Rechnung für Homepageerstellung

Hallo,
ich würde gerne für einen Bekannten gegen Bezahlung
eine Homepage für seine Firma erstellen.
Er würde gerne eine Rechnung haben. Kann ich eine
eine Rechnung ausstellen? Ich habe gehört,
daß so etwas bei einer einmaligen Tätigkeit möglich ist,
wenn ich ich keine Mehrwertsteuer aufführe.
Danke vorab.

Das ist so richtig. Sie müssen das Geld dann als „Einnahmen aus selbständiger Arbeit“ versteuern.

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Hallo Mattes,

ich würde gerne für einen Bekannten gegen Bezahlung
eine Homepage für seine Firma erstellen.
Er würde gerne eine Rechnung haben. Kann ich eine
eine Rechnung ausstellen? Ich habe gehört,
daß so etwas bei einer einmaligen Tätigkeit möglich ist,
wenn ich ich keine Mehrwertsteuer aufführe.
Danke vorab.

Wie mein Vorredner schon sagt, es ist möglich.
Ich würde es aber nicht als Einkünfte aus selbst. Arbeit einstufen, da es m.E. nicht in § 18 paßt.
Wenn man davon absieht, daß die Webdesigner und/oder Hompageersteller fast alle zu Einkünften aus Gewerbebetrieb „verurteilt“ wurden, fehlt es hier an einigen der den 4 typischen Merkmalen für § 18 EStG (auch hier gilt Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Teilnahme am wirtschaftl. Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht).

Mein Vorschlag geht auf § 22 EStG (sonstige Einkünfte) und bringt den Vorteil, daß sie bis unter DM 500 im Jahr steuerfrei sind.
Also Einnahmen minus Ausgaben = Einkünfte sollten max. DM 499,99 betragen.

MfG
Undine