EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 14. Apr 2006
Hallo,
angenommen man wäre staatenlos mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Wäre man dann so genannter EU-Bürger, denn dann bräuchte man in der Schweiz im Kanton Zürich keine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Man wäre den Schweizern gleich gestellt.
Lieben Gruß
Aaliyah
angenommen man wäre staatenlos mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis in Deutschland.
Wäre man dann so genannter EU-Bürger, denn dann bräuchte man in der Schweiz im Kanton Zürich keine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Man wäre den Schweizern gleich gestellt.
Lieben Gruß
Aaliyah
