EU-Richtlinien und Umsetzung in nationale Gesetze

Moin,

weiß jemand, ob bzw. wo es eine Zusammenstellung von EU-Richtlinien und den daraus hervorgegangenen nationalen (deutschen) Gesetzen gibt?

thx
moe.

weiß jemand, ob bzw. wo es eine Zusammenstellung von
EU-Richtlinien und den daraus hervorgegangenen nationalen
(deutschen) Gesetzen gibt?

Moin,

ich hoffe jetzt mal keinen Blödsinn zu schreiben, aber Deutschland und deutsche Gesetze gibts doch schon länger als die EU, oder ???

Soweit ich weiss, werden lediglich im Laufe der Zeit die Gesetze der EU Staaten an die EU Gesetze angepasst…

Jürgen

weiß jemand, ob bzw. wo es eine Zusammenstellung von
EU-Richtlinien und den daraus hervorgegangenen nationalen
(deutschen) Gesetzen gibt?

Moin,

ich hoffe jetzt mal keinen Blödsinn zu schreiben, aber
Deutschland und deutsche Gesetze gibts doch schon länger als
die EU, oder ???

Ich fürchte, Deine Hoffnung war unbegründet: Es ist Blödsinn :wink:

Soweit ich weiss, werden lediglich im Laufe der Zeit die
Gesetze der EU Staaten an die EU Gesetze angepasst…

Neue EU-Gesetze werden in Form von Richtlinien verfasst, die dann in nationales Recht umgesetzt werden.

moe.

Neue EU-Gesetze werden in Form von Richtlinien verfasst, die
dann in nationales Recht umgesetzt werden.

Hi,

naja, knapp. Die geläufigen Rechtssetzungen durch die EG sind die Verordnung und die Richtlinie. Die Verordnung gilt direkt und unmittelbar in allen EG Staaten (bsp. EuGInsVO, IAS-VO, SE-VO etc.) die Richtlinien bedürfen der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht (bsp. Haustürwiderrufs-RL, Verbraucherkredit-RL, Verbrauchsgüterkauf-RL --> Allesamt im BGB wieder zu finden).

Nach der zur Zeit noch gescheiterten Verfassung gibt es dann wohl statt RL und VO das „Rahmengesetz“ und das „Europäische Gesetz“…

Mfg vom

showbee

Neue EU-Gesetze werden in Form von Richtlinien verfasst, die
dann in nationales Recht umgesetzt werden.

Hi,

naja, knapp. Die geläufigen Rechtssetzungen durch die
EG sind die Verordnung und die Richtlinie.

Hast Du zufällig die genaue Unterscheidung EG vs. EU parat?

Die
Verordnung gilt direkt und unmittelbar in allen EG Staaten
(bsp. EuGInsVO, IAS-VO, SE-VO etc.) die Richtlinien bedürfen
der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten in innerstaatliches
Recht (bsp. Haustürwiderrufs-RL, Verbraucherkredit-RL,
Verbrauchsgüterkauf-RL --> Allesamt im BGB wieder zu
finden).

Nach der zur Zeit noch gescheiterten Verfassung gibt es dann
wohl statt RL und VO das „Rahmengesetz“ und das „Europäische
Gesetz“…

weiterhin auf der Suche nach einer Liste aller (vieler) EU-Richtlinien und den entsprechenden Umsetzungen in deutsche Gesetze.

moe.

Hast Du zufällig die genaue Unterscheidung EG vs. EU parat?

Die EG sind die Europäischen Gemeinschaften, derer es drei gibt (bzw. eigentlich nur noch zwei); man bezeichnet sie auch als Eurpäische Gemeinschaft (Singular), und sie stellt eine eigene Rechtsperson dar. Die EG ist nur eine Säule der EU, wenn auch die wichtigste; die EU gibt es erst seit Anfang der 90er-Jahre. Sie umfasst die EG und außerdem eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Dazu gehören auch Visa und Asyl sowie das Schengener Abkommen. Außerdem übernimmt die EU humanitäre Aufgaben. Letztlich ist die Differenzierung „nicht so wichtig“: Ein Organ der EG ist gewissermaßen ja auch eines der EU.

Levay

Die geläufigen Rechtssetzungen durch die
EG sind die Verordnung und die Richtlinie.

…und die Entscheidung und die Empfehlung.

