trobi
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Hallo,
weiss jemand ,
wie in der Verwaltungsvollstreckung die Pfändungsfreigrenzen
geregelt sind. Gibt es einen Verweis in die ZPO ?
Im SGB I habe ich was gefunden, aber wie sieht es mit
„normaler“ Verwaltungsvollstreckung aus ?
Es kann doch nicht sein, dass ein polizeirechtlicher
Zahlungsanspruch grenzenlos vollstreckt werden kann, oder ?
Gruß, trobi
wie in der Verwaltungsvollstreckung die Pfändungsfreigrenzen
geregelt sind. Gibt es einen Verweis in die ZPO ?
Hi,
ja, aber etwas verwinkelt.
§ 5 VwVG http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__5.html
verweist auf § 319 Abgabenordnung
§ 319 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__319.html
verweist dann auf §§ 850ff. ZPO
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html
Also auch hier Pfändungsfreiheit für Existenzminimum.
Mfg vom
showbee