Wie ist das bei Rechtsanwälten ? Darf man da auch nach
Referenzen fragen ? (((Darf man bei Ärzten nach Referenzen
fragen ?)))
Hallo Jürgen,
ich möchte der Diskussion mit meinem Beitrag eine kleine Wendung geben. Ob Du „kannst“, „darfst“ oder „tust“ ist fast schon ausdisskutiert. Aber die Frage bleibt, was die Referenz bei Dir bewirken soll. Welchen Wert hat sie auf Deine Auswahl, ob ein Rechtsanwalt was taugt…oder nicht (sorry an alle Anwälte, dies ist eine sehr oberflächliche Sprachauswahl und wird dem „Großteil“ des Berufstandes nicht gerecht!)
Die in manch einer Homepage angegebenen Referenzen können bereits bezeichnend für den Dienstleister oder Handwerker sein. Hier muss zwischen sachlichen oder sogenannten Imponierreferenzen unterscheiden.
Erster beziehen sich auf solche Persönlichkeiten, die etwas über die Leistungen des Dienstleisters (Rechtsanwälte)/ Handwerker aussagen können.
Letztere sind dazu bestimmt, Eindruck zu machen. Durch die Angabe hochgestellter Persönlichkeiten versucht der Dienstleister/Handwerker bewusst oder unbewusst, auf den Kunden/Interessenten eine hypnotische Wirkung auszuüben. Denn je honoriger seine Referenzen zu sein scheinen, desto mehr glaubt er, dass der potentielle Kunde vor „Ehrfurcht erstarren“.
Obwohl die Aussage von Referenzen in der Regel sehr subjektiv ist, kann es sinnvoll sein, in bestimmten Fällen eine Referenzüberprüfung vorzunehmen. Denn: Die zuverlässigste Aussage zur Eignung eines Dienstleisters/Handwerker können ohne Zweifel diejenigen machen, die den Anbieter über einen längeren Zeitraum beobachtet haben. Und das sind in der Regel seine früheren Kunden (aber Vorsicht, es gibt auch sogenannte „gegenseitige“ Gefälligkeitsreferenzen… gerne unter Geschäftsleuten (leider auch Rechtsanwälten)…hier empfiehlt es sich auf der jeweiligen Referenzhomepage vorbei zu schauen)
Das Einholen von Referenzen lohnt sich also. Allerdings ist es wichtig, dass Du folgende Punkte beachten:
1.Man sollte zuvor den Dienstleister oder Handwerker fragen , ob er damit einverstanden ist, dass man sich über ihn erkundigen.
2.Der Interessent sollte nur Referenzen über jene Dienstleister oder Handwerker einholen , die er auch tatsächlich in seine Endauswahl genommen hat.
3.Es sollten nur bei solchen Referenzen nachgefragt werden, welche nicht zu weit in der Vergangenheit liegen, damit die Auskunft nicht durch mangelndes Erinnerungsvermögen verfälscht wird.
Bevor Referenzen eingeholt werden, sollte ein konkreter Frageplan erstellt werden. Je präziser der Kunde/Interessent dabei die Fragen formuliert, desto nützlicher werden die Antworten für die Analyse ausfallen.
Ich empfehle generell die Erstellung eines Anforderungsprofils. Daraus leite ich diejenigen Merkmale zusammen, die ich mit „sehr wichtig“ oder „wichtig“ gekennzeichnet habe. Generell sollten es insgesamt nicht mehr als drei bis vier Merkmale sein.
!! Einschränkend ist noch zu sagen, dass es den als Referenzen genannten Personen aus rechtlichen Gründen häufig nicht möglich ist, nachteilige Einzelheiten mitzuteilen, die nicht auch in der Referenz selbst genannt werden konnten !!
LG
Alfons
PS: Im Interesse, z. B. eines Anwaltes, sollte auch sehr behutsam mit seiner Referenz umgegangen werden. Gerade dieser Berufsstand hat es enorm schwer, dass er geeignete Referenzen aufbauen kann…welcher Vergewaltiger, Straftätger oder Straßendieb (auch hier eine überzogene Darstellung), gibt seinem Anwalt die Erlaubnis der Referenzbenennung. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um sehr sensible Rechtshandlungen, die es in der Referenz zu bewerten gilt. Hier ist angezeigt, dass man als „Gentlemen“ an den Referenzgeber heran tritt.