angenommen man wäre staatenlos mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Wäre man dann so genannter EU-Bürger, denn dann bräuchte man in der Schweiz im Kanton Zürich keine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Man wäre den Schweizern gleich gestellt.
Seit dem 1. Juni 2004 gelten vereinfachte Regeln für BürgerInnen aus der EU. Sie benötigen keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung, die Sie wie gewohnt am Onlineschalter beantragen können.
Der Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung kann vor der Einreise wie gewohnt per Internet an unserem Online-Schalter oder konventionell beim > Migrationsamt gestellt werden. Ihr Online-Antrag wird von uns direkt an das Migrationsamt weitergeleitet. Sie haben auch die Möglichkeit, in die Schweiz einzureisen und den Antrag vor der Arbeitsaufnahme bei der Einwohnermeldestelle zu stellen
Darüber hinaus habe ich nicht behauptet, die Schweiz sei EU-Mitglied und Du bist auch nicht ganz auf meine Frage eingegangen.
Grüße
Aaliyah
Falsch… die Schweiz ist nicht in der Eu und auch EU Bürger
brauchen dort eine Arbeitserlaubnis.