Urheberrecht

Angenommen in Fotograf macht in einem Kindergarten Fotos der Kinder.
Die Eltern erhalten dann eine Mappe mit den Fotos.
In dieser Mappe ist ein Hinweis, dass die Fotos urheberrechtlich geschützt sind und jegliche Form der Vervielfältigung verboten ist.

Ist sowas rechtens? Der Fotograf kann doch kein Urheberrecht auf die Fotos fremder Kinder erheben oder was meint Ihr?

René

Doch doch
Der Photograph hat das Urheberrecht am Photo.

Aber selbstmurmelnd haben die Kinder das „Recht am eigenen Bild“.

Soll heißen, die Kinder/Eltern/sonstwer dürfen ohne Erlaubnis/„angemessene Entschädigung“ das Photo nicht vervielfältigen/veröffentlichen UND der Photograph darf das Bild nicht ohne Einwilligung/Entschädigung der Kinder/Eltern veröffentlichen oder für andere Zwecke kommerziell nutzen.

Gruß

Stefan

Nicht ganz!
Hallo,

das mit dem Veröffentlichen ist kalr, aber § 60 UrhG erlaubt schon, die eigenen Familienfotos zu vervielfältigen.

Damit gar nicht erst Mißverständnisse aufkommen:
http://www.juraforum.de/gesetze/UrhG/60/60_UrhG_bild…

Gruß!

Horst

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Hi,
Grundsätzlich gilt das so, vom Gesetz her geregelt wenn nichts
anderes vereinbart wurde, aber es besteht ja Vertragsfreiheit, und
wenn der Fotograf im Vorfeld ankündigt, daß er nur zu diesen
Bedingungen bereit ist Fotos zu liefern, so ist das natürlich ein
vertraglicher Ausschluß der Privatkopie, der ja mit Bestellung oder
Kauf akzeptiert wird. Allerdings wird sich das vermutlich mangels
Beweis nicht exekutieren lassen, denn er wird kaum erfahren was sich
die Leute ins Schlafzimmer hängen und schon sehr schwer beweisen
können das dort überhaupt was hängt.

OL

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