Angenommen ein Zeitungsladenbesitzer hat in seinem 20qm großen Geschäft einen Ferseher zu stehen, welchen er lediglich für Videospiele und DVD-Filme nutzt. Allerdings nur er selbst und nicht seine Kunden. Im Geschäft gibt es keinen Antennenanschluss.
Muss dieser Kleinunternehmer dieses Gerät tatsächlich anmelden, oder beweist das bisherige Verhalten des GEZ-Kontrolleurs, welcher ihm lediglich wiederholt darauf hinweißt, jedoch keine Zahlungsaufforderung zukommen läßt, dass der Zeitungsladenbesitzer keine GEZ bezahlen muss??
die zweite Frage:
dieser Unternehmer zahlt Gema-Gebühren. Muss er das wirklich, obwohl die Mediennutzung nur für ihn persönlich ist, er kein Stehimbiss unterhält und die Kunden für gewöhnlich das Geschäft nach wenigen Minuten verlassen?
Angenommen ein Zeitungsladenbesitzer hat in seinem 20qm großen
Geschäft einen Ferseher zu stehen, welchen er lediglich für
Videospiele und DVD-Filme nutzt. Allerdings nur er selbst und
nicht seine Kunden. Im Geschäft gibt es keinen
Antennenanschluss.
Meines Wissens muß man schon dann GEZ Gebühren zahlen, wenn man ein Gerät bereithält, dass zum Fernsehempfang geeignet ist. Es muß noch nicht mal angeschlossen sein (Antenne).
Muss dieser Kleinunternehmer dieses Gerät tatsächlich
anmelden,
Meines Erachtens: ja
oder beweist das bisherige Verhalten des
GEZ-Kontrolleurs, welcher ihm lediglich wiederholt darauf
hinweißt, jedoch keine Zahlungsaufforderung zukommen läßt,
dass der Zeitungsladenbesitzer keine GEZ bezahlen muss??
Nein, GEZ muß man notfalls auch nachträglich zahlen.
Ich bin kein Jurist und kann nur aus meinem Kenntnisstand erzählen.
Angenommen ein Zeitungsladenbesitzer hat in seinem 20qm großen
Geschäft einen Ferseher zu stehen, welchen er lediglich für
Videospiele und DVD-Filme nutzt. Allerdings nur er selbst und
nicht seine Kunden. Im Geschäft gibt es keinen
Antennenanschluss.
Es sind GEZ-Gebühren fällig, da ein Empfangsgerät bereitgehalten wird und dieses mit geringem Aufwand empfangsbereit ist, ein Stück Draht reicht meist für mindestens einen Sender und dass reicht!
die zweite Frage:
dieser Unternehmer zahlt Gema-Gebühren. Muss er das wirklich,
obwohl die Mediennutzung nur für ihn persönlich ist, er kein
Stehimbiss unterhält und die Kunden für gewöhnlich das
Geschäft nach wenigen Minuten verlassen?
Es sind GEZ-Gebühren fällig, da ein Empfangsgerät
bereitgehalten wird und dieses mit geringem Aufwand
empfangsbereit ist, ein Stück Draht reicht meist für
mindestens einen Sender und dass reicht!
Noch nicht mal. Für die „empfangsbereitschaft“ ist es völlig unerheblich, ob man damit tatsächlich auch was empfangen kann. Wichtig ist nur, ob man damit etwas empfangen könnte (also extrembeispiel: Deutsche Astronauten auf dem Mond, wenn dieser deutsches Staatsgebiet wäre, müssten auch bezahlen, obwohl sie sicherlich nichts empfangen werden. Wichtig ist nur, dass sie es könnten, wenn etwas gesendet würde).
Angenommen ein Zeitungsladenbesitzer hat in seinem 20qm großen
Geschäft einen Ferseher zu stehen, welchen er lediglich für
Videospiele und DVD-Filme nutzt. Allerdings nur er selbst und
nicht seine Kunden. Im Geschäft gibt es keinen
Antennenanschluss. (Ist egal!)
ER besitzt in Geschäftsräumen ein Rundfunk-empfangsfähiges Gerät => GEZ fällig
außer es ist ein ausdrücklich privater Bereich (Beweismöglichkeit: Finanzamtsabrechnung)
die zweite Frage:
dieser Unternehmer zahlt Gema-Gebühren. Muss er das wirklich,
obwohl die Mediennutzung nur für ihn persönlich ist, er kein
Stehimbiss unterhält und die Kunden für gewöhnlich das
Geschäft nach wenigen Minuten verlassen?
Das Gerät wir in einem öffenlichen Bereich betrieben? Dann ist GEMA fällig, sonst wie oben. Was ich alle 2 Wochen privat mit persönlichen Bekannten mache ist meine Sache, aber ein Ladenlokal? Das ist ÖFFENTLICHKEIT im Sinne des ***rechtes => GEMA-pflichtig => Abgabe für die öffentliche Nutzung von Musik! Also in die große Kasse und die Sozialversicherung für Künstler.
störst Du Dich an der Formulierung „mit geringen aufwand“?
Stören sowieso nicht. Aber Du hast folgendes geschrieben:
ein Stück Draht reicht meist für mindestens einen Sender und dass :reicht!
Fakt ist aber leider, dass man gar keinen Sender empfangen können muss, sondern nur in der Läge wäre einen zu empfangen, wenn es einen gäbe. Vielleicht hast Du das aber auch gemeint.