Guten Abend,
Person X hat von Person Y einen Brief mit einer Fristsetzung bekommen. Person X soll innerhalb von 10 Werktagen eine Überweisung tätigen. Der Brief wurde am Samstag, den 15.4. zugestellt, ist datiert auf 13.4.; dann kamen außerdem auch noch die Ostertage.
An welchem Datum läuft die genannte Frist nun ab? Zählen Samstage generell als Werktage?
Vielen Dank und beste Grüße
green_mango
Hallo Judith,
spielt ja eigentlich hier noch keine Rolle. Ist ja noch innerhalb der Frist.
Da Banken Samstags aber nicht zu arbeiten pflegen, würde ich dazu ganz klar NEIN sagen. (Selbst per Internet würde der Überweisungsauftrag frühestens Montags ausgeführt.)
Gruß!
Horst
Kann dir nicht 100%ig sagen wie es mit Fristen bei Privatpersonen aussieht, aber aus dem Gefühl heraus würde ich sagen gelten die Bankarbeitstage (Mo-Fr).
Nanu?
Samstag gilt als Werktag
Da heißt es „auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend…“
Sonnabend ist der Samstag und „…so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.“
Gruß!
Horst
richtig
Nanu?
Samstag gilt als Werktag
Da heißt es „auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder
Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Sonnabend…“
Sonnabend ist der Samstag und „…so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.“
und trotz allem urteilt sogar das BGH so, dass der Samstag als Werktag zählt, sofern die Leistung an diesem Tag erbracht werden kann.
Bspw. kann man 29. April keine Überweisung tätigen, d. h. der Erfüllungstag wäre dann der 02. Mai.
Fordert ein Arbeitgeber jemanden auf bis 29. April seine AU vorzulegen, so gilt dieser Tag auch. Ebenfalls, wenn man seine Wohnung kündigen will, würde die Kündigung am 02. Mai eintreffen, so wäre sie bspw. bei einer Klausel „drei Monate zum Monatsende“ zu spät eingereicht.
Sind im Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub vereinbart, heisst das für einen Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche noch lange nicht, dass er 6 Wochen im Jahr frei hat, die Arbeitsgerichte legen hier 5 Wochen à 6 Werktage aus.
Fristen und Termine sind wie erwähnt im BGB geregelt, doch jede Regel hat Ausnahmen. Und in Deutschland ist der Samstag nun einmal ein Werktag.
Gruß
Christian
PS: Wenn wir jetzt von dem genannten Schreiben ausgehen, dann erklärt sich das im BGB, d. h. die Frist (sofern wir vom Datum des Schreibens ausgehen) wäre der erste Werktag nach dem 23., d. h. Montag der 24.