Lackschaden am PKW: Bauamt der Stadt soll zahlen

Hallo,

Als ich heute mit dem Auto rückwärts aus einem Parkplatz fuhr, sah ich im Heck einen Signalpfosten als Hindernis. Ich hatte noch ca. 40 cm Distanz und wollte gerade auf die Bremse, als es krachte. Der obengenannte Signalpfosten war mit einem kreisförmigen Betonfuss befestigt. Der Heckstossdämpfer (in Wagenfarbe lackiert) und dieser Betonfuss haben sich geknutscht. Folge: tiefe Kratzer am Heckstossdämpfer, aber kein Bruch.
Da die Herren des Bauamtes aus obskuren Gründen diesen Pfosten so befestigt haben, ohne irgendwelche Warnzeichen am Pfosten anzubringen (Warnfarben, whatever…), würde ich sagen, sie sollen für die Reparaturkosten aufkommen (USA-like…). Ich bin teilkaskoversichert und habe Verkehrsrechtsschutz.

Macht das Sinn oder weniger?

Danke im voraus für alle Antworten.

Gruss
Domenico

Schwierig…
Hallo Domenico,

Als ich heute mit dem Auto rückwärts aus einem Parkplatz fuhr,
sah ich im Heck einen Signalpfosten als Hindernis. Ich hatte
noch ca. 40 cm Distanz und wollte gerade auf die Bremse, als
es krachte.

So ging es meiner mutter vor einer Woche… Heckklappe total eingedrückt, wegen eines Traktoranhängers OHNE abgesenkte Deichsel und nebenan zugeparkt…

Zu deinem Schaden: Prinzipiell gilt §9 StVO (Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren): Du mußt absolut ZWEIFELSFREI feststellen, daß der rückwärtige Fahrraum frei ist, notfalls einweisen lassen, oder rückwärtsfahren unterlassen. (Klingt hart, is aber so).

Aber: Ich habe auch schon gelesen, daß Städte Ihre verkehrsberuhigenden Baumaßnahmen und andere feststehende Hindernisse so gestalten müssen, daß SOLCHE Beschädigungen ausgeschlossen sind. Du solltest das ganze fotografiern und mal zum Rechtsamt Deiner Stadt gehen und anfragen. Ebenso einen RA konsultieren. Schau mal in diesem Brett nach dem User „Django“ Ich glaube er ist RA. Frag den mal.

Hier wirft sich die Frage auf, warum der Betonfuß nicht in den Boden eingelassen war. War es ein „mobiles“ Verkehrszeichen ?? z.B. für Weinfeste um Parkraum abzusperren ??

Der obengenannte Signalpfosten war mit einem
kreisförmigen Betonfuss befestigt. Der Heckstossdämpfer (in
Wagenfarbe lackiert) und dieser Betonfuss haben sich
geknutscht. Folge: tiefe Kratzer am Heckstossdämpfer, aber
kein Bruch.
Da die Herren des Bauamtes aus obskuren Gründen diesen Pfosten
so befestigt haben, ohne irgendwelche Warnzeichen am Pfosten
anzubringen (Warnfarben, whatever…), würde ich sagen, sie
sollen für die Reparaturkosten aufkommen (USA-like…). Ich
bin teilkaskoversichert und habe Verkehrsrechtsschutz.

Macht das Sinn oder weniger?

Danke im voraus für alle Antworten.

Gruss
Domenico

Dennis

Spenglermafia? :-S
Hallo Dennis! Danke für Deine Antwort.

Zu deinem Schaden: Prinzipiell gilt §9 StVO (Abbiegen, Wenden,
Rückwärtsfahren): Du mußt absolut ZWEIFELSFREI feststellen,
daß der rückwärtige Fahrraum frei ist, notfalls einweisen
lassen, oder rückwärtsfahren unterlassen. (Klingt hart, is
aber so).

Aber: Ich habe auch schon gelesen, daß Städte Ihre
verkehrsberuhigenden Baumaßnahmen und andere feststehende
Hindernisse so gestalten müssen, daß SOLCHE Beschädigungen
ausgeschlossen sind. Du solltest das ganze fotografiern und
mal zum Rechtsamt Deiner Stadt gehen und anfragen. Ebenso
einen RA konsultieren. Schau mal in diesem Brett nach dem User
„Django“ Ich glaube er ist RA. Frag den mal.

