So, ich hoffe, ich mache jetzt alles richtig.
Person A muss eine Aussage/Bestätigung für einen ehemaligen Arbeitgeber (Personaldienstleister) schreiben, dass Person A bei einem Einsatz in einer Firma für den AG einen Auftrag zur Suche nach einer neuen Mitarbeiterin geschrieben wurde.
Muss diese Aussage/Bestätigung in einer bestimmten Form verfasst werden, oder reicht das wenn es in normaler Briefform geschrieben wird?
Danke,
Tanja
Servus!
So, ich hoffe, ich mache jetzt alles richtig.
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt…
Person A muss eine Aussage/Bestätigung für einen ehemaligen
Arbeitgeber (Personaldienstleister) schreiben, dass Person A
bei einem Einsatz in einer Firma für den AG einen Auftrag zur
Suche nach einer neuen Mitarbeiterin geschrieben wurde.
Muss diese Aussage/Bestätigung in einer bestimmten Form
verfasst werden, oder reicht das wenn es in normaler Briefform
geschrieben wird?
Nein, hierfür ist zwingend das Einmeißeln in eine Sandsteinplatte (Stärke mind. 4 cm) und das Anbringen eines Siegels vorgeschrieben.
Spaß beiseite: Wenn ich’s richtig verstehe, wird ein Dokument benötigt, aus dem ein gewisser Aussagegehalt hervorgeht. Das kann auch auf einem Bierdeckel oder auf einer alten Schuhsohle fixiert werden, Hauptsache das Gericht glaubt das, was da draufsteht.
Mit der Sprache sollte man aber vielleicht etwas vorsichtiger sein. Wenn da steht: „Hiermit bestätige ich,Person A, dass ich bei einem Einsatz in einer Firma für den AG einen Auftrag zur Suche nach einer neuen Mitarbeiterin geschrieben wurde“, dann wird der Richter - wie ich vorhin - sich fragen, was zum Teufel denn gemeint sein könnte.
Hallo,
ich habe ja soweit schon alles geklärt, mir ging es nur darum, ob irgendeine bestimmte Form gewart werden soll.
Jetzt ärgere ich mich, weil mir die Steintafeln ausgegangen sind. Ich hätte Moses nicht meine letzten 2 geben sollen. :c)
Gut zu wissen, dass keine besondere Form erwartet wird. Ich glaube, ich habe noch irgendwo alte Schuhsohlen rumliegen.
Danke
Tanja