Rechte als Zeuge vor Gericht

Hallo und Grüße an alle die mir helfen!!

Person X hat wegen einer Ordnungswiedrigkeit bei der Polizei gegen Person Y aussgesagt und wird vor Gericht geladen. Kann Person X wenn sie sich mit der Ordnungswiedrikeit Strafbar gemacht hat die Aussage verweigern??? Person X hatte noch nie mit der Polizei etwas am Hut !!!

Hallo,
vor Gericht muss man die Wahrheit sagen, wenn man kein Aussageverweigerungsrecht hat oder sich mit der aussage selbst beschuldigen würde.

Gruß
HaWeThie

Guten Morgen!

Wenn man sich mit seiner Aussage selbst belasten würde, kann man grundsätzlich vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Alle anderen Fragen, deren Antworten einen nicht selbst belasten, muss man dann dennoch beantworten.

hth

Holger

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