Premierekündigung durch außerordentliche Kündigung

Person A kündigt Premiere vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer zum 01.06.2006 wegen der nicht mehr erfolgenden Liveübertragung der Bundesligaspiele ab der kommenden Saison. Person A beruft sich bei der Kündigung auf ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Wegfall einer vertraglich vereinbarten Leistung. Was ist, wenn Premiere die außerordentliche Kündigung nicht anerkannt, weil Premiere evtl. das Recht zur außerordentlichen Kündigung noch prüft? Bis wann müßte Premiere sich konkret äußern, daß eine außerordentliche Kündigung rechtens ist?

Hallo,
hatten wir schonmal im Brett, das Thema. Mal im Archiv suchen. Imho ist die fehlende Bundesligaübertragung kein Grund für außerordentliche Kündigung, wird aber von Premiere aus Kulanz akzeptiert.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Hallo erstmal.

Kurz und schmerzlos: ein Beitrag von jurablogs.com zum Thema findet sich unter http://verbraucherrecht.blogspot.com/2006/04/kndigun…
Man darf wg. http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html also ausserordentlich kündigen.

HTH
mfg M.L.

Hallo Ralph,

Person A kündigt Premiere vor Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer zum 01.06.2006 wegen der nicht mehr erfolgenden
Liveübertragung der Bundesligaspiele ab der kommenden Saison.
Person A beruft sich bei der Kündigung auf ein
außerordentliches Kündigungsrecht wegen Wegfall einer
vertraglich vereinbarten Leistung. Was ist, wenn Premiere die
außerordentliche Kündigung nicht anerkannt, weil Premiere
evtl. das Recht zur außerordentlichen Kündigung noch prüft?

Bis zum 14. Mai gibt es BL- Live- Fussball auf Premiere. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht nie und nimmer ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Für den Zeitraum 15. - 30.05. 2006 ist die Lage etwas schwierig., weil

  1. seit mindestens August 2005 bekannt ist, dass der Vertrag 2 Wochen länger geht als die Saison.
  2. es diskutabel ist, ob Nachsaisonberichterstattung unter BL- Liveberichte fällt. (Wie steht es denn im Kleingedruckten ?)
  3. der Streitwert minimal ist.

Mein tip:
Keine Energie in die Sache stecken, maximal kontrollieren, ob es irgendwo eine Verlängerungsklausel gibt und diese ausserordentlich wegen Wegfall der leistung verhindern.

Ciao maxet.