Für Firma gebürgt und jetzt gewürgt?

Alpha, als Geschäftsführer der Firma XY, benötigte 2001 einen Kredit, welchen er aber nicht ohne weiteres bekommt… ein Bürge muß her. Arbeitnehmer Beta wird unter Druck gesetzt… „Unterschreib als Bürge oder unsere Zusammenarbeit ist beendet!“
Beta hat natürlich Angst um seinen Arbeitsplatz und unterschreibt für eine Bürgschaft von 25 TDM. Ihm wurde versichert, daß ihm dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen würden. Für den Fall des Ablebens von Beta wurde eine Versicherung über 50TDM abgeschlossen. Anschließend bekommt er einen Arbeitsvertrag als Abteilungsleiter und stellv. Geschäftsführer, sämtliche Rechte aus dem Vertrag existieren aber nur auf dem Papier, Alpha nimmt alle Geschäfte selbst in die Hand. Beta wird außerdem in den Vorstand berufen, zu melden hat er aber nichts.

2002 die erste finanzielle Krise, die Auftragslage in der Baubranche bricht ein und Beta wird für einige Monate in die Arbeitslosigkeit geschickt. Im darauffolgenden Sommer wird er wieder eingestellt. Immer öfter bekommt er unregelmäßig sein Gehalt und zustehender Urlaub kann nicht genommen werden.
Mitte 2005 zeichnet sich die Insolvenz der Firma XY ab, Beta hat inzwischen 4 Gehälter nicht erhalten. Nach und nach werden die Mitarbeiter nach Hause geschickt, Beta knipst als Abteilungsleiter Anfang Dezember 2005 als letzter das Licht aus und muß sich arbeitslos melden. Im Februar 2006 geht die Firma XY tatsächlich in die Insolvenz. Beta stellt beim Arbeitsamt einen Antrag auf Konkursausfallgeld, bis heute ist noch keine Zahlung eingegangen. Die roten Zahlen auf seinem Konto werden immer höher… die laufenden Kosten für sein Wohneigentum müssen ja weiterlaufen. Mehr als das laufene Arbeitslosengeld fließt aber nicht in die Haushaltskasse.

Im April 2006 steht die Bank auf der Matte… Beta soll als Bürge binnen 14 Tagen seinen Beitrag leisten. Kann man einem nackten Mann in die Tasche fassen?

Nein, aber mann kann ihn zur E.V. zwingen.
Und falls Vermögen in irgend einer Form da sein sollte, so kann man es verwerten.

Gruss Ivo

Hallo erstmal,

was passieren kann, nämlich dass die Bank jetzt gerne Zugriff auf das vorhandene und verwertbare Vermögen nehmen wird, wurde ja schon geschrieben. Allerdings stellt sich vorab die Frage, ob man ggf. eine Chance hat aus der Sache raus zu kommen. Entsprechende Geschichten passieren häufiger und eine solche Bürgschaft kann u.U. (um jetzt nicht gleich falsche Hoffnungen zu machen) sittenwidrig sein. Freiwillig gestehen Banken dies natürlich niemals nicht ein, aber hin und wieder kann der ein oder andere anwaltliche Brief schon mal das Mütchen kühlen, und wenn die Summen entsprechend sind, sollte man sich gut überlegen vor Gericht zu gehen. Garantien gibt es natürlich keine, aber vor dem großen Ruin, …

Chancen hat man, wenn man nachweisen kann, dass man bis zur Bürgschaft nur in ganz untergeordneter Funktion tätig war und unter Druck gesetzt wurde, oder wenn nachweisbar ist, dass zum Zeitpunkt der Bürgschaftserklärung gar nicht in der Lage gewesen wäre, tatsächlich auch zu leisten. Auch die Ausnutzung wirtschaftlicher Unerfahrenheit ist so ein Punkt. Hier muss man sich jeden Einzelfall sehr genau ansehen und ist das Geld für eine konkrete anwaltliche Beratung im Einzelfall sicher gut angelegt.

Ich hatte über die letzten Jahre so einen Fall, der sich dann jetzt in Wohlgefallen aufgelöst hat. Da hatte man eine kleine vermögenslose Sekretärin für über € 100.000,-- bürgen lassen und dann auch pro forma zur Geschäftsführerin gemacht um selbst aus der Haftung zu kommen. Die gewechselten Schreiben waren alles andere als von Freundlichkeit geprägt, aber mehr als Drohungen kamen nie. Allerdings zog in dem Fall auch das Drohen mit der Privatinsolvenz, da auch wirklich nichts zu holen war. Wenn im beschriebenen Fall aus dem Haus Geld rauszuholen ist, muss man mit mehr Engagement auf der Gegenseite rechnen.

Gruß vom Wiz

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Vielen Dank dem fleißigen Schreiber :smile:

Inzwischen bin ich über das BGH Urteil XI ZR 121/02 gestolpert, vielleicht besteht ja wirklich eine Chance auf Anfechtung der Wirksamkeit der Bürgschaft wegen Sittenwidrigkeit. Der Gang zum Anwalt ist jedenfalls fest eingeplant, wäre dumm wenn plötzlich 3 Familien ein Dach überm Kopf fehlen würde… nie wieder ne Bürgschaft!

Einen schönen Abend
Gruß Knuddelchen

Bürgschaften im Allgemeinen
Hallo,

nie wieder ne Bürgschaft!

mein Vater hat mir den Vorsatz vererbt, nie im Leben eine Bürgschaft unterzeichnen zu wollen.

Einzige Ausnahme: Es gibt Bürgschaften, die auf einen ganz eng umgrenzten Zweck und einen festgelegten Höchstbetrag beschränkt sind. Ein Beispiel dafür ist ein Bankaval: http://de.wikipedia.org/wiki/Bankb%C3%BCrgschaft

Das kann z.B. eine brauchbare Alternative zu einer Mietsicherheit in Form eines Sparbuches o.ä. sein.

Gruß,

Malte

Der Gang zum Anwalt ist jedenfalls fest eingeplant…:

Da hat man eine Rechtschutzversicherung und wenn
man sie braucht… :frowning:

Wer kennt sich aus, was kostet eine Erstberatung bei einem Anwalt
und was kommen an Kosten hinzu, wenn man gegen die Bank vorgehen
möchte?

Es geht um eine Bürgschaft über 14 TEUR, nicht viel aber wenn man
gar nichts hat zuviel.

Danke schon mal im Voraus