Vorfahrt beachten

Hallöchen,
folgender fiktiver Fall:
Auf einem belebten Parkplatz herrscht wildes Parkplatzgedrängel.
Das Auto von Herrn X parkt aus einer Parklücke aus. Sprich, legt erst den
Rückwärtsgang ein fährt rückwärtsraus, dann den Vorwärtsgang und fährt nach vorne weiter.
Herr Y freut sich und fährt in diese Parklücke rein. Er ist noch nicht ganz in der Parklücke, ca. zur Hälfte, da legt der eben aus dem Parkplatz rausgefahrene den Rückwärtsgang ein und trifft den noch nicht fertig eingeparkten Herrn Y im Heck.

Wer hat denn da nun Schuld?
Irgendwie hat ja Herr Y als „Linksabbieger“ in die Parklücke erhöhte Vorsichtsplicht.
Aber der, der rückwärtsfährt doch auch, oder?

Gruß
Sina

Hallo Sina,

Wer hat denn da nun Schuld?

Normalerweise geht man zuerst davon aus, dass der Auffahrende Schuld hat. In dem Beispielfall sehe ich keinen Grund daran zu zweifeln.

Gruß!

Horst

Nicht ganz richtig…
http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/verke…

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Klar, habe ich auch dran gedacht.

Aber nach der Schilderung ist ja nicht der Ausparkende dem anderen rückwärts drauf, sondern der Einparkende bekommt vom Rückwärtsfahrenden eins aufs Heck.

Gruß!

Horst

Ja, genauso hab ich den Fall konstruiert.
Der Einparkende bekommt von einem Rückwärtsfahrenden eins verpasst.
Aber im Streitfall scheint die Chance, dass es auf eine 50:50 Einigung herausläuft recht wahrscheinlich.

Vielen Dank für Eure Bemühung

Sina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

genau
.

Aber im Streitfall scheint die Chance, dass es auf eine 50:50
Einigung herausläuft recht wahrscheinlich.

so ist das nun mal grundsätzlich bei Parkplatzunfällen…
egal wer nun wem usw

ElC.