Angenommen Person D aus Berlin hat ihren Führerschein verloren. Sie möchte jetzt aus Gründen des Geldmangels keinen neuen beantragen, da das auch schon ihr dritter wäre (2 Mal Diebstahl). Person A meinte: „Kein Problem - bei einer Kontrolle kostet das nur 10€ Bearbeitungsgebühr“, aber Person B meinte dann:„Nein - Fahren ohne Führerschein kostet 60€ Strafe“ … Stimmt das? Person D würde mit 60€ zur Kasse gebeten, obwohl sie ja eine gültige Fahrerlaubnis ohne Punkte etc. hat ???
HallO!
Strafe" … Stimmt das? Person D würde mit 60€ zur Kasse
gebeten, obwohl sie ja eine gültige Fahrerlaubnis ohne Punkte
etc. hat ???
10 Euro sind richtig, § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
Florian.
Hallo,
was passiert, wenn Person D am nächsten Tag nach der Kontrolle den Führerschein auf der Wache vorzeigen soll? Oder ist sie dazu nicht verpflichtet?
Und was passiert, wenn öfter als einmal kontrolliert wird? Ab wann rechnet sich der Ersatzschein?
Wäre es nicht einfacher, den Schein zu beantragen und zu Hause zu lassen, ggf. eine Kopie mitzunehmen?
Gruß
loderunner
Ergänzung
ggf. eine Kopie mitzunehmen?
… die natürlich nur den Kontrollierenden gnädig stimmen könnte und kein offizielles Dokument ersetzen kann.
Führerschein ist nur die ‚Sichtbarmachung‘ der…
Hallo Dani,
der „Führerschein“ ist nur die „Sichtbarmachung“ der Fahrerlaubnis…
Solange du also im Besitz der Fahrerlaubnis für das von dir geführte
Fahrzeug bist,ist das auch kein "Fahren Ohne Fahrerlaubnis "…
Fahren ohne Führerschein ist nämlich eine völlig verkehrte Bezeichnung…man muß die Fahrerlaubis für das geführte Fahrzeug besitzen…also nicht FE der Klasse M und damit Pkw fahren z.B…
mfg
10€ auch,wenn noch kein neuer Führerschein beantr?
10 Euro sind richtig, § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168
BKatFlorian.
Danke erstmal! Aber mir wurde gesagt, dass es dann passieren könnte, dass Person D den Führerschein bei der Polizei vorzeigen müsste… Und das könnte sie ja nicht, da sie noch keinen neuen beantragt hat… Dann trotzdem nur 10€ ???
Person D würde halt versuchen bei einer Kontrolle zu sagen, der Führerschein wäre erst 1 Tag vorher verloren gegangen und sie hätte es noch nicht zum Führerscheinbüro geschafft… Geht das oder kämen dann doch höhere Kosten hinzu?
Servus!
Solange du also im Besitz der Fahrerlaubnis für das von dir
geführte
Fahrzeug bist,ist das auch kein "Fahren Ohne Fahrerlaubnis
"…
Fahren ohne Führerschein ist nämlich eine völlig verkehrte
Bezeichnung…
Die Reihenfolge sollte sein:
- Lesen
- Verstehen
- Antworten, falls es was zu antworten gibt.
Die Fragestellung war nun einmal eindeutig auf „Fahren ohne Führerschein“ abgestellt. Aber schön, dass Du der Welt mitgeteilt hast, dass Du den Unterschied kennst.
Juhuu!
Endlich ist er wieder da - und los geht’s.
Es schnallt sich an:
Levay
Hi
Wenn das gehäuft auftreten sollte, fällt das auf.
Dann beginnt das Spielchen mit „Vorsatz“ (=Verdoppelung der Geldbuße) über „Anhebung der Geldbuße in den Punktebereich“ etc. …
Gruß
Hawethie
Auch wenn es wenig bekannt ist:
Die Polizei kann -selbst wenn sie per pc feststellen kann, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist- die Weiterfahrt untersagen und den Schlüssel sicherstellen, bzw. den Beifahrer zur Weiterfahrt-wenn denn gewünscht und mit FS ausgestattet-veranlassen. Das wird in Berlin auch durchaus so gemacht. Es kann also trotz allem unangenehm werden, zumindest wenn man allein unterwegs ist.
ElC.
Hallo!
Die Polizei kann -selbst wenn sie per pc feststellen kann,
dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist- die Weiterfahrt
untersagen und den Schlüssel sicherstellen
Rechtsgrundlage? Verhältnismäßigkeit?
Florian.
Theorie? Praxis?
Hallo!
Die Polizei kann -selbst wenn sie per pc feststellen kann,
dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist- die Weiterfahrt
untersagen und den Schlüssel sicherstellenRechtsgrundlage? Verhältnismäßigkeit?
Berlin:
RGL: § 17 I ASOG
Geignetheit:
Die Maßnahme ist geeignet eine Person davon abzuhalten ohne FS zu fahren, der möglicherweise einige Std. oder einen/ige Tag/e zuvor beschlagnahmt wurde, so dass bis zum Überprüfungszeitpunkt noch nichts im EDV - System eingetragen wurde. Anfangsverdacht einer Straftat.
Erforderlichkeit:
Verbot der Weiterfahr ist der minimalste Eingriff.
Angemessenheit:
Ehm. Fz.-Führer muss -hier in Berlin- ggf. ÖPNV in Anspruch nehmen. Dem gegenüber steht die mögliche Fortsetzung einer Straftat, zugelassen durch die Polizei, mit der -platt ausgedrückt- Gefahr eines Unfalls an der nächsten Ecke obwohl der FS des Fahrers einen Abend zuvor beschlagnahmt wurde.
Und zu guter letzt: Was bringt die Diskussion hier. Ich weiss das es in Berlin u.U. so gemacht wird. Die Fragerin wohnt in Berlin. Man sollte sie auf mögliche Probleme zumindest hinweisen. Ob die Rechtsauffassung der Berliner Polizei so richtig ist, bzw. vor Gericht Bestand hat, ist eher eine ganz andere, zweitrangige, Frage - nämlich 1. hat die Fragerin eine Rechtschutzversicherung und 2. ob sie etwas gewinnt, wenn sie ihr recht später einklagen kann, aber zur Zeit der Maßnahme laufen muss weil sie dachte ohne FS kostet halt nur 10 €…
Theorie? Praxis?
ElC.
lesen kann ich nicht…*g*…
o.w.t.
Huhu schätzkken…Prosecco rüberschiebe…*g
O.w.T.