Hallo,
kann man jemandem eine Vollmacht geben, damit er für sich eine Rechnung stellt und seine Bankverbindung dafür zur Verfügung stellt?
Grüße
Deniz Baltaci
Hallo,
kann man jemandem eine Vollmacht geben, damit er für sich eine Rechnung stellt und seine Bankverbindung dafür zur Verfügung stellt?
Grüße
Deniz Baltaci
kann man jemandem eine Vollmacht geben, damit er für sich eine
Rechnung stellt und seine Bankverbindung dafür zur Verfügung
stellt?
Hallo,
man kann viel. Aber wozu? Wenn die Leistung von X ist, dann kann auch Herr Y das Geld bekommen. Für X ist es eine Betriebseinnahme (Umsatz) und die Geldbewegung X–>Y ist entweder wieder Betriebsausgabe (wenn eine Leistung zu Grunde liegt) oder ggf. steuerlich irrelevant.
Nur mit Zahlungsverschiebungen kann keine Steuer gespart werden. Ich denke hier sollten grundsätzliche Probleme mal mit einem Steuerberater erörtert werden.
Mfg vom
showbee
Hallo,
kann man jemandem eine Vollmacht geben, damit er für sich eine
Rechnung stellt und seine Bankverbindung dafür zur Verfügung
stellt?
Die Rechnung ist gemäß §14 USTG ein Dokument, mit dem eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird. Aus ihm muss der Leistungserbringer hervorgehen.
Es spricht also nichts dagegen, dass (wie z.B. bei Ärzten üblich) Dritte mit der Rechungserstellung beauftragt werden. Es ist aber zwingend notwendig, dass aus der Rechnung hervorgeht, wer der Leistungserbringer ist und dass dieser den Dritten beauftragt hat.
Auch die Angabe eines Kontos eines Dritten in einer Rechnung ist möglich. Ist die Forderung abgetreten oder gepfändet ist dies sogar zwingend der Fall.