletzung und der geringen Folgen für
den Rechtsverletzer, kaum ein Urheber das Risiko eingehen wird, die
Sache zu verfolgen, die er dann womöglich nicht beweisen kann.
OL
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Was du eigentlich sagen wolltest, war doch sicher eher: Was
ein Diebstahl ist, entscheidet der Gesetzgeber.
Im Prinzip hast Recht, u.a. wollte ich auch das sagen. Was ich mit meinem Posting klarstellen wollte: Nicht irgendwelche AGB entscheiden über eine Strafbarkeit, sondern das Gesetz. Dass das nun zufällig doch strafbar war, konnte ich ja, weil ich zu faul war nachzusehen und keine Ahnung von Urheberrechtsfragen habe, nicht wissen
Zum Einkaufswagen: Nur, weil ich einen Einkaufwagen vom Parkplatz mitnehme, handele ich ja noch nicht unbedingt mit Zueignungsabsicht. Das war es, was ich mit „Wann ich einen Diebstahl begehe, entscheide ich“, weil man eben sowas wie Vorsatz schon noch braucht. Wenn ich das Ding nur bis zu meiner Wohnung um die Ecke schieben und dann wieder zurückbringen will, ist das doch wohl kein Diebstahl. Es wird ja eine Gebrauchsanmaßung nicht zum strafbaren Diebstahl, weil der Supermarkt das auf ein Schild schreibt. Darum ging’s mir.
Jaja, ich wollte auch nicht sagen, dass du das nicht weißt. Ich wollte es nur präzisierend korrigieren, falls mal jemand anderes eine Hausarbeit schreibt und das dann bei dir so abtippt, wie es da stand
also das mit den Bildzitaten ist so nicht ganz richtig,
eine legale Form des Zitates wäre zb.:
eine Person liest Zeitung in irgendeinem Cafe wird fotografiert und
das Foto in der Zeitung ist ein Beiwerk des neuen Bildes.
Ein Ausschnitt eines Bildes ist schon deshalb illegal, da ein
Ausschnitt schon eine Genehmigungspflichtige Veränderung ist.
Bleibt noch theoretisch ein Bildzitat wegen öffentlichen Interesses.
Dies hat aber schon deshalb kaum eine Chance, da es um die
Befriedigung öffentlichen Interesses ja reichen würde das Bild mit
Worten zu beschreiben.
Es gibt wohl kaum einen Fall wo das nicht ausreichen würde.
Ganz aktuell gab es ja in Europa diese Unmenge an sinnlosen und
unnötigen „Bildzitaten“, die das vergiftete (religiöse oder
politische) Klima noch weiter anheizten.
Ganz falsch
Hi,
seit einigen Jahren kann man diese Einkaufswagen ganz billig mittels
eingebautem Automaten erwerben.
der Verkehrswert beträgt üblicherweise einen Euro, den man, das habe
ich zugebenermasen noch nicht verstanden, scheinbar mit dem
Einkaufswagen mitbekommt.
Man kann so einen Einkaufswagen auch jederzeit wieder um den selben
Betrag ohne Verlust verkaufen.
man kann Bilder auf verschiedene Art und Weise bearbeiten. Man kann auch nur einen winzigen Ausschnitt daraus wiedergeben.
Es ist im Zweifelsfall eben Ermessanssache, wie weit das gehen darf.
Nehmt doch nur mal ein Beispiel: A macht ein Foto von XY in der Totale. B geht hin und schneidet das Gesicht raus. C geht hin und schneidet ein Stück aus dem Mantel raus. Welches der beiden Puzzlestücke ist jetzt eher ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz? - Eins ist eindeutig erkennbar, bei dem zweiten weiß wahrscheinlich keiner, was das überhaupt darstellt.
Bei Veränderungen des Originals: A macht einfach per PC ein Negativ. B malt über das Original. Wer verstößt eher gegen das Urheberrecht? A, dessen Bild man per PC einfach wieder umkehren kann oder B, der selbst kreativ am Bild gearbeitet hat (vorausgesetzt, er hat nicht einfach Farbe drüber geschmiert).
Was jetzt die Sache bei ebay betrifft, kommt es wohl eher darauf an, was für Ausmaße das hat. Ist es ein armer kleiner Kerl, der sich keine eigenen Digitalfotos machen kann und deshalb Fotos aus dem Web reinstellt? - Dann sollte man ihn bestenfalls verwarnen oder einfach in Ruhe lassen.
Ist es ein Profiseller, der womöglich Profit daraus schlägt oder gar die Motive selbst verkauft? - Dann müssen dem die Leviten gelesen werden - vielleicht mehr.
Hi
Ich nutze das tool www.photospy.de um meine Bilder zu finden. Weiss jedoch noch nicht ob es auch mit Bildern von eBay geht da ich dort noch nichts reingestellt habe…Wäre aber mal ein Test wert um zu sehen ob es doppelte Dateien im Netz gibt. Da hier der abgleich anhand einiger Bildinfos gemacht wird kann man da schon recht sicher sein…
Gruss
Norbert
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