Liebe Experten,
wer trägt in Österreich beim Versendungsverkauf die Preisgefahr, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist?
Danke vorab!
Levay
Liebe Experten,
wer trägt in Österreich beim Versendungsverkauf die Preisgefahr, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist?
Danke vorab!
Levay
Hallo!
Da gibt es keine besondere Regelung, sondern es gilt allgemein, dass der Eigentümer die Gefahr trägt. Daher gilt § 429 ABGB: Allgemein gilt die Sache erst mit Zugang beim Empfänger übergeben, es sei denn der Empfänger hat die Versandart selbst bestimmt oder genehmigt. Grundsätzlich trägt daher die Gefahr der Versender.
ABER: nach der Judikatur ist bei gewöhnlichem Versand (z.B. Versand per Post bei einer ebay Auktion) eine konkludente Genehmigung des Empfängers anzunehmen, sodass die Regel im Ergebnis in der Praxis meistens genau umgekehrt wie der Wortlaut ist. Es müsste der Empfänger der Versandart widersprechen, um den früheren Gefahrenübergang zu vermeiden.
§ 429 ist natürlich dispositiv, sodass Vereinbarungen über den Versand, die Versandart oder Gefahrtragung etc. vorgehen. Ich denke aber, das ist eh klar.
Bei Versendung durch Kaufmann gilt noch bis 31.12.2006 eine andere (dem BGB nachgebildete) Regelung.
Gruß
Tom
Bedankt (owT)
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