Ich habe eine allgemeine Frage zum Vereinsrecht:
Kann der Vorstand eines Vereins ein Protokoll ihrer Vorstandssitzung nachträglich ändern? In diversen Büchern über Vereinsrecht konnte ich darüber nichts finden.
Hallo erstmal.
Ich habe eine allgemeine Frage zum Vereinsrecht:
Kann der Vorstand eines Vereins ein Protokoll ihrer
Vorstandssitzung nachträglich ändern? In diversen :Büchern :über
Vereinsrecht konnte ich darüber nichts finden.
Eingetragener Verein (e.V.) ?
Dafür ist i.A. der Schriftführer zuständig. Und bis das Protokoll beim Amtsgericht eingereicht wird, kann da stehen was will. Sofern es stimmig ist 
HTH
mfg M.L.
Hallo Markus,
Ich habe eine allgemeine Frage zum Vereinsrecht:
Kann der Vorstand eines Vereins ein Protokoll ihrer
Vorstandssitzung nachträglich ändern? In diversen :Büchern :über
Vereinsrecht konnte ich darüber nichts finden.Eingetragener Verein (e.V.) ?
Dafür ist i.A. der Schriftführer zuständig. Und bis das
Protokoll beim Amtsgericht eingereicht wird, kann da stehen
was will. Sofern es stimmig ist
Welches Protokoll einer Vorstandssitzung wird denn beim Amtsgericht eingereicht ?
@Ausgangsposter: Entweder es gibt dazu eine vereinsinterne Abmachung (Satzung, Geschäftsordnung) oder nicht. Rein rechtlich gesehen kann man es halten wie Gustav. Solange sich die Vorstandsmitglieder einig sind, sind Korrekturen (Rechtschreibung und Inhaltliche) üblich und machbar.
Ciao maxet.
Hallo nochmal.
Welches Protokoll einer Vorstandssitzung wird denn beim
Amtsgericht eingereicht ?
Es kann sein, dass das abhängig vom Bundesland ist. Ebendiese durften hierzulande vor einiger Zeit zusammengesucht werden. Und das für einen Zeitraum von 3 Jahren…
Solange sich
die Vorstandsmitglieder einig sind, sind Korrekturen
(Rechtschreibung und Inhaltliche) üblich und machbar.
Klingt besser 
mfg M.L.
Welches Protokoll einer Vorstandssitzung wird denn beim
Amtsgericht eingereicht ?
Hallo maxet,
in Mitgliederversammlungen wird oft nur der Vorstand, aber nicht die Funktion der Vorstandsmitglieder gewählt. Das Protokoll der konstituierenden Vorstandssitzung kommt dann über den Notar zum Registergericht, da auch die Funktionen verzeichnet werden.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
Welches Protokoll einer Vorstandssitzung wird denn beim
Amtsgericht eingereicht ?
in Mitgliederversammlungen wird oft nur der Vorstand, aber
nicht die Funktion der Vorstandsmitglieder gewählt. Das
Protokoll der konstituierenden Vorstandssitzung kommt dann
über den Notar zum Registergericht, da auch die Funktionen
verzeichnet werden.
Haben wir lange auch so gemacht. Vor zwei jahen hat dieses Vorgehen dem Amtsgericht dresden nicht gefallen, so dass jetzt die MV schon die Funktionen festlegt.
Ciao maxet.
Hallo Markus,
Welches Protokoll einer Vorstandssitzung wird denn beim
Amtsgericht eingereicht ?Es kann sein, dass das abhängig vom Bundesland ist. Ebendiese
durften hierzulande vor einiger Zeit zusammengesucht werden.
Und das für einen Zeitraum von 3 Jahren…
Und worum ging es dem Amtsgericht genau? oder war es ein Vollständigkeitsfimmel ? Für Sachsen ist es mir nicht bekannt. Da bin ich seit 7 jahren im geschäft.
Ciao maxet.