Hallo,
mal angenommen, Anwalt 1 kündigt seinem Mandanten sämtliche Mandate, da der Mandant dem Anwalt gegenüber sehr ausfällig wurde.
Jahre später muß Anwalt 2 für den selben Mandanten bei Anwalt 1 Klamotten aus ehemaliger Sache anfordern. Anwalt 1 erklärt Anwalt 2,
er gebe gerne die Klamotten heraus, jedoch gegen Vorkasse, da Anwalt 1 mit dem ehemaligen Mandanten sehr schlechte Erfahrungen gemacht hätte. Anwalt 1 ist sogar so frei und erklärt Anwalt 2 worauf die schlechten Erfahrungen beruhen, z. B. das der Mandant eben sehr ausfällig werden kann… was zur damaligen Kündigung aller Fälle kam ect.
Frage:
Hat Anwalt 1 die berufliche Schweigepflicht verletzt, wenn er einem Kollegen mitteilt, wieso er einem ehemaligen Mandanten die Mandate kündigte. ?
Danke
Moni
Daran habe ich große Zweifel. Die fragliche Norm ist § 203 StGB. Da wird verlangt, dass ein „fremdes Geheimnis“ verraten wird, das dem Anwalt „als Anwalt“ anvertraut wurde.
Der Mandant, der ausfällig geworden ist, hat ihm das ja nicht „anvertraut“; es ist die eigene Erfahrung des Anwalts.
Levay
Leider falsch. Die fragliche Norm ist § 2 BORA. Danach ist der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit bezüglich allem, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wenn er noch Geld zu bekommen hat, darf er natürlich begründen, warum er sein Zurückbehaltungsrecht ausübt. Alles andere aber ist Plauderei, die nicht vom Berufsrecht gedeckt ist und auch nicht vorkommen sollte.
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Menschenskinder
Dabei bin ich doch seit zwei Tagen stolzer Besitzer des Schönfelder-Ergänzungsbandes und hätte da nachlesen können *g*
Levay