ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
Angenommen, ein Kunde möchte Beulen aus seinen Alufelgen entfernen lassen. Um die kleinen Unternehmen zu unterstützen fährt er zu einem 1-Mann-Reifen-/Felgenhändler. Mit diesem wird mündlich vereinbart, welche Reparaturen er durchführen soll und welche Schäden man selbst beseitigen wird. Dass zwei neue Reifen bestellt werden müssen, wurde ebenfalls diskutiert und ein Preis genannt.
Beim Abholen der Räder, zwecks weiterer Selbstreparatur bevor die neuen Reifen raufgezogen werden, erhält der Kunde noch zusätzliche Preise für irgendwelche vergessenen Kleinigkeiten genannt, die ausgeführten Reparaturen übersteigen das Vereinbarte und auch der Preis der Reifen soll über dem verhandelten Preis liegen (Begründung: angeblich wurde über eine andere Reifengröße gesprochen).
Hat der Händler die Möglichkeit, die Felgen nicht herauszugeben, wenn der Kunde den höheren Preis nicht zahlen möchte? Bzw. wie soll man sich verhalten, wenn er sie einfach nicht herausgibt? Die Felgen an sich sind ja Kundeneigentum.
Herzlichen Dank im Voraus für sämtliche Ideen/Anregungen/Informationen
Hallo,
ruf die polizei, der gute muß dir die dinger geben!
Auch fahrzeuge dürfen net einbehalten werden!
Zeugen vorhanden? - oder n kostenvoranschlag? … denn der preis darf max. 10 % über Kostenvoranschlag oder gutachten liegen, und mündlicher Kostenvoranschlag ist auch verbindlich!
Sicherlich wirst du aber die verrichteten arbeiten (aber nur die) irgend wann bezahlen müssen, oder dich per anwalt streiten müssen.
Teile die net montiert sind, kann er behalten … ggf. aber nur mit nachweis sind bis 10% einlagerkosten zu zahlen.
lg
udo
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Er hat doch den Kunden über die Kostensituation schon während der Arbeiten informiert; dann hätte kundenseitig mit dem Verlangen, die Arbeiten an diesem Punkt einzustellen, reagiert werden können !
na dann probier mal als fa. ein fahrzeug … zu behalten - wenn der zu den grünen geht
Er hat doch den Kunden über die Kostensituation schon während
der Arbeiten informiert; dann hätte kundenseitig mit dem
Verlangen, die Arbeiten an diesem Punkt einzustellen, reagiert
werden können !
na dann probier mal als fa. ein fahrzeug … zu behalten -
wenn der zu den grünen geht
Ohne mal so auf genaueres einzugehen hat der Werkunternehmer prinzipiell ein Pfandrecht an den Sachen, die er vom Besteller zur Ausbesserung bekommen hat.
Die Polizei ist im übrigen noch nie dazu da gewesen, privatrechtliche Ansprüche einfach mal so durchzusetzen. Die werden den Teufel tun und sich dafür interessieren, ob nun ein Pfandrecht besteht oder nicht. Wenn die Polizei sich um solche Dinge kümmern würde (was sie schon was die Ausbildung der Beamten angeht gar nicht leisten kann) bräuchten wir keine Gerichte mehr und die Anwälte könnten auch einpacken.
Er hat doch den Kunden über die Kostensituation schon während
der Arbeiten informiert; dann hätte kundenseitig mit dem
Verlangen, die Arbeiten an diesem Punkt einzustellen, reagiert
werden können !
Wo steht das denn? Die Kundin wurde bei Abholung der Felgen mit dem gestiegenen Aufwand konfrontiert.
@Udo
denn der preis darf max. 10 % über Kostenvoranschlag
bis zu 25% werden vom Gericht als okay angesehen, da es sich lediglich um einen „Voranschlag“ handelt.