Nochmal Schlüsselverlust/Firmenschlüssel

Hallo,

ein Schlüsselbund mit privaten Schlüsseln, als auch der Firmenschlüssel mit Chip für Alarmanlage ist am Wochenende abhandengekommen. Ob geklaut oder nicht kann nicht geklärt werden. Chef XY möchte nun komplette Schlösser austauchen lassen, Alarmanlage umprogrammieren, Chips umprogrammieren etc. Private Haftpflicht XY sagt, Firmenschlüssel sind nicht mit inbegriffen. Folgendes steht in den Bedingungen:

„Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Schlüsselverlustschäden
Eingeschlossen ist - in Ergänzung von § 1 Ziff. 3.AHB und abweichend von § 4 Ziff. I. 6. a) AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln(auch General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloß).Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes
(z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.“

Hieraus geht schonmal nicht hervor, dass Firmenschlüssel ausgeschlossen sind, Haftpflicht XY begründet jenes jedoch hiermit:

„Versichert ist - im Rahmen der AHB - die gesetzliche Haftpflicht der im Versicherungsschein genannten versicherten Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (nicht Ehrenamtes),
einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung…“

Auch begründet Haftpflicht XY, Firmenschlüssel sind kein Bestandteil der privaten Haftpflicht.

Geschädigter ist der Meinung, dass dennoch Firmenschlüssel expliziet nicht genannt sind und somit Versicherung XY im Unrecht ist.

Wer hat nun recht?

Danke&Gruß,
Phytia

Hallo!

Ich würde einen Rechtsanwalt befragen, denn das wird ein teurer Spaß!

Er sollte auf jeden Fall versuchen, zu rekonstruieren, wie/wo ihm der Schlüssel abhanden gekommen ist. Evtl. doch Diebstahl, dann sind die Fakten schon anders…

Aber mal ein Tipp:

Wir haben kürzlich unsere Versicherungen checken lassen und nun eine neue Haftpflicht abgeschlossen (bzw. die alte geändert), in der nun auch der Schlüsselverlust von Firmenschlüsseln abgesichert ist.

Wir wußten nicht, daß es so was gibt. Aber man sollte sich echt erkundigen, das kann hilfreich sein!!

Gruß
Carmen

"Versichert ist - im Rahmen der AHB - die gesetzliche
Haftpflicht der im Versicherungsschein genannten versicherten
Personen als Privatperson aus den Gefahren des täglichen

Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes,

Das ist die Erklärung. Anwaltliche Beratung schadet sicherlich nicht, aber ich fürchte, die wird an dem Ergebnis nichts ändern. Wenn ich mich recht erinnere, steckte das Schlüsselbund in der Wohnungstür, als das Haus voll Besucher war (also allgemein zugänglich). Das sollte der Anwalt erfahren, in anderen Fällen war dieser Umstand relevant.

Wenn es…
Hallo Phytia,

wenn das untere so in deinem Versicherungsvertrag steht:

„Besondere Bedingung für die Mitversicherung von
Schlüsselverlustschäden
Eingeschlossen ist - in Ergänzung von § 1 Ziff. 3.AHB und
abweichend von § 4 Ziff. I. 6. a) AHB - die gesetzliche
Haftpflicht aus dem
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln(auch
General-Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die
sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche
Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige
Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für
vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloß).Ausgeschlossen
bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines
Schlüsselverlustes
(z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus
dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen
Schlüsseln zu beweglichen Sachen.“

Haftet deine Privathaftpflichtversicherung auch für das Abhanden kommen dieser Schlüssel…

Auch begründet Haftpflicht XY, Firmenschlüssel sind kein
Bestandteil der privaten Haftpflicht.

Das widerspricht aber ganz klar ihren eigenen (oben genannten Versicherunsgbedingungen)…

mfg

P.S.

Übergib das ganze einen Anwalt…die Versicherung versucht nämlich nur,„Teuere Zahlungen abzuwimmeln“…