Mein Versicherungsberater hat gemeint, der Schuss könnte sogar nach hinten losgehen, d.h. falls ich zum Städtischen Bauamt gehe und ihnen das Ganze schildere mit der Absicht, ihnen die Rechnung anzudrehen, könnten sie den Pfosten mal analysieren, und falls die Farbe meines Wagens auf dem Betonfuss noch vorhanden ist (ich nehme es an), könnten sie mir sogar „Nichtbeherrschen des Fahrzeugs“ (ergo Führerausweisentzug!) und „Sachbeschädigung“ nachdichten! Zudem räumte er ein, dass die Chancen sehr gering seien, das Ganze gegen Vater Staat durchzuringen…

Hier wirft sich die Frage auf, warum der Betonfuß nicht in den
Boden eingelassen war. War es ein „mobiles“ Verkehrszeichen ??
z.B. für Weinfeste um Parkraum abzusperren ??

Dieser Betonfuss ist mehr oder weniger ein Zylinder, etwa 30-40 cm hoch und etwa 70-80 cm im Durchmesser. Frag mich nicht, was sich die schlauen Bauing. des Bauamtes dabei überlegt haben. Kein Weinfest, keine besondere Gefahrenzone, kein nix, einfach eine Strasse, an dessen Seite Autos geparkt werden können, indem man 90 Grad nach rechts einschwenkt.
Falls ich den Pfosten selber gerammt hätte, dann wäre *ich* der Idiot gewesen und hätte nichts gesagt. Aber die Kurzsichtigkeit gewisser Bauherren bringt mich in Rage. Für diesen Betonfuss musste ich noch Steuern zahlen! (Oder wurde es eventuell von der Spengler-Lobby quersubventioniert…?)

Gruss
Domenico

Hi!

Mein Versicherungsberater hat gemeint, der Schuss könnte sogar
nach hinten losgehen, d.h. falls ich zum Städtischen Bauamt
gehe und ihnen das Ganze schildere mit der Absicht, ihnen die
Rechnung anzudrehen, könnten sie den Pfosten mal analysieren,
und falls die Farbe meines Wagens auf dem Betonfuss noch
vorhanden ist (ich nehme es an), könnten sie mir sogar
„Nichtbeherrschen des Fahrzeugs“ (ergo Führerausweisentzug!)
und „Sachbeschädigung“ nachdichten! Zudem räumte er ein, dass
die Chancen sehr gering seien, das Ganze gegen Vater Staat
durchzuringen…

Was ein Blödsinn! Führerscheinentzug wegen übersehenen Pfahl…sorry, aber dsa ist schon recht albern, denn dann wär ich meinen schon zweimal losgeworden ;o)))

Sachbeschädigung…naja…flass der Pfahl auch was abbekommen hat, könnten Sie dir die Kosten der Reparatur aufbrummen! Da ich aber davon ausgehe, daß der net beschädigt ist…

Dein Versicherungsfuzzi will einfach die Verfahrenskosten für „seine“ Versicherung sparen! Geh mit der Frage mal lieber zu einem gescheiten Anwalt…

Bernd

Ich glaube, deine Versicherung wollte sich die Rechtsschutzkosten sparen. Eine Rechtsberatung durch einen RA müsste schon bezahlt werden. Insgesamt kann ich dir sagen, dass der Sachverhalt für eine genaue Beurteilung genau festgestellt werden muss, dabei ist es sinnvoll, die Unfallstelle zu fotografieren. Aussichtslos ist die Lage von vornherein jedenfalls nicht.
Für die Beschädigung des Pfostens, kann dir niemand den Führerschein nehmen und Sachbeschädigung liegt nicht vor, da du den Pfosten nicht vorsätzlich beschädigt hast. Für die Kosten könntest du, bzw. die Haftpflichtvers eventuell in Anspruch genommen werden. Aber die Beschädigung musstest du ja sowieso anzeigen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube, deine Versicherung wollte sich die
Rechtsschutzkosten sparen. Eine Rechtsberatung durch einen RA
müsste schon bezahlt werden. Insgesamt kann ich dir sagen,
dass der Sachverhalt für eine genaue Beurteilung genau
festgestellt werden muss, dabei ist es sinnvoll, die
Unfallstelle zu fotografieren. Aussichtslos ist die Lage von
vornherein jedenfalls nicht.

