Reisepassbeantragung mit 'Express'

Hallo. Ich habe mich gefragt, ob jemand der einen Reisepass mit der Option Express beantragt und ihn z.B. an einem Freitag bestellt, Anspruch darauf hat diesen innerhalb einer bestimmten Frist zu erhalten. Im Internet habe ich gelesen, dass es normalerweise 3 Werktage dauert, ein Rathausmitarbeiter sagt, es würde 3-4 (Werk-)Tage dauern.

Angenommen jemand beantragt jetzt einen Expressreisepass an einem Freitag um den Pass am Donnerstag spätestens zu erhalten und am Freitag der nächsten Woche in den Urlaub zu fliegen (wofür er eine Extrabearbeitungsgebühr von ca. 30Euro zahlt). Hat er nun den rechtlichen Anspruch darauf seinen Reisepass nach 6 Tagen/4 Werktagen zu erhalten oder sind die 72 Stunden bzw. 3-4 Tage nur eine Richtlinie an die sich die entsprechenden Beämter nicht halten müssen?

Sprich gibt es eine Garantie auf die frühzeitige Ausstellung innerhalb des angegebenen Zeitraums oder nicht?

Falls ja, was würde passieren, falls der Antragssteller aufgrund fehlenden Reisepasses seine Reise nicht antreten kann?

Vielen Dank

Grüße

Sprich gibt es eine Garantie auf die frühzeitige Ausstellung
innerhalb des angegebenen Zeitraums oder nicht?

Falls ja, was würde passieren, falls der Antragssteller
aufgrund fehlenden Reisepasses seine Reise nicht antreten
kann?

Vielen Dank

Grüße

Hallo,

da das öffentlich-rechtliche Beziehungen sind, derartige Garantien in den Gesetzen nicht vorgesehen sind und außerhalb der Gesetze der Schriftform bedürften: Pech.

Grüße
EK

Hallo

Ich DENKE einmal das es Richtwerte sind. Wenn der neue RP nicht rechtzeitig ankommt, heisst das nicht gleich das Du nicht reisen kannst. Bekommst halt einen vorläufigen. Bis auf USA dürften da keine Probleme entstehen. Regresspflicht DENKE ich ist ausgeschlossen.

Stefan