Berechnung des Kindergartenbeitrages

Hallo!
Ist es richtig, dass man durch die Nutzung eines Firmenwagens in die nächtst höhere Kindergarten-Beitragsgruppe kommt, obwohl der ausgezahlte Nettobetrag in der Lohnabrechnung deutlich geringer ist als bei der Nichtnutzung eines Firmenwagens?
Wer kennt sich aus?

Hallo Holger,
kommt auf die Berechnungsgrundsätze für Dein Bundesland an.
Hier in NRW ist es so, das das die Einkünfte nach dem EStG berechnet werden. Das bedeutet in Deinem Fall, das durch die Versteuerung des Dienstwagens (vermutlich durch die 1%-Pauschale) sich auch Deine Einkünfte erhöhen, jedoch gleichzeitig durch die WK auch wieder in entsprechendem Umfang verringern. Insoweit ist es korrekt, das durch den Dienstwagen u.U. die nächsthöhere Stufe bei der Berechnung erreicht werden kann.
Gruß
Michael

1%-Pauschale) sich auch Deine Einkünfte erhöhen, jedoch
gleichzeitig durch die WK auch wieder in entsprechendem Umfang
verringern. Insoweit ist es korrekt, das durch den Dienstwagen
u.U. die nächsthöhere Stufe bei der Berechnung erreicht werden

ist das so ?

Zu meiner Zeit kamen nur die positiven Einkünfte zum
Ansatz und somit entfällt die Absetzbarkeit der WK.

Gruss