ich habe heute meinen Zulassungsbescheid der ZVS bekommen. Leider wurde mein Wunschort Köln nicht berücksichtigt, stattdessen bin ich für die FH Gelsenkirchen zugelassen worden. Für das Studium habe ich meinen Job gekündigt, d. h. ich werde aus finanziellen Gründen zu meinen Eltern zurückziehen müssen. Auch möchte ich meinen Lebensmittelpunkt in Köln beibehalten. Als einzige Möglichkeit bleibt mir daher die Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Da ein Widerspruchsverfahren nicht stattfindet (so die Rechtsbelehrung der ZVS). Nun meine Frage ist, wie reiche ich die Klage ein? Brauche ich dafür einen Anwalt? Kennt jemand Gesetze bzw. § auf die ich mich berufen kann? Hat vielleicht jemand Erfahrung mit so einer Klage, wie sind die Erfolgsaussichten.
ZVS beklagen nützt nichts. Bei Uni Köln direkt …
Im Kürze:
Die Klage beim VG erfordert keinen Rechtsanwalt. Man kann sie schriftlich erheben oder beim Gericht selbst, d.h. in der Rechtsantragsstelle, zu Protokoll diktieren.
Die Aussichten der Klage gg. d. ZVS sind schlecht. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Studienplatz an einer bestimmten Universität. Denkbar sind allenfalls Verfahrens- oder Ermessensfehler der ZVS; ich wüßte aber nicht, worin diese bestehen sollten.
Besser ist, sich an der Uni Köln direkt zu bewerben um einen jener Studienplätze, die nach dem Vergabeverfahren der ZVS noch „übrig“ sind; das passiert öfter einmal, weil ein nach Köln Zugelassener krank wird oder die Lust verliert. Nicht allzu lange nach der Bewerbung sollte dann Antrag auf Einstweilige Anordnung nach § 123 I VwGO bei dem für DIE UNI KÖLN zuständigen Verw.ger. erhoben werden mit dem Ziel, eine einstweilige Zulassung zum Studium dort zu erhalten.
Ich war heute in Köln bei der FH, dort wurde mir gesagt das die evtl. Studienplätze von der ZVS im Nachrückverfahren belegt werden, ich also gar keine Chance habe doch noch einen zu bekommen weil die ZVS noch genug Leute hat und ich bei einem Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werde. Meinst Du ich kann es doch wie von Dir beschrieben versuchen? Hat möglicherweise Erfolg?
Außerdem habe ich heute bei der ZVS erfahren das weder meine Ausbildungsnoten (2-jährig zum Groß- und Außenhandelkaufmann) noch meine einjährige Berufspraxis in der Buchhaltung eine Rolle gespielt haben. Kann das eine Klage gegen die ZVS begründen?
Mein Gefühl sagt mir: Bei der Uni Köln wollten sie Dich nur abwimmeln, d.h. der Moment zum Klagen ist da, und mit den Versäumnissen der ZVS ließe sich ein Ermessensfehler BEHAUPTEN; ob das Gericht mitgeht, möchte ich nicht prognostizieren.
Geh zu einem Anwalt bei Dir in der Nähe und laß Dich beraten. Wenn Du kein Geld hast, kannst Du Beratungshilfe erhalten. Aber laß die Sache nicht lange liegen. Es muß schnell gehandelt werden.