Hausaufgabe Recht

Hallo W-W-W

Ich habe eine Frage aus der Hausaufgabe eines Bekannten.

Folgender Fall :

Frau Sonnenschein betreibt eine Office-Consult Firma (es ist wohl soetwas wie ein Schreibbüro gemeint) mit festem Kundenstamm.
In ihrer Nähe wird nun eine weitere Firma der selben Branche eröffnet. Der Firmeninhaber Herr X setzt das Gerücht in die Welt dir Firma Sonnenschein stecke in finanziellen Schwierigkeiten, woraufhin Kunden von Frau S. zu Herrn X abwandern, was zu Insolvenz der Firma S. führt.

Kann Frau S. rechtliche Schritte einleiten?
Welcher Tatbestand wäre erfüllt ?

(Ich weiss, alles etwas dumm formuliert :wink: Aber ich hoffe trotzdem auf kompetente Antworten )

Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht

Christian

StGB § 186f
StGB §187 Verleumdung http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
StGB §186 Üble Nachrede http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

Kann Frau S. rechtliche Schritte einleiten?
Welcher Tatbestand wäre erfüllt ?

Hallo,

mal abgesehen von den schon genannten StGB-Tatbeständen, die mit § 823 Abs. 2 zivilrechtlich relevant wären, wäre noch § 824 BGB (Kreditgefährdung) und natürlich § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) anwendbar. Außerdem wäre an § 823 Abs. 1 BGB (Eingriff in den Gewerbebetrieb) zu überdenken, aber subsidiär, nur wenn auch Ehrverletzung des Inhabers gegeben ist, mit eigenständiger Bedeutung, und last but not least § 8 UWG, da das Verhalten rechts- und damit auch wettbewerbswidrig ist.

Grüße

EK