WEG: Investition vs. Instandhaltung (Mehrheit)

Wohneigentum, Mehrfamilienwohnanlage:

Ich habe irgendwo gelesen, dass für eine Instandhaltungsmaßnahme auf der Eigentümerversammlung nur ein Mehrheitsbeschluss erforderlich ist, für eine Investitionsmaßnahme (= durch finanziellen Mehraufwand soll ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen) aber eine einstimmige Zustimmung.

Es geht um das Thema „Fassadenrenovierung“ (=Anstrich) vs. „Fassadensanierung“ (=Erneuerung Wärmedämmung etc). Budget für letzteres wäre dreimal so hoch wie für den Anstrich und es müsste über eine Finanzierung außerhalb der Instandhaltungsrücklage nachgedacht (und entschieden) werden.

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Im WEG oder in einem Kommentar?

Danke im Voraus für Beiträge.