Die Versicherung hat gemeint, dass prinzipiell sobald man rückwärts fährt, eine Zwei auf dem Rücken hat, z.B. wenn während des Rückwärtsfahrens ein Kleinkind hinters Auto huscht und es dabei verletzt wird. Die Argumentation „ich konnte es nicht sehen“ wird automatisch mit der pauschalen Antwort „Sie haben ja den Führerausweis oder nicht?“ abgekanzelt. Ergo, fährst Du kein Auto aus Plexiglas, ist es eh Deine Schuld. Der Gipfel ist, dass solche Betonfüsse von der Polizei genehmigt werden mussten, damit man sie überhaupt aufstellen konnte (laut Versicherer) !!

Für die Beschädigung des Pfostens, kann dir niemand den
Führerschein nehmen und Sachbeschädigung liegt nicht vor, da
du den Pfosten nicht vorsätzlich beschädigt hast. Für die
Kosten könntest du, bzw. die Haftpflichtvers eventuell in
Anspruch genommen werden. Aber die Beschädigung musstest du ja
sowieso anzeigen.

…was heisst hier „Beschädigung“… ein paar Farbspuren am ollen Betonfuss. Möchte wissen, wieviele von den Farbabstrichen an den Säulen von Parkhäusern angezeigt wurden…

Ich habe mal einen Mann in Grau-Blau (CH-Version der D-Männer in Grün)gefragt, was der ganze Unsinn mit solchen Betonfüssen soll. Er hat gemeint, er hätte sowas nie gesehen, höchstens mobile Signalpfosten mit Betonlasten, damit man sie nicht davontragen kann. Er hat aber eingeräumt, dass solche Konstruktionen wahrscheinlich zum Schutz der Pfosten gedacht sein könnten. Ich muss nochmals nachfragen, aber ich finde es oberbehindert, dass man zur Schadensvermeidung des einen Objekts die Schädigung eines anderen in Kauf nimmt, vor allem, wenn Stiefvater Staat solche Geistesblitze in die Praxis umsetzt.

Ich glaube, deine Versicherung wollte sich die
Rechtsschutzkosten sparen. Eine Rechtsberatung durch einen RA
müsste schon bezahlt werden. Insgesamt kann ich dir sagen,
dass der Sachverhalt für eine genaue Beurteilung genau
festgestellt werden muss, dabei ist es sinnvoll, die
Unfallstelle zu fotografieren. Aussichtslos ist die Lage von
vornherein jedenfalls nicht.

Die Versicherung hat gemeint, dass prinzipiell sobald man
rückwärts fährt, eine Zwei auf dem Rücken hat, z.B. wenn
während des Rückwärtsfahrens ein Kleinkind hinters Auto huscht
und es dabei verletzt wird. Die Argumentation „ich konnte es
nicht sehen“ wird automatisch mit der pauschalen Antwort „Sie
haben ja den Führerausweis oder nicht?“ abgekanzelt. Ergo,
fährst Du kein Auto aus Plexiglas, ist es eh Deine Schuld. Der
Gipfel ist, dass solche Betonfüsse von der Polizei genehmigt
werden mussten, damit man sie überhaupt aufstellen konnte
(laut Versicherer) !!

Automatisch schuld gibt es nicht. Aber natürlich solltest du, bevor du ausparkst einmal hinter dein KFZ schauen. Dennoch wäre zu prüfen: War der Pfosten korrekt aufgestellt und genehmigt? Denn dann käme selbst bei deinem Verschulden ein Mitverschulden der geschädigten Partei in Betracht, sodass du zumindest einen Teil des Schaden bekommen könntest. Von der Versicherung sollte man sich jedenfalls nicht so leicht abfertigen lassen. Sinnvoll ist es sich zum beispiel bei einem Automobilklub einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der ist meistens ohnehin kostenlos. Aus welchem Land bist du, wo war der Unfall? Ich bin Österreicher, ich kann allerdings in den Grundzügen auch manche Sachen nach fremden Recht beurteilen.

