Person X hat wegen einer Ordnungswiedrigkeit bei der Polizei gegen Person Y aussgesagt und wird vor Gericht geladen. Kann Person X wenn sie sich mit der Ordnungswiedrikeit Strafbar gemacht hat die Aussage verweigern??? Person X hatte noch nie mit der Polizei etwas am Hut !!!
Wenn man sich mit seiner Aussage selbst belasten würde, kann man grundsätzlich vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Alle anderen Fragen, deren Antworten einen nicht selbst belasten, muss man dann dennoch beantworten.
hth
Holger
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]