Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Angehörige

Hallo Rechtskundige,

falls die Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt, beziehen sich meine Fragen auf türkische Staatsangehörige:

  1. Unter welchen Bedingungen können Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis bekommen? Beinhaltet diese auch die Arbeitserlaubnis?

  2. Dem Anschein nach ist Deutschland zum Unterhalt von Ausländern verpflichtet, die hier wohnen aber erwerbslos sind. Warum eigentlich?

  3. Gilt die Unterhaltspflicht auch für Ausländer (insbesondere hier aufgewachsene volljährige Ausländerkinder), die hier noch nie erwerbstätig und noch nie sozialversichert waren?

  4. Wann kann eine Aufenthaltserlaubnis aberkannt werden?

Danke für Eure Auskünfte.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang,

  1. Dem Anschein nach ist Deutschland zum Unterhalt von
    Ausländern verpflichtet, die hier wohnen aber erwerbslos sind.
    Warum eigentlich?

Dieser Anschein trügt mit Sicherheit! Habe selbst einen Fall in der Familie, wobei es sich sogar um einen EU-Bürger handelt, der nach 6 Monaten wieder zurück ins Herkunftsland gehen musste, weil er hier keinerlei Ansprüche hatte. Und dabei handelt es sich sogar um einen gebürtigen Deutschen!

Gruß!

Horst

Ausländerrecht
Hallo,

es gibt ein Forum für Ausländer- und Einbürgerungsrecht.
http://www.info4alien.de/

Schöne Grüße
Cirwalda

Hallo Rechtskundige,

danke für die Informationen.

Ich war erstaunt, dass zwischen dem Text des Ausländerrechts und dessen Anwendung offensichtlich eine derartige Diskrepanz besteht! Wie sonst ist es erklärbar, dass der Steuerzahler ein Millionenheer von ausländischen Staatsangehörigen unterhält, die aufgrund ihrer mangelhaften Bildung und Integrationswilligkeit nicht in der Lage -oder sogar unwillig - sind, sich hier selbst zu unterhalten und daher am Tropf der Sozialhilfe hängen, also Leistungen in Anspruch nehmen, die ihnen gar nicht zustehen.
Wolfgang D.

Hetzparolen sind hier falsch
Hallo!

Ich war erstaunt, dass zwischen dem Text des Ausländerrechts
und dessen Anwendung offensichtlich eine derartige Diskrepanz
besteht! Wie sonst ist es erklärbar, dass der Steuerzahler ein
Millionenheer von ausländischen Staatsangehörigen unterhält,
die aufgrund ihrer mangelhaften Bildung und
Integrationswilligkeit nicht in der Lage -oder sogar unwillig

  • sind, sich hier selbst zu unterhalten und daher am Tropf der
    Sozialhilfe hängen, also Leistungen in Anspruch nehmen, die
    ihnen gar nicht zustehen.

Also von Kundigen und Rechtskundigen stammt eine solche (Des-)Information sicherlich nicht und hier im Forum hat das niemand geschrieben und schon gar nicht in dem Stil.

Wenn du dumme Hetzparolen verbreiten willst, dann ist das hier das falsche Forum. Die eigenen vier Wände sind, wenn sonst niemand dort anwesend ist, dafür eher der richtige Rahmen, denn dann muss sich niemand diesen Schmarrn anhören.

Gruß
Tom

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Hallo!

Ich war erstaunt, dass zwischen dem Text des Ausländerrechts
und dessen Anwendung offensichtlich eine derartige Diskrepanz
besteht! Wie sonst ist es erklärbar, dass der Steuerzahler ein
Millionenheer von ausländischen Staatsangehörigen unterhält,
die aufgrund ihrer mangelhaften Bildung und
Integrationswilligkeit nicht in der Lage -oder sogar unwillig

  • sind, sich hier selbst zu unterhalten und daher am Tropf der
    Sozialhilfe hängen, also Leistungen in Anspruch nehmen, die
    ihnen gar nicht zustehen.

Also von Kundigen und Rechtskundigen stammt eine solche
(Des-)Information sicherlich nicht und hier im Forum hat das
niemand geschrieben und schon gar nicht in dem Stil.

Wenn du dumme Hetzparolen verbreiten willst, dann ist das hier
das falsche Forum. Die eigenen vier Wände sind, wenn sonst
niemand dort anwesend ist, dafür eher der richtige Rahmen,
denn dann muss sich niemand diesen Schmarrn anhören.

