Recht am Namen - Markenrecht

Liebe Experten,

zur folgenden Sachlage brauche ich mal einen Experten-Rat. Dazu eine kleine Vorgeschichte.

Der Öffentlichkeit angepasster Text!!!

Wir leben und arbeiten in unserem Wohnort, welcher an einem See liegt, an dessen Südende, verbunden durch einen kleinen Kanal ein weiterer kleiner See liegt. In jenem See auf einer kleinen Insel, soll so wie wir hier glauben und wissenschaftliche Nachforschungen und Ausgrabengen es zu Tage gebracht haben, einmal das Heiligtum „ XY“ gelegen haben. „XY“ war einst das Zentralheiligtum der Uhreinwohner hier, unserer Vorfahren und „XY“ ist hier auch in aller Munde, will sagen fast jeder kennt „ XY“, weiß was es war und das seid Jahrhunderten. Es ist halt ein regionaler „historischer Name“ jeder kann es zum Beispiel bei Wikipedia nachlesen. Dementsprechend wird es auch touristisch vermarktet. Viele regionale Unternehmen nutzen seit Jahren und Jahrzehnten den Namen „XY“ für ihre Firmierung, so gibt es zum Beispiel eine Straße mit dem Namen, mehrere Gasthöfe und Restaurants, eine Weinkellerei, einen Verlag, eine Immobilienfirma, mehrere Reisebüros, die Werke haben ein Fahrgastschiff mit dem Namen „XY“ und selbstverständlich wird der Name auch in den vielen Museen, Hinweißtafeln und auf diversen Homepages benutzt.

Nun hat seid Kurzem ein mehr oder wenig pfiffiger öffentlich bekannter Mensch sich den Namen „XY“ schützen lassen. Das ist nun in aller Munde, sprich TV, Radio und Zeitung. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung hinsichtlich der Rechte an dem Namen. Der besagte öffentlich bekannte Mensch ist nämlich zurzeit sehr damit beschäftigt, diverse Unternehmen abzumahnen, was den Gebrauch des Namen „XY“ betrifft. Es wird von hohen Geldstrafen gemunkelt und eine Jahresnutzungsgebühr von vielen Tausend Euro, wovon man sich ein halbes Haus von bauen könnte. Die Werke haben bereits erste Konsequenzen gezogen und ihr Fahrgastschiff namenlos gemacht und auch sämtliche werbeinhaltliche Prospekte.
Man kann sich denken, was für Konsequenzen das für die Unternehmen hat, finanziell zum Beispiel, denn es ist bestimmt nicht billig sämtliche Werbung auszutauschen und von den Wirtschaftlichen ganz zu schweigen, einige Unternehmen sind auch international tätig und stehen mit ihrem Namen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Dass bei einer Umfirmierung gleich immer das Schlimmste gedacht wird ist ja bekannt.

Was mich persönlich aber eigentlich überhaupt an der ganzen Sache interessiert ist Folgendes:

  1. Ist es überhaupt möglich, sich einen historischen Namen schützen zu lassen?

Meiner Meinung nach geht das doch gar nicht, denn sonst könnte ja jeder kommen und sich nachträglich den Namen „Stonehange“, „Tal der Könige“ oder gar „Napoleon“ schützen lassen und damit versuchen eine Menge Geld zu verdienen. Der Sachbearbeiter des Deutsch Patent und Markenamtes müsste so etwas doch berücksichtigen und, oder gar prüfen!

Für die Betroffenen stellen sich dann aber noch die Fragen:

  1. Darf sich jemand einen Namen schützen lassen, welchen andere juristische Personen schon viel länger und vor ihm benutzen?

  2. Hätte der Anmelder selber oder der Sachbearbeiter des DPMA nicht prüfen müssen ob der Name zwar nicht geschützt aber schon im Gebrauch ist, um unnütze Kosten in welcher Art auch immer zu vermeiden?

