Keine Halbwaisenrente nach Suizid?

Hallo, liebe Experten!

Angenommen, ein Ehepaar ließ sich vor Jahren scheiden, der gemeinsame Sohn (15)lebt bei der Mutter, die Unterhaltszahlungen wurden erst nach Klage geleistet.

Wenn der Vater sich das Leben nehmen würde, hätte das Kind dann einen Anspruch auf Halbwaisenrente, oder stimmt es, dass bei einem Suizid keine Rentenansprüche des Kindes bestünden?

Danke,
Angelika

Hallo!

Wenn der Vater sich das Leben nehmen würde, hätte das Kind
dann einen Anspruch auf Halbwaisenrente, oder stimmt es, dass
bei einem Suizid keine Rentenansprüche des Kindes bestünden?

Ich habe in § 48 SGB VI und auch drumherum keine derartige Einschränkung finden können. Versicherungsfall ist der Tod eines Elternteiles. Ob es sich dabei um einen Suizid handelt, ist zum einen offenbar unerheblich, zum anderen widerspräche es auch dem Sinn der Halbwaisenrente, wollte man Leistungen davon abhängig machen. Die Hinterbliebenen sind ja nun die letzten, denen aus dem Selbstmord des Versicherten irgendwelche Nachteile enstehen sollten.

Florian.

Aber makaber ist die Frage schon…

Gruß!

Horst

Bevor jetzt wieder jemand schreibt, ich hätte nicht auf die Frage geantwortet:

Mein Erzeuger hat Selbstmord begangen und ich habe Halbwaisenrente erhalten.

Gruß!

Horst

Hallo Horst!

Nicht die Frage ist makaber, sondern die Aussage (angeblich eines Mitarbeiters des öff. Dienstes), denn dieser Fall wurde nach den Forumsregeln fiktiv geschildert, entspricht aber leider den Tatsachen.

Angelika

Hallo Angelika,

bei Suizid erhalten die Hinterbliebenen selbstverständlich die jeweiligen Renten (Witwen- oder Waisenrenten).

Bei den Renten wegen Todes gibt es nur einen einzigen Grund, der in diese Richtung geht, bei dem die Hinterbliebenen keine Rente erhalten würden --> Wenn ein Hinterbliebener den Versicherten ermordet.

Der „schuldige“ Hinterbliebene würde in diesem Fall keine Rente erhalten.

Viele Grüße
Florian

Danke an alle
Danke für die Antworten, habe sie weitergeleitet!
Angelika

Hallo!

Nicht die Frage ist makaber, sondern die Aussage (angeblich
eines Mitarbeiters des öff. Dienstes)

Auch der Schulhausmeister ist Mitarbeiter des öff. Dienstes :wink: Man sollte sich auf derartige Auskünfte im Ernstfall nicht verlassen. Private Lebsnversicherungen zahlen meist innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsabschluss nicht, wenn ein Selbstmord vorliegt. Dass man die Kinder doppelt bestrafen sollte, in dem sie keine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekämen, wäre ja nun wirklich der Gipfel.
Also: Wenn einem manchmal etwas absolut unglaublich vorkommt, ist es tatsächlich falsch :wink:

Florian.