da es immer mehr Mietnomaden gibt, die den Vermieter prellen, frage ich mich, was denn die Handwerker machen, wenn sie eine Abschlussrenovierung durchführen im Auftrag des Mieters und dieser auf Nimmerwiedersehen verschwindet.
Kann sich der Maler irgendwie an den Vermieter halten (Ansprüche gegen den Vermieter aus Sachenrecht, Verwendungsersatz o.ä.)?
Kann sich der Maler irgendwie an den Vermieter halten
(Ansprüche gegen den Vermieter aus Sachenrecht,
Verwendungsersatz o.ä.)?
Das dürfte nicht funktionieren.
GoA geht mindestens wegen dem bestehenden Rechtsverhältnis zwischen Handwerker und Mieter nicht
812 geht nicht wegen Vorrang der Leistungskondiktion
994,996 gehen nicht, da der Handwerker nicht Besitzer ist, sondern höchstens Besitzdiener.
Die einzige Möglichkeit für den Hanwerker wäre, den Vertrag mit dem Eigentümer zu schließen, oder Vorkasse zu verlangen. Anderenfalls kann er ja mit dem Vermieter eine Inkasso-GbR gründen.