Nochmal Schlüsselverlust/Firmenschlüssel
Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Apr 2006
Hallo,
ein Schlüsselbund mit privaten Schlüsseln, als auch der Firmenschlüssel mit Chip für Alarmanlage ist am Wochenende abhandengekommen. Ob geklaut oder nicht kann nicht geklärt werden. Chef XY möchte nun komplette Schlösser austauchen lassen, Alarmanlage umprogrammieren, Chips umprogrammieren etc. Private Haftpflicht XY sagt, Firmenschlüssel sind nicht mit inbegriffen. Folgendes steht in den Bedingungen:
"Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schlüsselverlustschäden
Eingeschlossen ist - in Ergänzung von § 1 Ziff. 3.AHB und abweichend von § 4 Ziff. I. 6. a) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln(auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloß).Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes
(z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen."
Hieraus geht schonmal nicht hervor, dass Firmenschlüssel ausgeschlossen sind, Haftpflicht XY begründet jenes jedoch hiermit:
"Versichert ist - im Rahmen der AHB - die gesetzliche Haftpflicht der im Versicherungsschein genannten versicherten Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (nicht Ehrenamtes),
einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung..."
Auch begründet Haftpflicht XY, Firmenschlüssel sind kein Bestandteil der privaten Haftpflicht.
Geschädigter ist der Meinung, dass dennoch Firmenschlüssel expliziet nicht genannt sind und somit Versicherung XY im Unrecht ist.
Wer hat nun recht?
Danke&Gruß,
Phytia
ein Schlüsselbund mit privaten Schlüsseln, als auch der Firmenschlüssel mit Chip für Alarmanlage ist am Wochenende abhandengekommen. Ob geklaut oder nicht kann nicht geklärt werden. Chef XY möchte nun komplette Schlösser austauchen lassen, Alarmanlage umprogrammieren, Chips umprogrammieren etc. Private Haftpflicht XY sagt, Firmenschlüssel sind nicht mit inbegriffen. Folgendes steht in den Bedingungen:
"Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schlüsselverlustschäden
Eingeschlossen ist - in Ergänzung von § 1 Ziff. 3.AHB und abweichend von § 4 Ziff. I. 6. a) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln(auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloß).Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes
(z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen."
Hieraus geht schonmal nicht hervor, dass Firmenschlüssel ausgeschlossen sind, Haftpflicht XY begründet jenes jedoch hiermit:
"Versichert ist - im Rahmen der AHB - die gesetzliche Haftpflicht der im Versicherungsschein genannten versicherten Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (nicht Ehrenamtes),
einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung..."
Auch begründet Haftpflicht XY, Firmenschlüssel sind kein Bestandteil der privaten Haftpflicht.
Geschädigter ist der Meinung, dass dennoch Firmenschlüssel expliziet nicht genannt sind und somit Versicherung XY im Unrecht ist.
Wer hat nun recht?
Danke&Gruß,
Phytia
