EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 14. Apr 2006
Hallo,

angenommen man wäre staatenlos mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Wäre man dann so genannter EU-Bürger, denn dann bräuchte man in der Schweiz im Kanton Zürich keine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Man wäre den Schweizern gleich gestellt.

Lieben Gruß
Aaliyah

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
    Falsch... die Schweiz ist nicht in der Eu und auch EU Bürger brauchen dort eine Arbeitserlaubnis.

    Gruss Ivo
    • Antwort von (abgemeldet) nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
      Auszug: Nachzulesen unter: http://www.arbeitserlaubnis.zh.ch/internet/vd/awa/e_...

      Berufstätige aus der Europäischen Union (EU-15)

      Seit dem 1. Juni 2004 gelten vereinfachte Regeln für BürgerInnen aus der EU. Sie benötigen keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung, die Sie wie gewohnt am Onlineschalter beantragen können.
      Der Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung kann vor der Einreise wie gewohnt per Internet an unserem Online-Schalter oder konventionell beim > Migrationsamt gestellt werden. Ihr Online-Antrag wird von uns direkt an das Migrationsamt weitergeleitet. Sie haben auch die Möglichkeit, in die Schweiz einzureisen und den Antrag vor der Arbeitsaufnahme bei der Einwohnermeldestelle zu stellen

      Darüber hinaus habe ich nicht behauptet, die Schweiz sei EU-Mitglied und Du bist auch nicht ganz auf meine Frage eingegangen.


      Grüße
      Aaliyah






      Falsch... die Schweiz ist nicht in der Eu und auch EU Bürger
      brauchen dort eine Arbeitserlaubnis.

      Gruss Ivo
      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
        Hallo!

        Nur wer staatenlos ist, ist halt staatenlos und kein EU Bürger...

        Gruß
        Tom
      • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
        Hallo! Seit dem 1. Juni 2004 gelten vereinfachte Regeln für
        BürgerInnen aus der EU.
        EU-Bürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates besitzt. (§ 17 EG-Vertrag wenn ich mich nicht irre)


        Florian.
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
        Du hast recht... und die Aufenthaltsbewilligungen snd entsprechend kontingentiert und man bekommt sie vor allem dann wenn man im Land einen JOB findet.

        Als staatenloser ist man dazuhin kein EU Bürger, womit wir wieder so weit wären, dass derjenige eine Arbeiterlaubnis bräuchte.

        Gruss Ivo
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