Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsfreigrenze

Hallo,

weiss jemand ,
wie in der Verwaltungsvollstreckung die Pfändungsfreigrenzen
geregelt sind. Gibt es einen Verweis in die ZPO ?

Im SGB I habe ich was gefunden, aber wie sieht es mit
„normaler“ Verwaltungsvollstreckung aus ?

Es kann doch nicht sein, dass ein polizeirechtlicher
Zahlungsanspruch grenzenlos vollstreckt werden kann, oder ?

Gruß, trobi

wie in der Verwaltungsvollstreckung die Pfändungsfreigrenzen
geregelt sind. Gibt es einen Verweis in die ZPO ?

Hi,

ja, aber etwas verwinkelt.

§ 5 VwVG http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__5.html

verweist auf § 319 Abgabenordnung

§ 319 AO http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__319.html

verweist dann auf §§ 850ff. ZPO

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850.html

Also auch hier Pfändungsfreiheit für Existenzminimum.

Mfg vom

showbee