…was heisst hier „Beschädigung“… ein paar Farbspuren am
ollen Betonfuss. Möchte wissen, wieviele von den
Farbabstrichen an den Säulen von Parkhäusern angezeigt
wurden…

Ich habe mal einen Mann in Grau-Blau (CH-Version der D-Männer
in Grün)gefragt, was der ganze Unsinn mit solchen Betonfüssen
soll. Er hat gemeint, er hätte sowas nie gesehen, höchstens
mobile Signalpfosten mit Betonlasten, damit man sie nicht
davontragen kann. Er hat aber eingeräumt, dass solche
Konstruktionen wahrscheinlich zum Schutz der Pfosten gedacht
sein könnten. Ich muss nochmals nachfragen, aber ich finde es
oberbehindert, dass man zur Schadensvermeidung des einen
Objekts die Schädigung eines anderen in Kauf nimmt, vor allem,
wenn Stiefvater Staat solche Geistesblitze in die Praxis
umsetzt.

Wie gesagt: Wenn die Pfosten rechtswidrig aufgestellt oder gekennzeichnet wurden, hast du zumindest einen Teilersatzanspruch

Situationsbeschreibung und Sinn für Ästhetik

Automatisch schuld gibt es nicht. Aber natürlich solltest du,
bevor du ausparkst einmal hinter dein KFZ schauen. Dennoch
wäre zu prüfen: War der Pfosten korrekt aufgestellt und
genehmigt? Denn dann käme selbst bei deinem Verschulden ein
Mitverschulden der geschädigten Partei in Betracht, sodass du
zumindest einen Teil des Schaden bekommen könntest. Von der
Versicherung sollte man sich jedenfalls nicht so leicht
abfertigen lassen. Sinnvoll ist es sich zum beispiel bei einem
Automobilklub einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Der ist meistens ohnehin kostenlos. Aus welchem Land bist du,
wo war der Unfall?

Baden, CH. Ich habe mir den Pfosten nochmals genau angeschaut. Die Abmessungen des Fusses stimmen in etwa (ist zwar kein Zylinder, sondern ein „Konusstumpf“, ein Konus ohne Spitze… weiss den exakten geometrischen Begriff nicht mehr, egal). Es handelt sich um einen Pfosten mit Richtungsweiser, etwa 3.5 m hoch. Der Betonfuss ist nahtlos mit dem Asphalt in Verbindung, also ist es ein stationärer Pfosten. Die Kreuzung ist T-förmig, die Parkplätze befinden sich längs des horizontalen „T“-Zweigs. Wenn man vom „vertikalen“ T-Zweig kommt und die Kreuzung überquert, fährt man in einen Parkplatz (oder in ein Auto, das einen Parkplatz schon belegt hat :wink: ). Dieser Richtungsweiser befindet sich 1 m rechts von diesen Parkplätzen, ziemlich nahe am Rand der „horizontalen“ Strasse. In anderen Worten, das hintere rechte Stopplicht ist dem Pfosten am nächsten, wenn das Auto auf dem rechtsäussersten Parkplatz steht (kommt noch jemand nach…? :wink: ). Es ist kein unmittelbares Hindernis, und deswegen habe ich nur während des Manövers diesem Pfosten Beachtung geschenkt.
Ich habe mein Auto mittlerweile neu spritzen lassen. Irgendwas sagt mir, dass dies kein kluger Schachzug gewesen sein könnte. Andererseits, mein Sinn für Ästhetik… :-/ (Der Schaden beläuft sich auf CHF 350)

Gruss
Domenico

In anderen Worten, das hintere rechte Stopplicht ist dem
Pfosten am nächsten.

