handelt es sich um betrug, wenn a von b beschuldigt wird sein auto beschädigt zu haben, wofür dieser angebliche zeugen hat??? eine gegenüberstellung durch einen gutachter ergibt, dass die beschädigung nicht durch a erfolgte. zunächst hat b versucht a durch androhung einer strafanzeige zu einem schuldeingeständnis zu zwingen worauf a nicht einging. hat a die möglichkeit b auf schadenersatz oder wegen versuchtem betrug zu verklagen?? die ganze geschichte zieht sich über ein jahr hin, bis die versicherung einen gutachter bestellt. a hat auch zwischenzeitlich einen anwalt eingeschaltet. muss b dessen kosten übernehmen??? hat a eine chance auf eine art schmerzensgeld???
handelt es sich um betrug, wenn a von b beschuldigt wird sein
auto beschädigt zu haben, wofür dieser angebliche zeugen
hat???
Sowas könnte man natürlich irgendwie als Betrug konstruieren,
aber es wird wohl daran scheitern, dem B VORSATZ nachzuweisen.
„Fahrlässiger“ Betrug ist nicht strafbar, und dem B nachzuweisen,
er habe GEWUSST, dass es A nicht war, ihn aber trotzdem zur Zahlung
gedrängt, wird sehr sehr schwer.
hat a eine chance auf eine art
schmerzensgeld???
Schmerzensgeld gibt es im deutschen Recht nur unter sehr engen
Voraussetzungen. Grundsätzlich nur bei Gesundheitsschäden.
Vielleicht hast Du mal gelesen, dass es auch Schmerzensgeld bei
der Verletzung des „Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ gibt. Das ist
richtig, allerdings viel strenger, als die meisten hoffen. Also
wenn dieser Vorwurf nicht in Zeitungen verbreitet wurde As Ruf
großen Schaden erlitten hat, oder A wirklich ERNSTHAFTE psychische
Schäden davongetragen hat, gibbet da nix.
entschuldige bitte, aber ich hab da noch eine frage. du schreibst, dass es daran scheitern würde b den vorsatz nachzuweisen. wenn b eine art „erpresserbrief“ geschrieben hätte, in welchem er behauptet es habe zeugen für diesen vorfall gegeben (angebliche insassen seines pkw) und in welchem er versucht a zu einem schuldeingeständnis innerhalb einer woche zu nötigen, kann man ihm nicht dann anhand des briefes den vorsatz nachweisen??? ich meine, die angeblichen zeugen sind in diesem fall schließlich nachweislich (ergebnis des gutachters) gelogen…
hätte a nicht zumindest das recht, dass b ihm die ihm entstandenen kosten (anwalt, arbeitsausfall aufgrund anwaltstermine, telefonkosten, portokosten…) ersetzt und unter umständen auch die zeit, arbeit, nerven…??? b wusste schließlich, dass es keine zeugen für den vorfall gibt, da der vorfall ja, wie schon erwähnt, garnicht stattgefunden hat…
wäre lieb, wenn mir jemand auch noch diese fragen beantwortet, da ich mir nicht vorstellen kann, dass b einfach so davon kommen kann, oder???
müsste nicht ansonsten auch die versicherung des a, der ebenfalls briefe vorliegen in denen angebliche zeugen erwähnt werden, gegen b vorgehen???
viele liebe grüße,
nina
wennaeinenanwalteingeschaltethat,wäreesnaheliegenddenzubefragen.
imübrigenläufthiereinigesdurcheinander.zunächstwärenzivil-undstrafrechtlicheaspektezutrennen…
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