Verjährung bei Handwerkerrechnungen

Liebe Experten,

ein Handwerker hat eine Arbeit nicht korrekt ausführt, beispielsweise eine Verkleidung für ein Ablussrohr so einbaut, dass man das Fenster nicht mehr öffnen kann. Er bessert aber trotz entsprechender Aufforderung nicht nach, schickt aber auch keine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten. Wann ist sein Anspruch auf Bezahlung eigentlich verjährt?

Danke für eure Antworten
Renate

Hallo Renate,

die Rechnung ist nach Zusendung innerhalb von 3 Jahren verjährt.

Frage: Wann muss eine Rechnung spätestens gestellt werden? Hierzu hat es schon gerade ein Posting in „Wirtschaft u. Handel“ unter „HANDEL“ gegeben. Schau mal nach.

Ich würde aber Folgendes empfehlen. Schreibe einen Brief an den Handwerker. Beispiel:

Sehr geehrter Herr …,

hiermit fordere ich Sie letztmalig auf den Mangel binnen 14 Tage zu beheben.

Sollten Sie dieser Frist nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen einen Nachunternehmer für die Instandsetzung der Leistung zu beauftragen.

Die Kosten gehen dann laut VOB zu Ihren Lasten.

Mit freundl. Gruß

Renate …

Dieses hat meistens große Wirkung.

Gruß

Jörg

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