Levay

Die geläufigen Rechtssetzungen durch die
EG sind die Verordnung und die Richtlinie.

…und die Entscheidung und die Empfehlung.

Hi,

deswegen schrieb ich ja auch „geläufigen“ … Eine Empfehlung ist nun wohl keine Rechtssetzung, oder? Und wenn man dann tief einsteigt ins Thema müsste man auch die verschiedenen Kompetenzgrundlagen nebst Subsidiaritäten erklären um aufzuzeigen, warum hier RL und dort wieder VO möglich ist.

Mfg vom

showbee

Hi Moe,

Hast Du zufällig die genaue Unterscheidung EG vs. EU parat?

Eigentlich sollte in dem Fall Google dein Freund werden, man muss nur gucken…

Bspw. habe ich hier ein Skript gefunden, welches genau die Grundlagen zum Aufbau etc. beschreibt:

http://www.tu-cottbus.de/ZfRV/SkriptEuroparecht_0704…

sind nur 14 Seiten…

weiterhin auf der Suche nach einer Liste aller (vieler)
EU-Richtlinien und den entsprechenden Umsetzungen in deutsche
Gesetze.

Das wird wohl nix. Da kann man entweder Tonnen weise Papier empfehlen, also das Abl. (sowas wie das BGBl. I).

Wahlweise kannst du auch bei http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm

nach allen Rechtsgrundlagen suchen. Problem dann, bei Richtlinien, in welchem Gesetz die RL in Deutschland umgesetzt wurde.

Bei einfachen Gesetzen geht es noch mit „gehörigem nachdenken“. Bspw. ist es einleuchtend, dass „EG-Richtlinie 6. zur Mehrwertsteuer“ wohl im deutschen Umsatzsteuergesetz umgesetzt wurde. Bei der „Timesharing-RL“ ist es nicht mehr ganz so einfach, herauszufinden, dass sie im BGB umgesetzt wurde.

Eine Liste, wo zu jeder RL der nationale Umsetzungstext zu finden ist, kenn ich nicht. Müsste ja auf EG Ebene mittlerweile jeweils 25 Umsetzungen geben.

Hinweis zur revers-Suche: Wenn du bspw. einen Kommentar zum BGB aufschlägst findet man meistens zu jedem § eine Angabe, ob er RL-Recht ist oder nicht (weil der dann RL-konform ausgelegt werden muss). Manchmal finden sich im Anhang von Lehrbüchern auch Auflistungen, welche angesprochene §§ des Lehrbuchs originär EG Recht sind.

Gruß vom

showbee

Hi Moe,

Hast Du zufällig die genaue Unterscheidung EG vs. EU parat?

Eigentlich sollte in dem Fall Google dein Freund werden, man
muss nur gucken…

Nun ja, wenn Du schon darauf bestehst, dass ess sich in diesem Fall um die EG und nicht EU handelt dachte ich, Du hättest auch eine Begründung in zwei Sätzen dafür, aber die hat Levay ja mittlerweile geliefert.

Bspw. habe ich hier ein Skript gefunden, welches genau die
Grundlagen zum Aufbau etc. beschreibt:

http://www.tu-cottbus.de/ZfRV/SkriptEuroparecht_0704…

sind nur 14 Seiten…

Danke.

weiterhin auf der Suche nach einer Liste aller (vieler)
EU-Richtlinien und den entsprechenden Umsetzungen in deutsche
Gesetze.

Das wird wohl nix. Da kann man entweder Tonnen weise Papier
empfehlen, also das Abl. (sowas wie das BGBl. I).

Wahlweise kannst du auch bei
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm

nach allen Rechtsgrundlagen suchen. Problem dann, bei
Richtlinien, in welchem Gesetz die RL in Deutschland umgesetzt
wurde.

Bei einfachen Gesetzen geht es noch mit „gehörigem
nachdenken“. Bspw. ist es einleuchtend, dass „EG-Richtlinie 6.
zur Mehrwertsteuer“ wohl im deutschen Umsatzsteuergesetz
umgesetzt wurde. Bei der „Timesharing-RL“ ist es nicht mehr
ganz so einfach, herauszufinden, dass sie im BGB umgesetzt
wurde.

Eine Liste, wo zu jeder RL der nationale Umsetzungstext zu
finden ist, kenn ich nicht. Müsste ja auf EG Ebene
mittlerweile jeweils 25 Umsetzungen geben.

