Hallo !!
eine Frau bezeichnet sich als „getrennt“ lebend und der Mann bezeichnet sich als verh. Sie hassen sich auch nicht, reden ganz normal,wohnen auch noch in einem Haus zusammen, aber getrennt. Nun will
die Frau wegen Arbeitsplatzwechsel von Niedersachsen nach BaWü ziehen und die Kinder mitnehmen. Wenn der Mann das nicht durchgehen lassen will, welche Möglichkeiten hat er, das Sie die Kinder mitnimmt zu verhindern.
Sie sind auch nicht geschieden und haben also somit auch das
gemeinsame Sorge- und Aufenhaltsbestimmungsrecht.
Hallo !!
eine Frau bezeichnet sich als „getrennt“ lebend und der Mann
bezeichnet sich als verh. Sie hassen sich auch nicht, reden
ganz normal,wohnen auch noch in einem Haus zusammen, aber
getrennt. Nun will
die Frau wegen Arbeitsplatzwechsel von Niedersachsen nach BaWü
ziehen und die Kinder mitnehmen. Wenn der Mann das nicht
durchgehen lassen will, welche Möglichkeiten hat er, das Sie
die Kinder mitnimmt zu verhindern.
Sie sind auch nicht geschieden und haben also somit auch das
gemeinsame Sorge- und Aufenhaltsbestimmungsrecht.
die Frau kann vor dem Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. In wie weit das Gericht dem stattgibt hängt von den persönlichen und individuellen Umständen ab. Entschieden wird zum Wohl der Kinder … was auch immer das heißt. z.B. gewohnte Umgebung, Freunde wohnen hier, Schule muss gewechselt werden oder aber auch, die Mutter war bisher die Hauptbezugsperson usw. usw.
Getrennt lebend ist nicht eine Sache wie man sich fühlt sondern wie der Haushalt abläuft. Wenn die Frau noch im gleichen Haus wohnt und möglicherweise noch die Wäsche in der gemeinsamen Waschmaschine wäscht oder die Nebenkosten nicht sonderlich getrennt werden, dann ist nichts mit getrennt lebend im rechtlichen und steuerrechtlichen Sinne.
Das ist es ja auch, was mich brennend interessiert. Der Vater war ein paar Jhre arbeitslos, war immer !!! zu Hause, hat sich vielleicht nicht ganz so gut verhalten als Vater, wie es „meistens“ eine Mutter macht, aber er war immer Ansprechpartner für die kinder.
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Hi9a
ist mir bekannt, allerdings ging ich davon aus, daß Juristen eine klare
Tendenz sagen könnten. Die eben den Laien so nicht erkenntlich ist.
Also beispielsweise - Tendenz, die Kinder in der gewohnten Umgebung zu
lassen. Eventuell je nach Alter auch durch Befragung der Kinder.
Nach einem Urteil war nicht gefragt.
Hi9
wie heißt es so schön?
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.
will heißen: wie ein Gericht entscheidet, weiß keiner