Guthabenkarte zurückgeben, Guthaben ist Futsch?

Hallo,

angenommen es gibt ein Sonnenstudio welches Guthabenkarten anbietet.

Das Geschäft kann in keiner seiner Geschäftsstellen eine AGB vorzeigen
aber es gilt intern die Vorschrift, dass bei der Rückgabe der Karte darauf enthaltene Guthaben nichtmehr ausbezahlt werden können (nur den Pfand gib es zurück).

Nun würde noch hinzukommen, dass es nirgendwo in einer Geschäftsstelle einen Hinweis auf den Inhaber gibt und keine Kontaktdaten (z.B. telefonnummer) von diesem herausgegeben werden … was kann man dagegen machen das man an sein Geld wieder kommt (ohne einen etwaigen Vorschlag anzunehmen noch mehr Geld auf die Karte zu laden und danach ins Solarium zu gehen).

Theoretisch würde bei diesem Vorgehen mit der Zeit sehr viel Geld einbehalten werden für das nie eine Dienstleistung oder sonstiges in Anspruch genommen wurde. Das kann doch nicht sein oder?

Vielen Dank.
Grüße
Patrick K.