Was gilt als allgemein als natürliche Person?
Danke für Rat!
Caro
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen wie z. B. dem klassischen römischen Recht gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen.
Gefunden bei Wikipedia.
Gruß Corinna
Was gilt als allgemein als natürliche Person?
Danke für Rat!
Caro
Natürliche Personen sind Menschen mit Rechtsfähigkeit. Also Träger von Rechten und Pflichten. Siehe auch § 1 BGB. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt und erlischt mit dem Tod.
Warum nicht einfach so kurz…
Hallo!
Was gilt als allgemein als natürliche Person?
Kurz und gut: Jeder Mensch.
Florian
Hi Florian,
Kurz und gut: Jeder Mensch.
schön gesagt, aber zu kurz gesprungen. Die natürliche Person wird ja erst wichtig, wenn sie neben der jurtistischen Person steht, und dann muss halt geklärt werden, wodurch sich die beiden unterscheiden. Oder anders gesagt: Wer die juristische Person nicht kennt, der kann auf die natürliche pfeifen.
Gruß Ralf
schön gesagt, aber zu kurz gesprungen.
Nein! Die natürliche Person ist der Mensch ist der Mensch ist der Mensch. Das ist nicht zu kurz, sondern genau richtig.
Die natürliche Person
wird ja erst wichtig, wenn sie neben der jurtistischen Person
steht, und dann muss halt geklärt werden, wodurch sich die
beiden unterscheiden. Oder anders gesagt: Wer die juristische
Person nicht kennt, der kann auf die natürliche pfeifen.
So ein Blödsinn.
Levay
Hallo, auch-Peter!
Natürliche Personen sind Menschen mit Rechtsfähigkeit. Also
Träger von Rechten und Pflichten. Siehe auch § 1 BGB. Die
Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt und
erlischt mit dem Tod.
Nicht ausschließlich. Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Schon der nasciturus (=die ungeborene Leibesfrucht) ist z.B. erbfähig (§ 1923 Abs. 2 BGB) und damit (wenn auch beschränkt und bedingt) rechtsfähig.
Im deutschen Recht kenne ich mich nicht so genau aus und finde daher auf die Schnelle keine weiteren Beispiele, aber im österreichischen Recht ist der nasciturus nicht nur erbfähig (§§ 22, 538 ABGB), sondern unter bestimmten Umständen auch schadenersatzberechtigt (§§ 22, 1327 ABGB, § 12 Abs. 2 letzter Satz EKHG).
Grüße, Peter
Hi Levay,
der Mensch braucht, um seinen Nachbarn als Mensch anzusprechen, alles Mögliche, aber bestimmt nicht den Begriff der natürlichen Person.
Nein! Die natürliche Person ist der Mensch ist der Mensch ist
der Mensch. Das ist nicht zu kurz, sondern genau richtig.
So ein Blödsinn.
Das sagt nicht der Mensch, sondern der Jurist. Na ja.
Gruß Ralf
Thema verfehlt
Hallo!
der Mensch braucht, um seinen Nachbarn als Mensch
anzusprechen, alles Mögliche, aber bestimmt nicht den Begriff
der natürlichen Person.
Stimmt, um ihn anzusprechen nicht… Das Dumme ist nur, dass es gar nicht darum geht.
Gruß
Tom
Das sagt nicht der Mensch, sondern der Jurist.
Willkommen im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“!
Dass der Begriff „natürliche Person“ in verschiedenen Brettern verschiedentlich behandelt werden könnte, mag sein, deine Definition gehört jedenfalls irgendwie mehr ins Brett „Sozialwissenschaften“ oder „Philosophie“. Florians Formel hat es rechtlich gesehen auf den Punkt gebracht. Denn es ist nun mal so: Jeder Mensch ist eine natürliche Person im Sinne des deutschen Rechts. Und andersrum ist niemand, der kein Mensch ist, „natürliche Person“.
Levay
Wer es dann immer noch nicht
gefressen hat, dass der Mensch mehr ist als eine natürliche
Person, der muss wohl Jurist sein.
…und wer nicht versteht, dass es hier überhaupt nicht darum geht, ob der Mensch noch *mehr* ist als eine natürlich Person, der ist irgendwie komisch. Die Frage war, was eigentlich eine „natürliche Person“ ist. Hinreichende und gleichzeitig notwendige Bedingung dafür ist: die Person muss ein „Mensch“ sein. Rechtlich gesehen gibt es dazu mehr nicht zu sagen.
Levay
Wiederum Thema verfehlt
Hallo!
dass der Mensch mehr ist als eine natürliche
Person, der muss wohl Jurist sein.
Die Frage war was eine natürliche Person ist und nicht was ein Mensch ist.
Im Übrigen steigt der Wert von Argumente nicht direkt proportional zur Aggression mit der diese vorgetragen werden.
Gruß
Tom
Nachfrage
Hallo!
Dann bring es doch mal auf den Punkt: worin liegt der Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person?
Gruß
Tom
nasciturus
Hallo!
Also nach ABGB ist der nasciturus überhaupt rechtsfähig soweit es um Rechte geht unter der Bedingung der Lebendgeburt. Ich glaube im röm. Recht war das auch so, soweit ich mich erinnere.
Gruß
Tom
Also nach ABGB ist der nasciturus überhaupt rechtsfähig soweit
es um Rechte geht unter der Bedingung der Lebendgeburt.
Hallo,
wie ich schon oben geschroben habe: beschränkt und bedingt rechtsfähig.
Peter
Hallo!
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle
als Rechtssubjekt
Was soll denn das mit der Rolle als Rechtssubjekt? Natürliche Person ist jeder Mensch, basta.
Warum soll man denn immer alles komplizierter machen als es ist? Abgesehen davon, dass ich meine, Dein Zusatz „als Rechtssubjekt“ macht die Antwort einfach falsch. Mal ganz im ernst…wenn jemand, juristisch unvorbereitet und unbefleckt, fragt, was eine natürliche Person ist und die Antwort „jeder Mensch“ bekommt, wird er sich doch freuen, wie einfach manchmal die Juristerei sein kann und sich damit zufrieden geben, zumal es erschöpfend und absolut richtig ist…warum muss man da nun mit irgendwelchen Klamotten wie dem Rechtssubjekt kommen?
Florian.
O.T.
Hallo!
wie ich schon oben geschroben habe: beschränkt und bedingt
rechtsfähig.
Es reicht hier der imperfekt, der korrekt heißen müsste: „Wie ich schon schrob!“ 
Florian
Ich habe verstanden
Hi Florian,
solange der Satz „Eine natürliche Person ist ein Mensch“ Juristen davor bewahrt, Katzen, Fahrräder und Kartoffelsäcke als natürliche Personen anzusehen, darf er als pädagogisch wertvoll gelten. Für den Rest der Menschheit ist er eine Tautologie und kann deshalb niemals falsch sein. Leider ist so manches, was nicht falsch ist, deshalb noch keineswegs sinnvoll.
Gruß Ralf
Ich glaube, 'ne juristische Person ist eine natürliche Person, die Jura studiert hat *g*
Levay
Es reicht hier der imperfekt, der korrekt heißen müsste: „Wie
ich schon schrob!“
Florian
Schon, aber dann reimt sich nicht „oben“ auf „geschroben“
Peter