Hallo,
jemand hat bei einem Anbieter vor einem halben Jahr einen Vertrag für Telefon und Internet (via TV-Kabel) abgeschlossen. Vertragsdauer : 12 Monate. Nun wechselt man seinen Wohnort, und dort ist der Anbieter nicht präsent. Leider steht im Vertrag nichts von vorzeitiger Kündigung bei Wohnortwechsel.
Bestehen dennoch Chancen, vorzeitig zu kündigen ? Evtl weil die Vertragsgrundlage entfällt.
Gruß
Karl
Hallo Karl,
sieht m.E. schlecht für den Kunden aus. Soweit ich das sehe, liegt es in seinem eigenen Risiko, wenn er sich in einem Vertrag über einen bestimmten Zeitraum verpflichtet.
In einem Berliner Urteil ist denn auch schon ein Kunde damit auf die Nase gefallen: AG Berlin Mitte, Az. 17 C 40/04.
Besser ist es da, sich mit dem Anbieter kurzzuschließen und mal zu sehen, ob da eine gewisse Kulanz vorhanden ist. Aus eigenen Verträgen dieser Art kenne ich die Klausel „Gilt bei Umzug natürlich nicht.“. Daraus kann man aber kein Recht ableiten, dass das immer der Fall sein muss, selbst wenn nichts in den AGB steht.
Gruß!
Horst
Hallo,
jemand hat bei einem Anbieter vor einem halben Jahr einen
Vertrag für Telefon und Internet (via TV-Kabel) abgeschlossen.
Vertragsdauer : 12 Monate. Nun wechselt man seinen Wohnort,
und dort ist der Anbieter nicht präsent. Leider steht im
Vertrag nichts von vorzeitiger Kündigung bei Wohnortwechsel.
wieso sollte derjenige kündigen wollen ?
was würde denn der lieferant sagen, wenn der jenige ihn auffordert am neuen wohnort zu liefern, damit beide seiten ihren vertrag erfüllen, nämlich liefern und zahlen ?
das würde ich vorher klären, vielleicht sagt ja der anbieter das der vertrag, wenn er nicht liefern kann, vorzeitig aufgelöst werden kann ?
schönen gruß
der doc