GEZ doppelt zahlen?
Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Apr 2006
Hallo,
ich habe eine konkrete Frage.
Angenommen zwei Personen, die verlobt sind, und in einer Wohnung gemeinsam wohnen, zahlen ganz normal die GEZ-Gebühren wie es sich gehört. Nichts besonderes also.
Und zwar zahlt Person A die GEZ-Gebühr, bis Person A berufsbedingt in eine andere Stadt zieht. Nun zahlt Person B die GEZ-Gebühr.
Person A zahlt die GEZ-Gebühr nun ebenso, aber jetzt in einer anderen Stadt/Wohnung. Bis (z. B.) August 2005, dann zieht Person A wieder in eine andere Stadt um. Diesmal zieht aber Person B in diese neue Stadt nach. D. h. das verlobte Paar ist wieder zusammen :-)
Hierbei meldet sich Person B zuerst in dieser Stadt an, im August 2005. Person A im Monat darauf, also im September.
In dieser neuen Stadt zahlt Person B nun ab August bis Oktober keine GEZ-Gebühr, da Person B befreit ist. Seit Oktober 2005 zahlt Person B nun die GEZ-Gebühr.
Nun hat Person A eine Rechnung von über 200 Euro erhalten, weil eine Abmeldung bei der GEZ angeblich nicht erfolgte(!). Der Rechnungszeitraum beträgt von September bis heute. Obwohl Person B die GEZ-Gebühr in dieser Zeit gezahlt hat, d. h. das die GEZ hier doppelt abkassieren möchte. Für einen Wohnungshaushalt mit nur einem Fernseher (und keinem Radio!).
Muß man das hinnehmen?
Beim letzten Umzug der Person A hat (laut GEZ) eine Abmeldung nicht statt gefunden. Ist es nicht so das dies automatisch erfolgt wenn man sich beim Einwohnermeldeamt ambeldet/anmeldet?
Wie auch immer, vorsichtshalber hatte Person A damals eine schriftliche Abmeldung abgesandt (leider war es kein Einschreiben). Und genau das ist wohl nie angekommen. Aber wieso meldet sich die GEZ erst jetzt? Nach Anfrage bei der GEZ war Person A "unbekannt verzogen". Schwer nachzuvollziehen, weil bei der Anmeldung im September 2005 (in der neuen Stadt) geht doch automatisch eine Meldung an die GEZ, oder nicht? Zumindest war das bei Person B so, bei der Anmeldung im August 2005 wurde im Einwohnermeldeamt gesagt das die Anmledung bei der GEZ nun automatisch von statten geht. Und so war es auch, ohne das Person B sich bei der GEZ gemeldet hat, hat die GEZ gewußt wo nun Person B ansässig ist und fleißig eine Rechnung dorthin versandt. Komisch, hier war Person B nicht "unbekannt verzogen", obwohl keine einzige Meldung an die GEZ erfolgte. D. h. das Einwohnermeldeamt muß an die GEZ eine Meldung gemacht haben.
Nach telefonischer Anfrage bei der GEZ hieß es das die Rechnung über 200 Euro zu zahlen ist ("Rückwirkende Abmeldung ist nicht!"). Ist das wirklich so? Muß ein (bald) Ehepaar doppelt für ein einzelnes Gerät im Haushalt zahlen?
Grüße,
Nic
