angrenzend an ein Privatgrundstück, das auch als Parkplatz genutzt wird, verläuft eine Baumreihe mit schönen hohen Bäumen. Dieser Grund gehört der Stadt. Problem ist nun, dass auf den Bäumen Vögel leben (auch große), die sich auch auf die unter den Bäumen parkenden Autos erleichtern (vor allem nachts). Und Vogelschei… ist wirklich ätzend und zerstört innerhalb kürzester Zeit den Lack.
Person H., die von diesem Problem arg gebeutelt ist, hat sich auch schon an die Stadt gewandt. Bitte war, dass ein Ast vom Baum erfernt werden solle, um so das Problem zu beseitigen. Beim Vortorttermin wurde ihm aber wenig Hoffnung gemacht. „Überall parken ja Autos unter Bäumen, da kann man ja nicht überall diese (Bäume) beschneiden“, war die Aussage des Mannes vom Amt.
Das ist ja auch verständlich, aber immerhin ragen hier die Äste auf ein Privatgrundstück. Und der Parkplatz ist nicht nutzbar.
Gibt es da rechtliche Vorschriften, Bestimmungen, Beispiele…, in denen man der Stadt erläutern kann, dass sie verpflichtet ist, die Störquelle zu beseitigen? Oder kann man etwas Druck aufbauen, weil vielleicht die Stadt für die Schäden aufkommen müsste? Oder muss sich Person H. eine Schrotflinte zulegen? (Ja, das würde Ärger geben)
Entfesselte Naturgewalten und der deutsche Weg
Ja, ja, Naturschutz ist schon eine feine Sache - solange er nicht im eigenen Garten stattfindet. Und es ist schon schlimm, wenn man den verheerenden Naturgewalten ungeschützt ausgeliefert ist.
Selbstverständlich (leider) gibt es in Deutschland Regelungen darüber, ob man rüberhängende Zweige von benachbarten Grundstücken hinnehmen muß oder nicht. Ist nachzulesen in §910 BGB. Will man sie loswerden, setzt das allerdings voraus, dass diese Zweige die Grundstücksnutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Ob es dazu ausreicht, dass das aufsitzende Wildgeflügel von Zeit zu Zeit auf das Grundstück ka…t, weiss ich nicht (halte ich aber für durchaus nicht unzweifelhaft). Hinzu kommt, dass für die Frage, ob eine nicht nur subjektiv lästige, sondern auch rechtlich erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, u.a. auch Naturschutzrecht einschließlich kommunaler Baumschutzsatzungen eine Rolle spielen kann.
Sofern H den Parkplatz nur gemietet hat, könnte er sich sogar im Wege der Gewährleistung den Vermieter vorknöpfen, um diesen zu zwingen, von der Stadt die Abwendung der Bedrohung aus der Luft zu fordern. Ob H damit Erfolg hat, wage ich aus dem Stand allerdings noch nicht einmal zu prognostizieren.
Grundsätzlich aber kann man das Problem in der Tat auf dem „deutschen Weg“ (will heißen, dem obrigkeitlichen) angehen.
Sollte H dagegen eher mediterran, osteuropäisch oder sonst pragmatisch veranlagt sein, wird er stattdessen wohl eher darüber nachdenken wollen,
ob man nicht woanders parken kann;
ob er sich nicht eine „Foliengarage“ zulegt, damit das Geflügel auf die Folie und nicht den liebgewonnenen Autolack ka…en kann;
mit den Schultern zu zucken und sich noch einen Espresso zu bestellen.
da sieht man ja geradezu die political correctness aus dem
Beitrag tropfen…
Ich schätze sehr Diskussionsbeiträge von Kompetenzträgern, die nicht imstande sind, mehr als zwei Zeilen eines Artikels zu lesen (in diesem Fall die ersten zwei), dann noch daran scheitern, diese zwei Zeilen richtig zu interpretieren, es sich aber dennoch nicht nehmen lassen, den Urheber des Artikels anzugreifen. Das macht fast so viel Spaß wie Politik.
in diesem Falle geht es nicht um einen Vogel, es geht darum, dass das Auto jeden Tag gewaschen werden muss, falls der Wagen auf dem Parkplatz steht. Noch am Montag hat ein Vogel einen Volltreffer auf der Motorhaube gelandet. Nachdem H. ihn (den Fleck) dann am abend entfernt hatte, zeigte sich, wie aggressiv Vogelka…e sein kann. Schon sind Risse im Lack zu sehen. Das macht bei einem relative neuen Auto keinen Spass und lässt sich auch nicht durch einige Espresso mit Grappa beschönigen.
Ich denke, H. sollte auf den good will der Stadt hoffen und sein Auto jeden Tag umweltfreundlich waschen und sich den Tag herbeiwünschen an dem er einer der Krähen oder der Elstern auf den Kopf kac…n kann.
Haelge
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in diesem Falle geht es nicht um einen Vogel, es geht darum,
dass das Auto jeden Tag gewaschen werden muss, falls der Wagen
auf dem Parkplatz steht. Noch am Montag hat ein Vogel einen
Volltreffer auf der Motorhaube gelandet. Nachdem H. ihn (den
Fleck) dann am abend entfernt hatte, zeigte sich, wie
aggressiv Vogelka…e sein kann. Schon sind Risse im Lack zu
sehen. Das macht bei einem relative neuen Auto keinen Spass
und lässt sich auch nicht durch einige Espresso mit Grappa
beschönigen.
Auf mehr oder weniger jedem Baum übernachten Vögel - gerade auch in der Stadt und dort gerne auch in größeren Populationen - sodass es einen unter jedem Baum „treffen“ kann. That’s life oder, um es juristisch zu formulieren, das ist allgemeines Lebensrisiko (und dafür kann die Stadt rein gar nichts). Dass es eine völlig überzogene Maßnahme wäre, deshalb irgendeinen Baum zu fällen oder so zu stutzen, dass kein Ast mehr irgendwo hineinragen kann, wo möglicherweise mal ein Auto abgestellt werden könnte, müssen wir wohl nicht ernsthaft diskutieren. Vor allem dann nicht, wenn es nur um gelegentliche einzelne Einschläge und nicht um die tägliche „Toilette“ einer ganzen Kolonie geht.
Im übrigen hält sich mein Mitleid mit H arg in Grenzen. Wer weiss, dass in einem bestimmten Baum gerne „undichtes“ Federvieh nächtigt, und trotzdem seine nagelneue Karre immer wieder darunterstellt, noch dazu ohne irgendwelche simplen Schutzmaßnahmen (wie die besagte Foliengarage) zu treffen, hat es nicht anders verdient.
Verständnis hätte ich allenfalls dann, wenn das Geflügel sich nicht von selbst in besagtem Baum eingefunden, sondern Menschenhand dabei massiv nachgeholfen hätte - z.B. durch Aufhängen von zwanzig Nistkästen, Anfüttern, Betreiben eines Taubenschlags oder dadurch, dass er einen Vogel auf dem Baum festgebunden und den armen H mit vorgehaltener Waffe gezwungen hat, unter diesem Vogel zu parken. In diesem Fall wäre u.U. auch die Rechtslage ein wenig anders.