  3. Müssen diese juristischen Personen, Abmahnungen einfach so hinnehmen und wie sollten sie sich dann verhalten?

  4. Würde sich in diesem Fall ein Widerspruch oder eine Klage vielleicht sogar eine Sammelklage lohnen?

Vielen Dank

Hallo,

Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Wenn in der Gemeinde sogar Straßen nach XY benannt sind, ist die Markeneintragung fragwürdig und es kann eine Löschung beim DPMA beantragt werden. Ein guter Weg ist, wenn die Gemeinde diese Löschung auf Grund der allgemeinen Nutzung beantragt - ggf. mal beim Bürgermeister vorsprechen.

Die Firmen die eine Abmahnung erhalten haben, werden hoffentlich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und dieser wird die älteren allgemeinen Rechte an diesem Namen sicherlich genau prüfen und widersprechen. Es kommt darauf an, wie und in welchen Kategorien er sich den Namen eingetragen hat und ob hier die Paragraphen des Markengesetzes greifen.

Gruß
Christian

Hallo

Sorry, verklickt
Hallo,

zunächst mal, ich bin kein Jurist und deshalb nur aus meinem Wissenskreis schöpfen.

Ich vermute, dass es im Markenrecht analog zum Patentrecht zugeht.

Da gibt es, mich mögen die Juristen verbessern, ein „Mitbenutzungsrecht“. Dies bedeutet, dass jemand, der schon lange etwas macht, nutzt usw. durch ein Patent nicht eingeschränkt wird, es aber auch nicht ausweiten darf.

Auf das Beispiel übertragen würde dies bedeuten, dass alle, die den Namen jetzt schon (nachweislich) nutzen keine Probleme haben, aber niemand in Zukunft dieses Namens bedienen darf.

Ein schönes Osterfest!

Gruß Volker

Na, na, wer wird denn …
auf so etwas hereinfallen ? :wink:)

Hallo Matthias,
in diesem Fall kommt nur der Standardspruch

„Ihre Abmahnung habe ich mit wachsender Belustigung gelesen.
Sie entbehrt jeglicher Grundlage, weshalb sich ein Widerspruch
erübrigt.
Dem gerichtlichen Verfahren sehe ich mit Gelassenheit und wachsender
Vorfreude entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried“

Schon diverse Male getestet

Hallo Matthias,

ich lass dich mal an meinem (halb)wissen teilhaben

  1. Ist es überhaupt möglich, sich einen historischen Namen
    schützen zu lassen?

Meiner Meinung nach geht das doch gar nicht, denn sonst könnte
ja jeder kommen und sich nachträglich den Namen „Stonehange“,
„Tal der Könige“ oder gar „Napoleon“ schützen lassen und damit
versuchen eine Menge Geld zu verdienen. Der Sachbearbeiter des
Deutsch Patent und Markenamtes müsste so etwas doch
berücksichtigen und, oder gar prüfen!

Schützen lässt sich zunächstmal (fast) alles das DPMA prüft nur auf absolute schutzthindernisse auch nicht ob es eine Marke schon gibt (hat mich eben auch etwas verwundert)

Marken werden eingeteilt in Klassen:
Gibt es Napoleon als Cognac und die Makre ist vermutlich auch geschützt. Es kann auch sein, dass es für verschiedenen gleichnamige Marken in unterschiedlichen Klassen gibt.

  1. Darf sich jemand einen Namen schützen lassen, welchen
    andere juristische Personen schon viel länger und vor ihm
    benutzen?

Wenn der Name nicht geschüzt sollte das gehen. Es besteht aber immer noch die Möglichkeit des Wiederspruchs (siehe unten)

  1. Hätte der Anmelder selber oder der Sachbearbeiter des DPMA
    nicht prüfen müssen ob der Name zwar nicht geschützt aber
    schon im Gebrauch ist, um unnütze Kosten in welcher Art auch
    immer zu vermeiden?

http://www.dpma.de/formulare/w7731.pdf

  1. Müssen diese juristischen Personen, Abmahnungen einfach so
    hinnehmen und wie sollten sie sich dann verhalten?

  2. Würde sich in diesem Fall ein Widerspruch oder eine Klage
    vielleicht sogar eine Sammelklage lohnen?

Kann ich nichts dazu sagen. Vielleicht so:
http://www.dpma.de/formulare/w7736.pdf

Gruss
Nils

Links:
http://www.dpma.de/index.htm
http://www.dpma.de/bmj/markenverordnung.pdf
http://www.dpma.de/formulare/marke.html