(Domenico, gibt es vordere Stopplichter…? Es ist ein bisschen zu spät nachts, um solche Sachen rechtzeitig korrigieren zu können :-/)

Baden, CH. Ich habe mir den Pfosten nochmals genau angeschaut.
Die Abmessungen des Fusses stimmen in etwa (ist zwar kein
Zylinder, sondern ein „Konusstumpf“, ein Konus ohne Spitze…
weiss den exakten geometrischen Begriff nicht mehr, egal). Es
handelt sich um einen Pfosten mit Richtungsweiser, etwa 3.5 m
hoch. Der Betonfuss ist nahtlos mit dem Asphalt in Verbindung,
also ist es ein stationärer Pfosten. Die Kreuzung ist
T-förmig, die Parkplätze befinden sich längs des horizontalen
„T“-Zweigs. Wenn man vom „vertikalen“ T-Zweig kommt und die
Kreuzung überquert, fährt man in einen Parkplatz (oder in ein
Auto, das einen Parkplatz schon belegt hat :wink: ). Dieser
Richtungsweiser befindet sich 1 m rechts von diesen
Parkplätzen, ziemlich nahe am Rand der „horizontalen“ Strasse.
In anderen Worten, das hintere rechte Stopplicht ist dem
Pfosten am nächsten, wenn das Auto auf dem rechtsäussersten
Parkplatz steht (kommt noch jemand nach…? :wink: ). Es ist kein
unmittelbares Hindernis, und deswegen habe ich nur während des
Manövers diesem Pfosten Beachtung geschenkt.
Ich habe mein Auto mittlerweile neu spritzen lassen. Irgendwas
sagt mir, dass dies kein kluger Schachzug gewesen sein könnte.
Andererseits, mein Sinn für Ästhetik… :-/ (Der Schaden
beläuft sich auf CHF 350)

Gruss
Domenico

Es war sicherlich nicht der klügste Schachzug das Auto neu spritzen zu lassen, aber es wird ein glaube ich lösbares Beweisproblem darstellen. Ob es sich auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch selbst auswirkt (Naturalrestitution) kann ich für das Schweizer Zivilrecht nicht beantworten.

Ich kann überhaupt die Frage auch nach Schweizer Recht nicht sicher beantworten, sondern nur aus dem österreichischen Recht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen meine Schlüsse ziehen.

War der Wegweiser korrekt aufgestellt, so wirst du eher keinen Schadenersatz bekommen. Die Frage ist also, war der Betonpfosten zu kennzeichnen? Durfte er überhaupt so verwendet werden? Inwieweit sind derartige Pfosten üblich? Ist der Pfosten nämlich korrekt aufgestellt, so musst du als Autofahrer, der einen Wegweiser, wenn auch nur weiter oben sieht, wissen, dass es möglich wäre, dass dieser auf einem rechtskonformen Pfosten steht, der breiter ist, als die Tafel. Auf Rechtsunkenntnis kann man sich in dem Fall sicher nicht berufen.
Anders ist die Frage eventuell zu beurteilen, wenn bei der Aufstellung des Pfostens die Rechtsvorschriften nicht beachtet wurden. Diese Vorschriften kann ich für die Schweiz leider nicht beurteilen (Straßenverwaltungsrecht, zivilrechtliche Verkehrssicherungspflichten,…kämen vor allem in Betracht).

Ich würde dir jedenfalls empfehlen, einmal zu einem Rechtsanwalt zu gehen mit deiner Versicherungspolizze und ihm den Fall kurz zu schildern. Dieser macht dann bei der Versicherung eine „Deckungsanfrage“ und auf einen Anwaltsbrief reagiert die Versicherung vielleicht anders. Du kannst den Anwalt mit dem Fall betrauen, nur unter der Bedingung, dass Versicherungsdeckung gegeben ist. So können dir, wenn die Versicherung die Deckung ablehnt, keine weiteren Anwaltskosten entstehen. Im schlechtesten Fall kostet dich das vielleicht eine halbe Stunde Beratungskosten. Diese werden allerdings angesichts des Streitwertes von 350.- CHF nicht sehr hoch sein.
Wenn du bei einem Automobilclub bist, würde ich jedenfalls die kostenlose Rechtsberatung (das macht ein RA) in Anspruch nehmen, falls diese auch in der Schweiz angeboten wird.