Liebe Experten,
zur folgenden Sachlage brauche ich mal einen Experten-Rat. Dazu eine kleine Vorgeschichte.
Der Öffentlichkeit angepasster Text!!!
Wir leben und arbeiten in unserem Wohnort, welcher an einem See liegt, an dessen Südende, verbunden durch einen kleinen Kanal ein weiterer kleiner See liegt. In jenem See auf einer kleinen Insel, soll so wie wir hier glauben und wissenschaftliche Nachforschungen und Ausgrabengen es zu Tage gebracht haben, einmal das Heiligtum „ XY“ gelegen haben. „XY“ war einst das Zentralheiligtum der Uhreinwohner hier, unserer Vorfahren und „XY“ ist hier auch in aller Munde, will sagen fast jeder kennt „ XY“, weiß was es war und das seid Jahrhunderten. Es ist halt ein regionaler „historischer Name“ jeder kann es zum Beispiel bei Wikipedia nachlesen. Dementsprechend wird es auch touristisch vermarktet. Viele regionale Unternehmen nutzen seit Jahren und Jahrzehnten den Namen „XY“ für ihre Firmierung, so gibt es zum Beispiel eine Straße mit dem Namen, mehrere Gasthöfe und Restaurants, eine Weinkellerei, einen Verlag, eine Immobilienfirma, mehrere Reisebüros, die Werke haben ein Fahrgastschiff mit dem Namen „XY“ und selbstverständlich wird der Name auch in den vielen Museen, Hinweißtafeln und auf diversen Homepages benutzt.
Nun hat seid Kurzem ein mehr oder wenig pfiffiger öffentlich bekannter Mensch sich den Namen „XY“ schützen lassen. Das ist nun in aller Munde, sprich TV, Radio und Zeitung. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung hinsichtlich der Rechte an dem Namen. Der besagte öffentlich bekannte Mensch ist nämlich zurzeit sehr damit beschäftigt, diverse Unternehmen abzumahnen, was den Gebrauch des Namen „XY“ betrifft. Es wird von hohen Geldstrafen gemunkelt und eine Jahresnutzungsgebühr von vielen Tausend Euro, wovon man sich ein halbes Haus von bauen könnte. Die Werke haben bereits erste Konsequenzen gezogen und ihr Fahrgastschiff namenlos gemacht und auch sämtliche werbeinhaltliche Prospekte.
Man kann sich denken, was für Konsequenzen das für die Unternehmen hat, finanziell zum Beispiel, denn es ist bestimmt nicht billig sämtliche Werbung auszutauschen und von den Wirtschaftlichen ganz zu schweigen, einige Unternehmen sind auch international tätig und stehen mit ihrem Namen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Dass bei einer Umfirmierung gleich immer das Schlimmste gedacht wird ist ja bekannt.
Was mich persönlich aber eigentlich überhaupt an der ganzen Sache interessiert ist Folgendes:
- Ist es überhaupt möglich, sich einen historischen Namen schützen zu lassen?
Meiner Meinung nach geht das doch gar nicht, denn sonst könnte ja jeder kommen und sich nachträglich den Namen „Stonehange“, „Tal der Könige“ oder gar „Napoleon“ schützen lassen und damit versuchen eine Menge Geld zu verdienen. Der Sachbearbeiter des Deutsch Patent und Markenamtes müsste so etwas doch berücksichtigen und, oder gar prüfen!
Für die Betroffenen stellen sich dann aber noch die Fragen:
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Darf sich jemand einen Namen schützen lassen, welchen andere juristische Personen schon viel länger und vor ihm benutzen?
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Hätte der Anmelder selber oder der Sachbearbeiter des DPMA nicht prüfen müssen ob der Name zwar nicht geschützt aber schon im Gebrauch ist, um unnütze Kosten in welcher Art auch immer zu vermeiden?
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Müssen diese juristischen Personen, Abmahnungen einfach so hinnehmen und wie sollten sie sich dann verhalten?
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Würde sich in diesem Fall ein Widerspruch oder eine Klage vielleicht sogar eine Sammelklage lohnen?
Vielen Dank
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