Kredit von privat an privat

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Apr 2006

Person A möchte einem Bekannten, Person B helfen und ihm Geld leihen. Damit Person A eine Sicherheit hat, möchte die Person B sein KFZ auf die Person A überschreiben.

Genügt es, dass Person A von Person B den KFZ-Brief erhält ohne dass es auf dem Brief eingetragen wird? Oder wäre es besser, zusätzlich einen Kaufvertrag über einen Betrag X zu machen? Oder aber gibt es die Möglichkeit einen entsprechenden Kreditvertrag zu verfassen und sich so abzusichern?

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kredit von privat an privat

    Genügt es, dass Person A von Person B den KFZ-Brief erhält
    ohne dass es auf dem Brief eingetragen wird?
    Ja. Oder wäre es besser, zusätzlich einen Kaufvertrag über einen Betrag X
    zu machen?
    Ja, das wäre besser. Oder aber gibt es die Möglichkeit einen entsprechenden
    Kreditvertrag zu verfassen und sich so abzusichern?
    Ja, diese Möglichkeit gibt es auch.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kredit von privat an privat

      Danke.

      Wie könnte denn ein entsprechender Vertrag aussehen, was müsste genau rein, damit man rechtlich abgesichert ist?

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kredit von privat an privat

      Hallo! Genügt es, dass Person A von Person B den KFZ-Brief erhält
      ohne dass es auf dem Brief eingetragen wird?
      Ja.
      Warum? Eigentümer des Fahrzeugs ist doch nicht der Inhaber des Briefes, sondern eben der Eigentümer des Fahrzeugs. Welche Rechte sollte der Kreditgeber erhalten, indem er den Fahrzeugbrief erhält? Oder wäre es besser, zusätzlich einen Kaufvertrag über einen Betrag X
      zu machen?
      Ja, das wäre besser.
      Warum? Wieso will er denn das Auto nun kaufen? Ich verstehe den Sinn nicht, hier einen Kaufvertrag abzuschließen...

      Florian.

      • Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Kredit von privat an privat

        Moin moin.

        In der klassischen Bank-Pkw-Finanzierung läuft es mit einem Kreditvertrag und einem Sicherungsübereignungsvertrag. Die Bank erhält bis zur Vollständigen Bezahlung den Brief. Genügt es, dass Person A von Person B den KFZ-Brief erhält
        ohne dass es auf dem Brief eingetragen wird?
        Ja.
        Warum? Eigentümer des Fahrzeugs ist doch nicht der Inhaber des
        Briefes, sondern eben der Eigentümer des Fahrzeugs. Welche
        Rechte sollte der Kreditgeber erhalten, indem er den
        Fahrzeugbrief erhält?
        Selbstverständlich sagt der Brief nix über den tatsächlichen Eigentümer aus; ohne Brief kann der PKW aber nicht gutgläubig durch einen Dritten erworben werden, sozusagen an dem Kreditgeber "vorbei". Oder wäre es besser, zusätzlich einen Kaufvertrag über einen Betrag X
        zu machen?
        Ja, das wäre besser.
        Warum? Wieso will er denn das Auto nun kaufen? Ich verstehe
        den Sinn nicht, hier einen Kaufvertrag abzuschließen...

        Florian.
        Also Geld leihen mit Auto als Sicherheit ?! Prinzipiell i.O. Um welche Summe geht es denn ? Und willst Du Deine Sicherheit "sichern", z.B mit einer Vollkasoversicherung (schon vorh.?) ? Was nützt der schönste Sicherungsvertrag wenn die Sicherheit durch Unfall plötzlich futsch ist und der "Freund" auch plötzlich zahlungsunfähig ?
        Mein Tip: überlasse das Geld leihen lieber den Profis.
        Viele Grüße M.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Kredit von privat an privat

          Hallo! Selbstverständlich sagt der Brief nix über den tatsächlichen
          Eigentümer aus; ohne Brief kann der PKW aber nicht gutgläubig
          durch einen Dritten erworben werden, sozusagen an dem
          Kreditgeber "vorbei".
          Natürlich kann er das, wenn der Kreditgeber keine Rechte am Fahrzeug hat. Und irgendein Recht erwirbt er nicht mit Übergabe des Briefes, sondern mit Vereinbarung einer Sicherungsübereignung. Davon war aber in den bisherigen Antworten nicht die Rede, sondern der Rat war, sich einfach den Brief übergebn zu lassen. Wenn ich den Brief nun als Eigentümer einfach mal abgebe, kann ich natürlich dennoch mein Fahrzeug verkaufen, weil ich nunmal weiter Eigentümer bin.

          Florian.

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Rückfrage

    Hallo,
    Was genau unterscheidet Dein Auto-überschreiben von einem ganz normalen Autokauf?
    Gruß
    loderunner

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re: Rückfrage

      Hallo, Was genau unterscheidet Dein Auto-überschreiben von einem ganz
      normalen Autokauf?
      Ich schätze mal, die Tatsache, daß er das Auto eigentlich gar nicht will, sondern nur als Sicherheit "zur Not" einziehen darf um es zu verkaufen und das Geld eben zur Abzahlung des Kredits hernimmt.

      Viele Grüße
      ausnahmefall

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kredit von privat an privat

    Hallöchen,

    ich empfehle einen Kreditvertrag, heißt schriftliche Fixierung des Betrages, der Rückzahlungsart/-dauer sowie eventueller Pfandgegenstände.
    Falls Du mal sehen möchtest wie sowas aussehen könnte schick mir ne PN.

    Gruß

    Etronic

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!