Hinweis zur revers-Suche: Wenn du bspw. einen Kommentar zum
BGB aufschlägst findet man meistens zu jedem § eine Angabe, ob
er RL-Recht ist oder nicht (weil der dann RL-konform ausgelegt
werden muss). Manchmal finden sich im Anhang von Lehrbüchern
auch Auflistungen, welche angesprochene §§ des Lehrbuchs
originär EG Recht sind.

thx
moe.

Nicht mehr ganz aktuell
Hallo!

Hier möchte ich noch etwas präzisieren:

Die EG sind die Europäischen Gemeinschaften, derer es drei
gibt (bzw. eigentlich nur noch zwei); man bezeichnet sie auch
als Eurpäische Gemeinschaft (Singular), und sie stellt eine
eigene Rechtsperson dar.

Genau gesagt bestehen die Europäischen Gemeinschaften aus der Europäischen Gemeinschaft (EG, früher EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Nur diese können Richtlinien und Verordnungen erlassen, es gibt demnach zwar eine EG-Richtlinie/Verordnung oder eine EURATOM-Richtlinie/Verordnung, aber keine EU-Richtlinie.

Die EG ist nur eine Säule der EU,
wenn auch die wichtigste; die EU gibt es erst seit Anfang der
90er-Jahre. Sie umfasst die EG und außerdem eine gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im
Bereich Justiz und Inneres.

Das ist nicht seit dem In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrages nicht mehr ganz aktuell: die dritte Säule lautet Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, weil Teile der 3. Säule von der 1. Säule, also der EG, übernommen wurden.

Dazu gehören auch Visa und Asyl
sowie das Schengener Abkommen.

Das stimmt so nicht mehr. Visa und Asyl sind seit dem Amsterdamer Vertrag Kompetenz der EG (Art. 61 ff EG)
Der Schengen acquis gehörte bis zum Amsterdamer Vertrag überhaupt nicht zur EU. Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde der Schengen Besitzstand in den Besitzstand der EU übernommen und zwar geteilt: soweit es fremdenrechtliche Belange betrifft in die 1. Säule (daher werden die entsprechenden Passagen des SDÜ heute durch EG-Verordnungen geändert) und soweit es die polizeiliche Zusammenarbeit betrifft in die 3. Säule.

Außerdem übernimmt die EU
humanitäre Aufgaben. Letztlich ist die Differenzierung „nicht
so wichtig“: Ein Organ der EG ist gewissermaßen ja auch eines
der EU.

Meistens ja, weil die Organe der EG im Wege der Organleihe der EU zur Verfügung gestellt werden. Die Differenzierung ist aber dennoch praktisch sehr wichtig, denn Supranationalität genießen ja nur die beiden EGn mit der Folge, dass auch nur diese Rechtsakte Anwendungsvorrang genießen. Eine mangels Umsetzung unmittelbar anwendbare EG-Richtlinie genießt Anwendungsvorrang vor nationalem Recht, ein nicht umgesetzter EU-Rahmenbeschluss ist weder unmittelbar anwendbar, noch genießt er Anwendungsvorrang. Das ist vielleicht eine der wichtigsten praktischen Konsequenzen: Unionsrecht hat keinen Anwendungsvorrang, nur Gemeinschaftsrecht hat diesen - das wird in der Rechtspraxis oft vergessen, jeder hat doch schon mal vom Anwendungsvorrang des EU-Rechts gelesen. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist vielleicht noch, dass der EuGH im Unionsrecht grundsätzlich keine Zuständigkeit besitzt.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Ja
Ich habe alles noch mal überprüft und korrigiere mich insofern.

Levay

  • der nicht glaubt, dass er dergeichen auswendig lernen wird -

Eine Empfehlung
ist nun wohl keine Rechtssetzung, oder?

Nein, aber eben irgendwie doch, weil sie ja bei der Auslegung zu berücksichtigen ist.

Ansonsten wie immer keine Einwände.

Levay

Zusammenfassend zur Kontrolle:

Es gibt:
-EG-Richtlinien: Müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Gelten unmittelbar, wenn sie nicht bis zum Tag x umgesetzt sind.
-EG-Verordnungen: Müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, da sie sofort unmittelbar für die Mitgliedsstaaten gelten.
-keine EU-Richtlinien.
-keine EU-Verordnungen.
-EU-Rahmenverträge: Sind erst mal nicht wirklich relevant, solange die Verfassung nicht durch ist.

