Folgender Fall.
Angenommen ein Arbeitnehmer hat im Jahre 2001 Insolvenzgeld erhalten. Nach einem Gerichtlichen Rechtsstreit hat das Gericht nunmehr (2006) veranlasst das an den Arbeitnehmer weitere 1000 Euro ausgezahlt werden sollen.
Der Arbeitnehmer erhält aber mittlerweile ALG2/Hartz4. Wird das nun nachträglich gezahlte Insolvenzgeld auf das ALG2-geld angerechnet?
Bekannt ist das Schadensersatzzahlungen angerechnet werden, Schmerzensgeldansprüche jedoch nicht. Aber wie verhält es sich bei Insolvenzgeld???
LG Hexedei