Hallo,
eine Festplatte, die vom Versandhandel erworben wurde, hat einen Defekt in der Garantie-/Gewährleistungszeit. Wer muß die Fracht- oder Portokosten bezahlen, wenn sie zur Reparatur geschickt werden muß? Z.B. auch nach England.
Gruß
Schorsch
Hallo,
eine Festplatte, die vom Versandhandel erworben wurde, hat einen Defekt in der Garantie-/Gewährleistungszeit. Wer muß die Fracht- oder Portokosten bezahlen, wenn sie zur Reparatur geschickt werden muß? Z.B. auch nach England.
Gruß
Schorsch
Hallo,
das steht meistens in den AGB`s oder der Garantie. In der Regel müssen Sie aber für die Versandkosten aufkommen.
Gruß
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
ist das nicht auch Verhandlungssache? Man muß sich ja sowieso mit dem Verkäufer in Verbindung stetzen. Evtl. zahlt er und sendet einem einen Retourenschein eines Paketdienstes/der Post.
Gruß
Carmen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]