Stimmt das soweit?

Bonusfrage: Gibt es einen Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung jeweils des deutschen Gesetzgebers?

thx
moe.

Bonusfrage: Gibt es einen Unterschied zwischen

einem Gesetz

und einer Verordnung jeweils des deutschen

Gesetzgebers?

… den bonus hole ich mir :wink:

Hallo!

VO und RL i.S.d. EG Rechts sind nicht mit einer VO
und RL i.S.d. Grundgesetzes zu verwechseln.

EG-VO --> bindendes Gesetz
D-VO --> bindendes Gesetz, aber nur auf
Ermächtigungsgrundlagen beruhend (bspw. USt-
Durchführungsverordnung beruht bspw. zum Teil auf §
14 VI USt-Gesetz)

EG-RL --> umsetzungspflichtiger Rechtsakt
D-RL --> RL sind in D nur schlichte
Verwaltungsanweisungen innerhalb der
Dienstbehörden. Diese bedürfen zwar mitunter der
Genehmigung durch den Bundesrat, sind aber kein
Gesetz, weil sie nur die Behörden binden.

q.e.d.: die Begrifflichkeiten sind im juristischen
peinlichst genau auseinander zu halten!

Mfg vom

showbee

Hallo!

-EU-Rahmenverträge: Sind erst mal nicht wirklich relevant,
solange die Verfassung nicht durch ist.

Also das ist etwas komplizierter. Es gibt den sog. Rahmenbeschluss in der 3. Säule. Dieser verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung, ist also der Richtlinie nachgebildet. Ein Rahmenbeschluss ist z.B. EU-rechtliche Grundlage des europäischen Haftbefehls.

Es gibt im sekundären Unionsrecht die gemeinsame Strategie, die gemeinsame Aktion, den gemeinsamen Standpunkt und eben den Rahmenbeschluss. Diese Rechtsakte gehören also in das Unionsrecht ieS, während Richtlinie und Verordnung in das Gemeinschaftsrecht (EG und
EURATOM) gehören.

Mit der neuen EU-Verfassung, die eigtl. keine Verfassung ist, sondern ein neuer EU-Vertrag, hätte man diese komplizierte Regelwerk abgeschafft. Dass die EU so kompliziert ist, hat seine politischen Hintergründe bei den Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht. Ursprünglich wollte man eben die damals drei EG in eine politische Union umwandeln. Da das politisch nicht durchsetzbar war, insb. war Großbritannien und Dänemark dagegen, hat man versucht eine politische Union zu machen die gleichzeitig keine politische Union ist. DAher dieses 3-Säulen Modell.

Gruß
Tom

Bonusfrage: Gibt es einen Unterschied zwischen

einem Gesetz

und einer Verordnung jeweils des deutschen

Gesetzgebers?

… den bonus hole ich mir :wink:

Hallo!

VO und RL i.S.d. EG Rechts sind nicht mit einer VO
und RL i.S.d. Grundgesetzes zu verwechseln.

EG-VO --> bindendes Gesetz
D-VO --> bindendes Gesetz, aber nur auf
Ermächtigungsgrundlagen beruhend (bspw. USt-
Durchführungsverordnung beruht bspw. zum Teil auf §
14 VI USt-Gesetz)

EG-RL --> umsetzungspflichtiger Rechtsakt
D-RL --> RL sind in D nur schlichte
Verwaltungsanweisungen innerhalb der
Dienstbehörden. Diese bedürfen zwar mitunter der
Genehmigung durch den Bundesrat, sind aber kein
Gesetz, weil sie nur die Behörden binden.

q.e.d.: die Begrifflichkeiten sind im juristischen
peinlichst genau auseinander zu halten!

Das gibt wohl nur einen halben Bonus :wink:

Was ist jetzt der konkrete Unterschied zw. Gesetz und Verordnung? Um EU/EG geht’s jetzt mal nicht. Also beispielsweise Zuteilungsgesetz ZuG2007 vs. Zuteilungsverordnung ZuV2007? (Nicht inhaltlich!!) Oder meinetwegen USt-Durchführungsverordnung vs. Einkommensteuergesetz.

thx
moe.

Hallo!

VO und RL i.S.d. EG Rechts sind nicht mit einer VO
und RL i.S.d. Grundgesetzes zu verwechseln.

