Auf Grund welcher Rechtsnormen muss bei einem solchen notariellen Vertrag der Personen- und Güterstand aufgeführt sein? Ich habe weder in der GBO noch im Beurkundungsgesetz etwas gefunden.
Kleines Scherzle gemacht? Oder habe ich mich sooo missverständlich ausgedrückt? Das Name, Geburtsdaten und Wohnort reinmüssen ist klar!
Mir geht es um die Angaben zu Personenstand (ledig, verheiratet,…) und gegebenenfalls Güterstand (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft,…). Warum ist das wichtig und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan!
Wie wolltest Du denn ohne Angabe der Personalien dem Grundbuch
klarmachen, wer das Haus an wen verkauft hat?
Vielleicht treibt Dein Notar mit Dir Späße? Aber mehr als Deine Personalien müßen nicht im Kaufvertrag stehen. Wozu auch?
Ich habe hier mehrere Kaufverträge über Häuser und Wohnungen liegen. Dort stehen nur die Personalien des/der Käufers/in oder eben des Ehepaars drin.
Gruß Werner
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Hallo Stefan- habe im letzten Jahr umfangreiche Liegenschaften , bei verschiedenen Notaren beurkundet, verkauft. Keiner wollte mehr als Name, Anschrift, und Geburtsdatum wissen.
Gruß fritz
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Hallo Stefan!
In meinem (unserem) Kaufvertrag - in Bayern - stand auch drin: Verheiratet im gesetzlichen Güterstand nach eigenen Angaben oder so ähnlich. Daraufhin haben wir dann auch zwei Gebührenbescheide über die Grunderwerbssteuer (je zur Hälfte) erhalten. Vielleicht wollen die bayerischen Notare den Finanzämtern eine Nachfrage ersparen?
Karin
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als Ehepartner kannst Du nur dann über Vermögensteile wie z.B. einer Immobilie verfügen (und zwar sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf) wenn entweder der andere Partner ebenfalls kauft oder zumindest der Verfügung zustimmt oder Du erklärst, dass Du eben nicht über wesentliche Teile Deines Vermögens verfügst. Geregelt ist dies im Ehelichen Güterrecht, §§ 1363 ff. BGB.
Deine Behauptung war aber, daß die Personenstandsdaten im Kaufvertrag aufgeführt sein müssen.
Hat also mit dieser Antwort nicht das geringste zu tun.
Wenn beiden Ehepartnern eine Immobilie gehört, können nur beide zusammen diese verkaufen.
Ansonsten ist ein Kaufvertrag nur für Käufer und Verkäufer wichtig und ich würde dem Käufer oder Verkäufer niemals meine persönlichen Daten in den Kaufvertrag setzten
Um eine 3. Person zu schützen, z. B. die Ehefrau oder Kinder, müßte ein separater Vertrag aufgesetzt werden.
Hmmmm…
Ich hab’ garnix behauptet - der Notar hat gesagt, es müsse rein, weil alle Mitglieder der Verkäufergemeinschaft geheiratet haben NACHDEM sie Eigentümer wurden - und ich wollte wissen, warum.
Danke für die Hilfe!
Gruß
Stefan
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