Wenn ich einerseits den Beitrag von WildAlf lese und dazu das Ausländerrecht und andererseits der Statistik entnehme, dass 2002 über 500 000 arbeitslose Ausländer hier lebten (80% davon Langzeitarbeitslose ohne Ausbildung), dann kommt man schon ins Grübeln! Mit Hetzparolen hat das gar nichts zu tun.

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Wie wäre es wenn du deinen Informationssatand nicht mehr aus der Nationalzeitung beziehst, sondern dich mal wirklich mit dem Thema beschäftigst?

Gruss Ivo

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Rückfrage
Hallo,

Und dabei handelt es sich sogar um einen gebürtigen Deutschen!

Meinst Du nicht vielleicht ‚einen in Deutschland geborenen‘? In welches Heimatland soll er denn ausreisen müssen, wenn er Deutscher ist?
Gruß
loderunner

Also, wenn du sogar meinen Beitrag als Bestätigung deiner verkorksten Meinung ansiehst, dann ist da ja wohl Hopfen und Malz verloren…

Horst

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Hallo loadrunner,

ja, er ist in Deutschland geboren und dazu auch noch gebürtiger Deutscher.
Was spielt es für eine Rolle, in welchem EU-Land er lebt? Es ging um die Behauptung, Ausländer könnten hier vom Sozialstaat zehren.
Ich habe ein Gegenbeispiel gebracht.

Gruß!

Horst

Hallo!

ja, er ist in Deutschland geboren und dazu auch noch
gebürtiger Deutscher.

Ich denke, da kam ein wenig Verwirrung auf, weil Du von diesem Bekannten erst als EU-Ausländer, dann wieder als „Deutscher“ gesprochen hast. Das passt ja beides irgendwie nicht zusammen.

Florian.

Hallo Florian,

wieso denn nicht? Er hat jetzt eine andere Nationalität, bleibt aber logischerweise immer Deutscher. Das ist schlichtweg der Unterschied zwischen Staatszugehörigkeit und Volkszugehörigkeit.

(Man denke nur an die deutsche Bevölkerung in Belgien, an die schwedische Bevölkerung in Finnland, oder auch die Sorben und Dänen in Deutschland.)

Gruß!

Horst

Hallo Ivo,

Wie wäre es wenn du deinen Informationssatand nicht mehr aus
der Nationalzeitung beziehst, sondern dich mal wirklich mit
dem Thema beschäftigst?

Habe hier sachlich um Auskunft gebeten, hier - und nicht in der Nationalzeitung. Bitte lese mein Anfage richtig durch! Und da Du offensichtlich gut Bescheid weißt, kannst Du mir meine Fragen sicherlich ebenso sachlich beantworten. Bin gespannt au Deinen Beitrag.

Wolfgang D.

Also, wenn du sogar meinen Beitrag als Bestätigung deiner
verkorksten Meinung ansiehst, dann ist da ja wohl Hopfen und
Malz verloren…

Ich habe keine Meinung vertreten sondern mich über gewisse Tatbestände gewundert und eine Feststellung gemacht, z.B. als Resultat aus Deinem Beitrag. Du schriebst nämlich

Dieser Anschein

Anmerkung: Deutschland sei zum Unterhalt arbeitsloser Ausländer verpflichtet

trügt mit Sicherheit! Habe selbst einen Fall in der Familie, wobei
es sich sogar um einen EU-Bürger handelt, der nach 6 Monaten wieder
zurück ins Herkunftsland gehen musste, weil er hier keinerlei
Ansprüche hatte. Und dabei handelt es sich sogar um einen gebürtigen
Deutschen!

Es muß doch Verwunderung darüber erlaubt sein, dass in Deinem Beispiel die Behörden so hart handelten, in anderen Fällen dagegen arbeitslose Ausländer jahrelang Sozialhilfe beziehen. Warum ist das?

So, jetzt kannst Du und können andere über mich herfallen und meine Frage als ausländerfeindlich, rassistisch, verkorkst, verhetzt usw. abqualifizieren, oder aber sachlich antworten:
Das ist weil § U Abs.V des W-Gesetzes bestimmt, dass arbeitslose Ausländer Bleiberecht und Anspruch auf Unterstützung haben wenn folgende Vorsaussetzunge gegeben sind…, andernfalls sie gem § X Abs. Y des Z-Gesetzes zurück in ihr Herkunftsland zu schicken sind.

Damit wären wir wieder am Ausgangspunkt meiner Frage. Erwarte von Dir (oder anderen Rechtskundigen) nur die Angaben zu U,V,W,X,Y und Z!!

Wolfgang D.

Naja…
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…