EG-VO --> bindendes Gesetz
D-VO --> bindendes Gesetz, aber nur auf
Ermächtigungsgrundlagen beruhend (bspw. USt-
Durchführungsverordnung beruht bspw. zum Teil auf §
14 VI USt-Gesetz)

Da möchte ich etwas ergänzen. Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung ist zunächst eigentlich ein rein formeller - das Gesetz ist ein Akt der Legislative, die Verordnung ein Akt der Exekutive - materiell ist beides ein Gesetz, wie du sicherlich auch gemeint hast.

Eine andere Frage ist es, wann eine Verordnung zulässigerweise erlassen werden darf und wann nicht.

Gruß
Tom

Hier nun meine Antworten

-EG-Richtlinien: Müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Gelten unmittelbar, wenn sie nicht bis zum Tag x umgesetzt
sind.

Jein. Sie gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen sind besonders streng, wenn es um die Wirkung zwischen Privatpersonen geht. Hier müsste man sogar sagen: Der Regelfall ist, dass die EG-Richtlinien trotzdem nicht gelten; nur in Ausnahmefällen gelten sie dann doch. Gegenüber dem Staat ist die Wirkung einfacher, denn er hat es ja auch versäumt, die Richtlinie umzusetzen.

-EG-Verordnungen: Müssen nicht in nationales Recht umgesetzt
werden, da sie sofort unmittelbar für die Mitgliedsstaaten
gelten.

Sie gilt auch gegenüber dem Bürger unmittelbar, wenn sich das aus dem Inhalt der Verordnung ergibt.

-keine EU-Richtlinien.
-keine EU-Verordnungen.

Jo.

-EU-Rahmenverträge: Sind erst mal nicht wirklich relevant,
solange die Verfassung nicht durch ist.

Ich weiß nicht, was ein EU-Rahmenvertrag sein soll. Der EU-Vertrag ist jedenfalls unmittelbar geltendes Recht (ganz herrschende Meinung). Was in ihm steht, gilt „wie ein Gesetz“.

Stimmt das soweit?

Teilweise.

Bonusfrage: Gibt es einen Unterschied zwischen einem Gesetz
und einer Verordnung jeweils des deutschen Gesetzgebers?

Die Antwort meines geschätzten Kollegen Showbee halte ich für etas verwirrend. Er hat zwar inhaltlich Recht (dass z.B. die Verordnung auf einer gesetzliche Grundlage beruhen muss), aber das gibt ja eigentlich nicht die Antwort auf deine Frage.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung ist der Erlasser. Ein Gesetz wird vom Gesetzgeber erlassen, eine Verordnung von Regierung oder Verwaltung. Deswegen ist (im rein materiellen Sinne) auch eine Verordnung letztlich ein Gesetz, nämlich eine abstrakt-generelle Regelung für eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten. Aber nur, was der Gesetzgeber verabschiedet, ist auch formell ein Gesetz.

Levay

-keine EU-Richtlinien.
-keine EU-Verordnungen.

Jo.

Ich hoffe, ich kann mich da auf Deine Kenntnisse verlassen. Je mehr ich mich nämlich in diese Richtung befasse, umso mehr fällt mir auf, dass die Begriffe EU-Richtlinie und EU-Verordnung von Bundesministerien, Bundesämtern und anderen staatlichen Behörden verwendet werden, wo man doch meinen sollte, dass gerade in diesem Kreise etwas genauer hingesehen wird…

Die Antwort meines geschätzten Kollegen Showbee halte ich für
etas verwirrend. Er hat zwar inhaltlich Recht (dass z.B. die
Verordnung auf einer gesetzliche Grundlage beruhen muss), aber
das gibt ja eigentlich nicht die Antwort auf deine Frage.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Gesetz und einer
Verordnung ist der Erlasser. Ein Gesetz wird vom Gesetzgeber
erlassen, eine Verordnung von Regierung oder Verwaltung.
Deswegen ist (im rein materiellen Sinne) auch eine Verordnung
letztlich ein Gesetz, nämlich eine abstrakt-generelle Regelung
für eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten. Aber nur, was der
Gesetzgeber verabschiedet, ist auch formell ein Gesetz.

Aber für die in Gesetz/Verordnung verpflichtete Person keine Unterschiede, richtig?

thx
moe.