Hallo Zusammen,
Ein Gläubiger tritt eine Forderung (z.B über 4,00 EUR)nach Mahnung an ein Inkasso-Unternehmen ab. Das Inkasso-Unternehmen stellt dem Schuldner eine Rechnung über (z.B über 60,00EUR) aus.
Muss der Schuldner die überhöhte Rechnung des Inkasso-Büros bezahlen?
Sind Kosten wie Materialkosten, Kopierkosten, Auskunftsgebühren, Versandkosten mit Wegegeld, Sonstige Auslagen und Bearbeitungsgebühr rechtmäßig?
Grüße,
David